Hallo,
da ich fast direkt an der tschechischen Grenze wohne, noch innerhalb des Zollgrenzbezirkes, kann ich Euch zumindest die Frage nach dem Zoll beantworten.
Für jeden nicht im Zollgrenzbezirk wohnenden Bürger gilt eine Zollfreigrenze von 120 €. Waren im Wert unter diesem Betrag müssen nicht verzollt werden.Ausnahmen:Alkohol, Zigaretten etc. Dort gelten Mengenbeschränkungen.
Über 120 € bis 700 € kann man eine Pauschalsteuer/Zoll von 10% bezahlen.Dafür muß man dann mittels Beleg nachweisen, wo gekauft und den Preis.
Bei Reisen mit mehreren Personen sind die Beträge (auf)teilbar, vorausgesetzt auch die Produkte sind teilbar.
Beispiel: wenn ich 4 Reifen a 50 € holen will, tue ich das mit einem Bekanntem in einem Auto.
Da jeder 120 € frei hat, kein Problem.
Will ich aber z.B. einen Spoiler fürs Auto für 200 € holen,nutzt mir der zweite Mann nix, da der Spoiler nicht teilbar ist.
Für Bewohner des Zollgrenzbezirkes gelten andere Sätze.
Der Kurs € zu tschechischer Krone ist z.Zt. bei etwa 1:30
Was vergessen: In den o.a. 10% sind
alle Steuern enthalten, also auch die deutsche MWST.
Es empfielt sich bei hochpreisigen Produkten, sich den Transport über die Grenze bestätigen zu lassen und sich die tschechische MWST (20%)wiederzuholen.Das geschiet auf die unterschiedliche Weise.
Einfach
er Verkäufer glaubt mittels Deines Ausweises/Passes, daß Du die Ware nach D schaffst und berrechnet Dir nur netto.
Bescheiden:Er verlangt eine Ausfuhrbestätigung.D.h. dann Ware an der Grenze gegebenenfalls verzollen, die Ausfuhr bestätigen lassen, Ware ausführen und dann nochmal zurück zum Händler mit der Bestätigung, um sich die MWST rausgeben zu lassen.
[ 07. Oktober 2002, 09:49: Beitrag editiert von: Norbert Eisert ]