Geplante Änderung für die Jetlautstärke

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi @ll,

ich habe beim DMFV im Forum eine Meldung der Pressestelle gefunden die so denke ich für alle Jettis von interesse sein dürfte.

nur geplant noch nicht beim Gesetzgeber durch

[ 29. August 2002, 11:29: Beitrag editiert von: Dr.Fly ]
 

Gast_102

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Aber was nützt das,
Denn soweit ich Richtig informiert bin gelten die für den jeweiligen Platz in der Aufstiegsgenehmigung festgeschriebenen Werte für die Lautstärke... will heissen das der Platz dann eine neue Aufstiegserlaubnis benötigt ??
 

elwood

User
hallo beisammen,

dr. heinrich voss ist spezialist auf diesem gebiet. er kann das näher erläutern - jedenfalls ist der aktuelle stand der dinge der, daß zunächst keine allzugroßen probleme bzgl. des jet-fliegens bestehen.

es wird aber meines wissens an einer klaren verordnung diesbezüglich gearbeitet.

servus
thomas
 
Hallo Ihr,

Was hier als neu dargestellt wird, ist für unseren Verein ein alter Hut. Die Regelung mit den 18. Tagen wurde schon 3 Jahre von uns benutzt.
Eine Erhöhnung des Lärmpegels bei Turbinenflug ( 100 dB)ist bei sachlicher und guter Begründung mit dem Luftamt kein Probelm. Die maßgebliche Behörden sind in diesem Fall meist die Landratsämter mit ihren Umweltabteilungen. Der größte Hinterungsgrund sind meist die Verbände, die hier in diesem Thema immer die Besten sein wollen.
Und wie gesagt es geht auch ohne.
 
Prima Diskussion schon wieder. Ich frage mich nur immer nach dem Hintergrund solcher Diskussionen. Ist schon mal ein verein wegen Turbinenfliegerei und dem daraus resultierendem "Geräusch" belangt worden ?

Wenn nein, wieso dann immer erst alles typisch deutsch und 100% korrekt?

Wir handhaben das nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.

Andreas
 

Michi

User
mmhh, na ja,

weil hier bei uns gilt:

Eine Verordnung, ohne eine Verordnung für die Basis, der zu verordnenden Verordnung, kann ohne diesseitige Verordnungsgrundlage nicht in den Status einer Verordnung verordnet werden..

:confused: :eek: :confused:

....... jetzt bin üsch verunordnet........

:rolleyes: :eek: :confused:

.......... Abba bei uns müssen auch alle Kleingartengrundstücke eckig sein....... ;) :D
 
Hallo Andreas,
hast schon recht mit der Handhabung in der Praxis.
Det Problem fängt aber schon in den Vereinen Intern an. Indem die Neidischen wegen dem "Lärm" der Jettis auf denen Rumhacken und in so manchem Verein das Turbinenfliegen sogar abgewürgt haben.
Schon um diesen "Menschen" den Wind zu nehmen ist das gut.
Evtw. reicht aber auch so manchem die Veröffentlichung der Lärmgrenzwerte und deren Überschreitungsmöglichkeit..... an so und so vielen Tagen im Jahr.
In unserem Verein hängen sie sich immer noch an den Lärmgrenzwerten die in der Aufstiegserlaubniss stehen auf, ohne darüber nachzudenken oder sich zu informieren, das bei nem Beschwerdefall die Rechtspechung nur mit einheitlichem Maßstaab nach der Immisionsmessung urteilen kann.

Gruß
Eberhard Mauk
 

Gast_102

User gesperrt
Heisst das etwas das ich wenn ich mir sicher bin das die immissionswerte beim möglichen Kläger nicht erreicht werden ich schadlos gegen die in der Aufstiegserlaubnis festgeschriebenen Lautstärke verstossen kann ?
 
Hallo Leute,

wo bleibt euer Kämpferherz in Sachen Jetflug, denn man kann bestehende Aufstiegserlaubnis jederzeit auf Antrag ändern.
Bei einer guten Infrastruktur eines Modellflugplatzes ist es unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auch möglich einen Wert von 100 dB für Turbinenantrieb in einer Aufstiegserlaubnis zu erreichen. Es bedarf lediglich einer sachlichen Darstellung in dem Antrag.
Auch eine Einladung des Luft Amtes bzw. der Kreisverwaltungsbehörde ( zuständig für den Vollzug der Sportanlagenlärmverordnung) auf euren Flugplatz kann dazu beitragen, die Lärmbelastung in der LUFT eines Motormodells ( 2Takt / 4Takt ) gegenüber einer Turbine darzustellen.

Also Leute nur Mut, es kann nicht schlechter werden als es ist.

Mit freundlichen Grüßen

Günther
 

Gast_102

User gesperrt
Konrad,

Nun etwas unglücklich formuliert... die Frage meine ich schon so ... nicht das ich persönlich es darauf ankommen lassen würd ...

Ich habe eben noch ne andere LS montiert um leiser zu werden.
Aber: was mache ich wenn ich Impeller fliegen will ... da muss ich einen der 17 tage nutzen. Das wird bei uns auch praktiziert.
 

Jonu

User
Also was soll denn nun eigentlich neu sein?
Der Verband sagt in dieser Mitteilung nichts
darüber aus, was er eigentlich anstrebt, er stellt
nur den momentanen Status fest.
Dieser ist eigentlich nicht akzeptabel, denn unser Verband versichert unsere Modelle, hilft bei einer Platzzulassung und lässt uns nun seit 10!!! Jahren(so lange besteht das Problem Turbinenfliegen schon)als Lärm-outlaw rumwerkeln.
Außer Ankündigungen und Vertröstungen gabs bisher nichts! Eine 18-Tage Regelung und die Änderung
der Beweislast bei Beschwerden ist ja nicht das,was wir wollen, oder?

So long:
Jo
 
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