Moin,
eine Kleinigkeit wird bei dieser Diskussion vergessen. Die alte, aus der Schule bekannte Formel 'Endpreis = Bezugspreis + Montage + Aufschlag/Gewinn + (Entwicklungskostenanteil + Vertriebskostenanteil)' funktioniert schon lange nicht mehr.
Spätestens, seit ca. 1990 das neue Produkthaftungsrecht eingeführt wurde, geht das nicht mehr so. Seitdem gab es immer mehr 'verbraucherfreundliche' Gesetze und Regelungen. Der Hersteller einer Ware ist mittlerweile rundum Schadenersatzpflichtig für alles, was aus dem halbwegs 'bestimmungsgemäßen' Gebrauch dieser Ware passieren kann.
Die Hersteller passiver Massenprodukte wie Handys mögen darüber noch lächeln. Toaster als potentielle Brandherde werden aber inzwischen nur noch von drei Herstellern gefertigt. Und nun nehmen wir einmal eine Modellturbine..
Ein höchst aktives Teil. Möge Josef Neureich dieses für eins seiner verwöhnten Kinder kaufen, es explodiert eines Tages, und dabei werden Josef, sein Sohn, und einige umstehende Zuschauer geschädigt (und sei es durch Schock, sie können nie wieder richtig schlafen und benötigen daher ein umfangreiches Schmerzensgeld).
Nun muss der Hersteller der Turbine beweisen, dass die Turbine nicht die Ursache ist (kann er nicht) oder, dass 'unsachgemäße' Behandlung den Schaden verursacht hat. Wir wissen nicht, wie das ausgeht, Josef Neureich weiss aber ganz genau, dass sein Sohnemann unschuldig ist und wird das kostengünstig durch alle Instanzen durchfechten, denn der böse Hersteller ist, dem Gesetz sei Dank, jeweils in der Beweispflicht.
Vielleicht mögen einem in bezug auf die in der Schule gelernten Zusammenhänge die Preise für Turbinen als 'Mondpreise' erscheinen.. ich halte sie für zu niedrig. Der Hersteller muss einen hohen Preis verlangen, um für den Fall 'Josef Neureich' Rücklagen zu bilden.
Wer immer meint, nach der alten Formel selbst ein Produkt besser und billiger auf den Markt bringen zu können, der bedenke, dass er a priori für alles haftet, was Josef und seine Söhne damit anstellen könnten. Und schon hat er die Wahl, extrem teuer zu sein, oder mit einem Bein im Grab seiner noch gar nicht gegründeten Firma zu stehen.
Nichts gegen den Verbraucherschutz.. man muss nur beachten, dass er nicht nur den vernünftigen Verbraucher schützt, sondern gleichermassen auch den Vollidioten. Bezahlen müssen es alle.
Grüße, Ulrich Horn