Schweiz - reicht DMFV-Versicherung

Hallo,

kann mir zufällig jemand sagen, ob ich zum Segelfliegen in der Schweiz eine extra Versicherung oder sonst irgendwas besonderes brauche?

Oder reicht die Versicherung des DMFV auch dafür aus?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Viele Grüße, Henning
 

Gast_17021

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Moin!

Jetzt war ich aber Verwirrt. Ich habe Form 3 und Fliege in der Schweiz und Frankreich am Hang!
Laut der DMFV-Seite ist man ab Form 2 Weltweit Versichert! Form 4 ist, so verstehe ich das, also nicht notwendig für die Schweiz!
Falls das Falsch ist, möge man mich Korrigieren...

Gruß Christian
 
Hallo,
mit meiner Aussage, dass fürs Ausland Form 4 benötigt würde, war ich etwas vorschnell. Ich habe das einfach von meinem Ausweis übernommen. Form 2 reicht natürlich im Prinzip, die Deckungssummen sind allerdings niedriger und eventuell nicht ausreichend. Um für alle Fälle gewappnet zu sein habe ich die Form 4 mit den höchsten Deckungssummen gewählt.
Bei Sachschäden stimmen die Angaben über den Selbstbehalt auf der DMFV - Seite nicht! Aus eigener Erfahrung mit schriftlicher Bestätigung, aber ohne sinnvolle Begründung, beträgt der Selbstbehalt 25 % der Schadenssumme! Einzige Aussage seitens der Versicherung, kurzgefaßt: Wer ein Flugmodell in Betrieb nimmt stellt eine Gefahr dar und muss deshalb 25 % selbst löhnen!
 
Rainer Stumpf schrieb:
Hallo,
Selbstbehalt 25 % der Schadenssumme! Einzige Aussage seitens der Versicherung, kurzgefaßt: Wer ein Flugmodell in Betrieb nimmt stellt eine Gefahr dar und muss deshalb 25 % selbst löhnen!

DMO ist besser: Selbstbehalt nur bei Schaden durch Frequenzdoppelbelegung: 150.-€
sonst KEINE Selbstbeteiligung.

hab extra nachgeschaut.
 

Gast_34738

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Aber leider auch...

original Auszug DMO-Homepage:

Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behörtlichen Auflagen eingehalten worden sind und das
Abfluggewicht unter 5 kg liegt.:cry:
 
Patrick Janz schrieb:
Aber leider auch...

original Auszug DMO-Homepage:

Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behörtlichen Auflagen eingehalten worden sind und das
Abfluggewicht unter 5 kg liegt.:cry:

ja, klar: gestzl. Bestimmungen, beh. Auflagen...

da kommt mir ein Gedanke: Flieger mit Anhänger;) ?
 

fb0816

User
hänschen schrieb:
DMO ist besser: Selbstbehalt nur bei Schaden durch Frequenzdoppelbelegung: 150.-€
sonst KEINE Selbstbeteiligung.

hab extra nachgeschaut.

Hallo,

ich auch beim DMFV:

Zitat:

Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag
10 % der Regulierungsumme !

Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.
 

Gast_4631

User gesperrt
Schoen, wie hier wieder der wesentliche Kern der Frage voellig uebersehen wird. Die Frage ist weniger, ob die DMFV-Versicherung in der Schweiz gilt, sondern ob sie den Schweizer Anforderungen genuegt. Die sind afaik wie folgt:

Private Haftpflichtversicherung, welche das Modellflug-Risiko bis mindestens 30 kg Gewicht genügend (mind. Sfr 1 Mio) abdeckt.

Den Rest der Frage beantwortet ein Blick auf die Rueckseite deiner DMFV-Versichertenkarte.
 
Hallo Dieter

Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.

Da ist der Gerling-Konzern als Versicherer allerdings anderer Meinung, siehe meinen Beitrag!

Originalzitat Gerling-Konzern bei einer Schadensregulierung, ich war der Geschädigte:

" Angerechnet wurde dabei die Betriebsgefahr des eigenen Modells in Höhe von 25% der Schadensumme. Die Haftung bei in Betrieb befindlichen Modellen richtet sich nach den §§ 33 ff LuftVG. Danach muss sich auch der Halter des Flugmodells, der den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, die Betriebsgefahr seines Flugmodells anspruchmindernd anrechnen lassen. Der Haftungsgrund liegt hier bereits in der Inbetriebnahme eines Flugmodell, das grundsätzlich geeignet ist, Schaden zuzufügen."
Ende Zitat!

Eine Aufforderung an den DMFV zu den Diskrepanzen Stellung zu nehmen wurde an Gerling weitergeleitet (!) und seit fast 4 Monaten nicht beantwortet.
 

Thommy

User †
Hallo Rainer,
es ist ja fast schon allgemein so, dass Versicherungen in fast allen Bereichen versuchen die Kunden um ihr Recht zu bringen. Sei es KFZ oder Hausrat oder Haftpflicht. Leider müßen immer wieder erst die Gerichte für Klärung sorgen.
Gruß
Thommy
 
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