Flugleiterregelung

Mefra

User
Hallo,

wie alle Jahre wieder (kommt das Christkind, nee ist hier nicht gemeint :) :) :) ) wird das Thema Flugleiter wieder aktuell.
Ich finde das Thema sehr wichtig. Im Austausch mit anderen Vereinen wird oftmals die These gebracht: "Solange nichts passiert braucht man nur auf dem Papier einen Flugleiter......." :o :o

Die Grundregelung für die Tätigkeit und Regelung des Flugleiters, liegt in der jeweiligen Aufstiegsgenehmigung verankert.

Doch wie sieht das bei Euch in der Praxis aus ??

In unserer Aufstiegsgenehmigung steht, "dass der Flugbetrieb erst aufgenommen werden kann, wenn ein Flugleiter vor Ort ist."
Im Flugbuch sind evt. Außenlandungen sowie das Vorhandensein eines Flugleiters zu dokumentieren.

Habt Ihr "feste" Flugleiter (wöchentlich o.ö. wechselnd) eingetragen, ?? oder
Ist der jeweils erste Modellflieger Flugleiter ?? oder
Das erste Vorstandsmitglied ?? oder
Welche Eintragungen stehen in Eurem Flugbuch: Name des Flugleiters, Datum und Uhrzeit und Unterschrift ??

Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.
 
Hallo Frank !

Bei uns im Verein wird das recht locker gehandhabt. Manchmal trägt sich niemand ein und wenn sich jemand einträgt, dann sind es meißt immer dieselben Leute. Persönlich trage ich mich auch nur recht ungerne ein, weil mir noch niemand genau sagen konnte was ein Flugleiter (bei uns auf dem Platz) für Pflichten hat. Im Ernstfall (der hoffentlich nie eintreten wird) kann ich mir von globalen Aussagen, wie "Mußt halt für die Flugsicherheit sorgen", nichts kaufen.

Meiner Ansicht nach war es im MFC-Wey, wo ich vor zwanzig Jahren mal als Jugendlicher geflogen bin, optimal gelöst. Jeder hatte ein bis zweimal im Jahr Flugleiterdienst und mußte an diesen Tagen (Samstag,Sonntag)während der kompletten Flugzeit da sein und durfte auch nicht selber fliegen. Es gab ganz klare Anweisungen was zu tun ist. Nur der Flugleiter hat das Flugbuch geführt. Die Frequenzmarken konnte sich jeder Flieger selber holen, was durch relativ wenige Kanaldoppelbelegungen recht Problemlos war. Wenn der eingeteilte Flugleiter nicht konnte, mußte dieser vorher einen Ersatz finden.

Das schöne an dieser Regel war, das man nie alleine auf dem Platz stand und dann nicht fliegen durfte, weil halt mindestens eine zweite Person laut Aufstiegserlaubnis anwesend sein mußte.
 
Hallo zusammen!

Bei uns gibt es einen hauptamtlichen Flugleiter. Und wenn der nicht da ist, übernimmt der Pilot, der als erstes am Platz war diese Aufgabe, die sich in der Regel auf das Ausfüllen des Flugbuches beschränkt.
 
Hallo
Bei uns ist ab 3 Piloten ein Flugleiter erforderlich. Die ersten 3 auf dem Platz eintreffenden Volljährigen Personen tragen sich zusätzlich in die Liste des Flugleiters ein.
Diese 3 Personen übernehmen an diesem Tag in eigenen Absprache abwechselnd den Flugleiterdienst. Der Flugleiter darf ja während seiner Tätigkeit selber nicht fliegen, ab wer will schon auf den Platz gehen und nur zuschauen?
Bei uns wird die Tätigkeit eigentlich schon sehr ernst genommen es haben auch einige Leute ein Flugleiterseminar besucht.

[ 09. Dezember 2002, 15:24: Beitrag editiert von: Hackl_Johann ]
 
Original erstellt von Biplane:
Jeder hatte ein bis zweimal im Jahr Flugleiterdienst und mußte an diesen Tagen (Samstag,Sonntag)während der kompletten Flugzeit da sein und durfte auch nicht selber fliegen.Die Frequenzmarken konnte sich jeder Flieger selber holen, was durch relativ wenige Kanaldoppelbelegungen recht Problemlos war. Wenn der eingeteilte Flugleiter nicht konnte, mußte dieser vorher einen Ersatz finden.

Das schöne an dieser Regel war, das man nie alleine auf dem Platz stand und dann nicht fliegen durfte, weil halt mindestens eine zweite Person laut Aufstiegserlaubnis anwesend sein mußte.
Hi,
bei uns ist das genauso,wobei bei uns 2 Flugleiter an den Wochenenden anwesend sind.Da kann man sich mit dem fliegen schon mal abwechseln
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Nach dem wohl allgm. bekanten Seminar von wegen Flugleiter, haben wir uns auch mit diesem Thema beschäftigt. Mit folgendem Ergebniss:
Der Erste der auf den Platz kommt hat Flugleiterdienst für eine Stunde. Danach bestimmt der Flugleiter wer den Posten für die nächste Stunde übernehmen muss. Ein ablehnen des Amts ist nicht möglich.
In der Prxis sieht das dann so aus, daß einer den Posten einem anderen gibt. Dieser aber noch um 10min AUfschub bittet um noch einen letzten Flug zu machen. Und das ist ja wohl dann nicht das Problem.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Bei uns gibt es einen hauptamtlichen Flugleiter. Und wenn der nicht da ist, übernimmt der Pilot, der als erstes am Platz war diese Aufgabe, die sich in der Regel auf das Ausfüllen des Flugbuches beschränkt.
Hier würde ich ganz uneigennützig den Besuch eines Flugleiterseminars empfehlen!
Wer so blauäugig ist und die Aufgabe eines Flugleiters so locker sieht, sollte schon mal sein Bankkonto auffüllen. Es könnte sein, daß er bald sehr viel Geld braucht.

Mal im Ernst: Wer Flugleiter ist, der ist verantwortlich für einen sicheren Ablauf des Flugbetriebs. Wenn was passiert, ist er der erste, der zur Rechenschaft gezogen wird. Notfalls muß er sogar seinem Vorstand das Fliegen verbieten, wenn der z.B. erkennbar alkoholisiert ist.

Servus
Hans
 

misery

User
Hallo miteindander

ich verfolge diesen Tread sehr interessiert:

Aber grundsätzlich:

@ Hans Schelshorn:

Frage zu Deinem Beispiel:

Gibts das eigentlich noch wo anders, daß Piloten alkoholisiert fliegen ?

Wann ist man alkoholisiert ?

Wer stellt das fest?

In unserem Verein haben regelmäßig einige Piloten 3-6 Halbe (0,5 Liter Bier) intus.
Der Flugleiter müßte zwar für diese Piloten den
Flugbetrieb verbieten (lt. Flugordnung und Recht). Jedoch handelt es sich (bei uns) um
Vereinsmitglieder mit längerer Vereinszugehörigkeit die auch noch damit prahlen, daß sie mit 5 Halbe immer noch fliegen. Ein Flugleiter hat hier keine leichte Aufgabe diese Problematik mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Somit wird halt geschwiegen um es sich nicht mit diesen Mitgliedern zu verscherzen. Diese Piloten sollten eigentlich Vorbildfunktion haben, da sie auch noch in Wettbewerben außerhalb unseres Vereines teilnehmen. :confused:

Gruß Misery

[ 11. Dezember 2002, 11:06: Beitrag editiert von: misery ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wenn der §1 LuftVO Abs.3, der hier im RCN-Magazin zu finden ist, im Sinne der Gefahrenabwehr verstanden wird, kann sich ein Flugleiter keinen größeren Gefallen tun, als solchen Zeitgenossen umgehend das Handwerk zu legen.
Es sei denn, es macht ihnen nichts aus, mit anderthalb Beinen im Knast zu stehen und/oder vermögenswirksame Nachteile, bis hin zum persönlichen Ruin, in Kauf zu nehmen.
 

toobo

User
moin Misery,
wenn ich Deinen Beitrag so lese, sträuben sich mir die Nackenhaare :eek: .
Der Flugleiter sollte sich darüber im Klaren sein, daß auch er mit einem Bein im Knast steht, wenn er nichts unternimmt.
Platzhirsche in ihre Schranken zu verweisen erfordert schon Charakterfestigkeit, aber Nichts tun ist da m.M. nach unverantwortlich.

[ 11. Dezember 2002, 12:06: Beitrag editiert von: toobo ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Bei uns gibt es in der Platzordnung eine Alkoholklausel. Wer am FLugbetrieb teilnimmt hat Alkoholverbot.
Das ganze gibt es seit einmal ein alkohlisierter Gastflieger sich mitten auf den Platz stellte um seine "Lustwurzel aus zu winden"
 
@ Hans:

ich fliege im gleichen Verein wie "Bluedevil" und bin dort auch im Vorstand. Zur Flugleiterregelung bei uns muß ich noch folgendes sagen: Der Flugbetrieb beschränkt sich fast ausschließlich auf Wochenenden und selbst dann sind nur selten mehr als 5 Piloten anwesend. Der ganze Verein umfasst nur 15 mehr oder wenige Aktive Mitglieder. Jedes Mitglied kennt die Aufstiegsgenehmigung und die Flugplatzordnung. Dementsprechend sind für jeden die Regeln vorgegeben und auch jedem bekannt. Daß diese Regeln eingehalten werden, dafür hat der Flugleiter zu sorgen. Seinen Anweisungen ist strikt zu folgen. Wenn wir immer auf den "hauptamtlichen FL" angewiesen wären, könnte an vielen Wochenenden erst gar kein Flugbetrieb zustandekommen. Muß allerdings vorausschicken, daß bei uns keine "Flugrüpel" im Verein sind. Alkoholisiert fliegen tut bei uns auch keiner. Das Bierchen gibt's nach dem Einpacken zum Sonnenuntergang. Im übrigen ist auch meist ein Mitglied des Vorstandes am Platz, der seinerseits für ordnungsgemässes Verhalten sorgt. Die Aussage von Bluedevil, daß sich die FL-Tätigkeit bei uns auf das Ausfüllen des Flugbuchs beschränkt, ist so zu verstehen, daß wir in der Vergangenheit keine nennenswerten Zwischenfälle hatten, bei denen ein Einschreiten des FL nötig geworden wäre. Liegt zum einen am schwachen Flugbetrieb, zum andern daran, daß wir überwiegend Piloten mit langjähriger Erfahrung haben.

die Notwendigkeit eines Fl steht außer Frage. War von "Bluedevil" vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

Gruß

Marko

[ 11. Dezember 2002, 12:15: Beitrag editiert von: headhunter ]
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo,

unsere (offiziell genehmigte) Regelung:

Bis drei Modelle in der Luft wird kein Flugleiter benötigt, ab dem 4ten aktiven Piloten wird eine volljährige Person auserkoren, die in dieser Zeit natürlich nicht fliegen darf. Gleichzeitig dürfen nur max. 3 Verbrennermodelle in der Luft sein.

Zum "grounden" der Platzhirsche: Eben diesen Punkt habe ich als Neuling in diesem Verein, der derartige Dinge aber schon all zu oft in seinen vorherigen Vereinen erlebt hat, bei einer Vereinssitzung angesprochen. Aussage des Vorstandes vor aller Ohren: "Wer sich an die berechtigten Anweisungen des Flugleiters nicht hält, wird nach Inkenntnissetzung des Vorstandes mit Flugverbot, "Suspendierung" und, bei wiederholtem Vorkommen, mit Ausschluß aus dem Verein rechnen müssen".

So sagen es unsere Statuten. War aber bisher, gottseidank, nie nötig, weil die bei uns aktiven Piloten durch die Bank zu den vernünftigeren gehören (wenn man vom "auswringen der Genußwurzel" in stillen Ecken des Flugplatzgeländes mal absieht :D )

Gruß,
 

Mefra

User
Hallo,

nunächst einmal vielen Dank für Eure Ausführungen, die ich sehr interessiert verfolge.
Ich sehe schon, das die Tätigkeit des Flugleiters in vielen Vereinen als wichtig angesehen wird.

Was mich noch interessiert: Hier wurde schon mal von einem Flugleiterseminar o.ä. gesprochen.
Was enthält dies Seminar und wer: - DMFV -DAeC o.a. bietet dies an.

@ Dr. Fly

Klappt das bei Euch mit der stündlichen Einteilung der FL´s. Haltet Ihr diesen Wechsel im Flugbuch nach.
Auch das Nichtablehnen des FL-Amts ist m.E. gewöhnungsbedürftig - ich findes es aber gut. Sonst wären immer die Gleichen FL. Gute Idee.

@ Marko

I.S. VO auf dem Flugplatz.
Wie sicht das in Eurer Aufstiegsgenehmigung aus : Muß nicht unabhängig vom Vorhandensein des Vorstandes auch ein FL vor Ort sein um den Flugbetrieb aufzunehmen zu können??

@Alle

Thema Alkohol am Knüppel.

Ich findes auch überaus wichtig, dass keine alkoholisierten Personen am (Modell)flugverkehr teilnehmen dürfen.
Sie StVo sieht das ja ähnlich. Gibt es im Modellflug nicht auch irgendwo eine solche festgeschriebene Regelung (z.B. 0,5%o oder sogar Null Promille!!).

Auch finde ich es für jeden Piloten, nicht nur für FL´s, wichtig, einem anderen Piloten den Aufstieg (Start) zu verbieten, wenn man feststellt das dieser alkoholisiert fliegen möchte.
Klar ist es schwierig festzustellen, wer ab wann alkoholisiert ist.

Frank
 
@Mefra:

Bei uns muß (!) auch ein Flugleiter anwesend sein. Wir haben einen von der Mitgliederversammlung bestimmten "hauptamtlichen" Flugleiter. Glänzt dieser mit Abwesenheit, so übernimmt hilfsweise eines der übrigen Mitglieder diese Tätigkeit. In der Regel ist dies das erste Mitglied, das am Platz ist. Wobei der Fl-Dienst dann zumeist wechselweise wahrgenommen wird, damit auch jeder mal fliegen darf. Hier werden dann auch alle FL, die Dienst hatten entsprechend im FL-Buch eingetragen. Nach Aussage der Genehmigungsbehörde kann jedes Mitglied FL sein, daß aufgrund seiner persönlichen Eignung dafür in Frage kommt. Kenntnis von Flugplatzordnung und Aufstiegsgenehmigung seien dafür awusreichend. Somit kann grundsätzlich jedes Mitglied mal FL sein. Ich wollte nur sagen, daß die anwesenden Vorstandsmitglieder zusätzlich zum FL eine Auge auf ordnungsgemäßen Ablauf haben.

Gruß

Marko
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Für die bemannte Fliegerei gilt, kein Alkohol 24 Stunden vor dem Flug. Es gibt keine separate Bestimmung für Modellflieger.
 
MoinMoin !

Mich wundert es eigentlich wie unterschiedlich in verschiedenen Vereinen die Rolle des Flugleiters gesehen wird.

Zum Beispiel die Regelung, das erst wenn mind. 4 Modellflieger (Vereinsmitglieder) am Platz sind, muß einer davon Flugleiter sein. Bei uns wir immer gesagt, das immer ein Flugleiter da sein sollte der das Umfeld im Auge behält um vor Fußgängern und Radfahrern zu waren, wobei bei uns eigentlich fast kein Puplikumsverkehr ist.

Wäre eine einheitliche Regelung nicht sinnvoll ? Diese bräuchte dann nur falls erforderlich erweitert werden, wenn die Aufstiegserlaubnis oder die Platzverhältnisse es notwendig machen.

Es ist eigentlich schade, das man auf dem freien Feld alleine fliegen darf und auf dem Modellflugplatz immer auf eine zweite Person warten muß. Der Flugplatz ist beschildert, sodaß andere Personen durch Warnschilder informiert werden. Auf dem freien Feld aber nicht.

[ 11. Dezember 2002, 13:36: Beitrag editiert von: Biplane ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
@ Frank,

man muss halt als gutes Beispiel vorangehen und die in der Platzordnung festgehaltene Regelung durchsetzen. Ich als Vorstand habe da schon aus reinem Eigenschutz ein verstärtes interess dran.
Wir haben auf unseren Flugleiterkarten ein Feld woh drin steht Flugleiter von-bis.
In der Prxis wird das Amt dann übergeben wenn man wieder selbst fligen will. Das können dann auch mal 1,5 oder 2 Stunden sein. Evtl. Sagt der nächste Flugleiter dann lass mich noch einen Flug machen. Ablehnen kann er ja nicht.
 

Milan

User
Hallo Biplane,

in den Aufstiegserlaubnissen ist festgeschrieben, das eine Flugbetriebsordnung erstellt werden muß. Da es eine einheitliche Vorgabe, wie diese auszusehen hat, nicht gibt, ist es den Vereinen freigestellt, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt diese verfasst ist.

Hallo trinkende Modellpiloten :mad: ,

wenn ihr im Suff einen Unfall verursacht und ihr deshalb vorm Kadi landet, seit ihr die ersten, die laut brüllend den Flugleiter mit verantwortlich machen wollt, weil der euch ja hat fliegen lassen !!!

Nee Kameraden, mit mir macht das keiner......... :cool:

mfG

Harry
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Nachschlag,

in der Gestzgebung findet man keinen Flugleiter :eek: dennoch wird in den Aufstiegsertlaubnissen meistens einer gefordert.

Also kann sich an der jetzigen Regelung auch noch etwas ändern. Nur obs besser / einfacher wird ist die Frage.
 
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