DMFV schließt Versicherungslücke

DMFV schließt Versicherungslücke

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Wer in Deutschland ein Flugmodell in die Luft bringen möchte, braucht eine Halterhaftpflichtversicherung. Mit HDI-Gerling hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) seit Verbandsgründung einen starken Partner und bietet ein umfassendes Versicherungspaket an. Bislang gab es allerdings ein nicht bedachtes Risiko, dass mit der neuen Kompaktversicherung für Flugmodelle jetzt ausgeschlossen werden kann.

Viele Mitarbeiter der Modellbau-Industrie waren nur als DMFV-Mitglieder haftpflichtversichert. Wenn sie aber zum Beispiel auf Veranstaltungen Produkte ihrer Unternehmen vorführen, gilt dies als gewerbliche Ausübung des Modellflugs und wurde nicht von der Versicherung abgedeckt. Der DMFV ist ein Sportverband, dessen Versicherung nicht über den Hobby-Bereich hinausgehen kann. Auch in den Unternehmen selbst wurde dieser Umstand oftmals nicht bedacht. Es herrschte die Meinung, das Risiko sei durch eine Betriebshaftpflichversicherung abgedeckt. Dem ist allerdings nicht so.

Der DMFV hat umgehend reagiert und bietet eine Kompaktversicherung für den gewerblichen Modellflugbetrieb an. Sie richtet sich an Hersteller, Fachhändler und Flugschulen. Im Baukastensystem lassen sich nun verschiedene Risiken von der Fluglehrer-Haftpflicht bis zum Boden-Unfall der Zuschauer mit verschiedenen Deckungssummen absichern.

Auf Anfrage erstellt die DMFV Service GmbH gerne ein individuell auf den Anwendungsfall zugeschnittenes Angebot.


Das Leistungspaket der Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung richtet sich an folgende deutsche Unternehmen:
• Flugschulen
• Modellbauhändler
• Modellbau-Industrie (Hersteller)
• Hersteller von Zubehör
• Sonstige Unternehmen (z. B. gewerbliche Film-/Fotoflüge)

Aus folgenden Modulen kann das Versicherungspaket zusammengestellt werden:
• Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle
• Fluglehrer-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle
• Landeplatz-Haftpflichtversicherung
• Veranstalter-Haftpflichtversicherung
• Boden-Unfallversicherung der Zuschauer bei Veranstaltungen

Dabei kann zwischen folgenden Deckungssummen gewählt werden:
• 1.500.000 EURO
• 3.000.000 EURO
• 4.000.000 EURO

Die Deckungssummen gelten pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis.

Modul – Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb des versicherten Flugmodells. Die Teilnahme an Wettbewerben und an öffentlichen Veranstaltungen ist eingeschlossen. Die Flugmodelle dürfen ein Abfluggewicht von 150 kg nicht übersteigen. Ferngesteuerte Heißluftballone und Modellzeppeline sind mitversichert, ebenso Modellflugzeuge mit Pulsotriebwerk, Turbinen- und Gasturbinenantrieb und Saalflugmodelle („Slow Flyers“). Mitversichert sind außerdem Modellraketen mit Treibsätzen bis zu 20 g.

Geltungsbereich: weltweit

Modul – Fluglehrer-Haftpflichtversicherung inklusive Anwärter
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer. Die erforderliche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht eines hierfür amtlich anerkannten Fluglehrers zur Erlangung der Lehrberechtigung ist mitversichert. Nicht versichert sind Schäden an den Flugmodellen.

Geltungsbereich: weltweit

Modul – namentliche (subsidiäre) Halter-Haftpflichtversicherung für den
Führer von Flugmodellen
Fluglehrer, die fallweise fremde Flugmodelle benutzen, können gegen an sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche eine eigene an die Person gebundene Halter-Haftpflichtversicherung abschließen. Versicherungsschutz besteht auch für jeden berechtigten Piloten, der das Flugmodell benutzt. Diese Versicherung gilt nicht für die Benutzung eines eigenen Luftfahrzeuges.

Geltungsbereich: weltweit

Modul – Landeplatz-Haftpflichtversicherung inklusive Flug-/Startleiter
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Unterhaltung und Betrieb von Landeplätzen oder Fluggeländen für Flugmodelle. Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht des jeweils Diensttuenden Flugleiters einschließlich des Startleiters, der vom Geländehalter bestellt und von der zuständigen Luftfahrtbehörde bestätigt ist, soweit er aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Landesbeauftragten für Luftaufsicht.

Geltungsbereich: Landeplätze in Deutschland

Modul – Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen. Versichert sind pauschal alle Veranstaltungen eines Versicherungsjahres, die nicht länger als drei Tage dauern. Es gelten bis 1.000 Zuschauer je Luftfahrt-Veranstaltung versichert.

Geltungsbereich: Veranstaltungen in Deutschland

Modul – Boden-Unfallversicherung für Zuschauer bei Luftfahrtveranstaltungen
Die Versicherung erstreckt sich nur auf Bodenunfälle, die Zuschauer während der Dauer der Luftsportveranstaltung innerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes zustoßen. Versicherungssummen je Zuschauer: 25.000 EURO Tod, 25.000 EUR Invalidität. Versichert sind pauschal alle Veranstaltungen eines Versicherungsjahres, die nicht länger als drei Tage dauern. (Höchstentschädigung je Schadenereignis: 25.000.000 EURO). Es gelten bis 1.000 Zuschauer je Luftfahrt-Veranstaltung versichert.

Geltungsbereich: Veranstaltungen in Deutschland
 
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