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Hallo,

wenn ich das richtig übersetzt habe, dann geht es hier um eine Abmahnung wegen des Gebrauchs eines kleinen Stückes einer Landkarte.

Zum einen ist eine Landkarte schon ein urheberrechtlich geschütztes Werk, zum anderen ist das aber alles nicht ganz nachvollziehbar, denn §51 Urheberrechtsgesetz gestattet ausdrücklich die Zitierung von Stellen eines geschützten Werkes, also auch den Ausschnitt einer Landkarte. Dient das zitierende Werk wissenschaftlichen Zwecken, dann geht das Zitatrecht sogar noch etwas weiter. Wenn also die Quelle ordnungsgemäß angegeben wurde, sollte hier also kein Urheberrechtsverstoß vorliegen.

Außerdem scheint es sich bei den 2000$ um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu handeln, so schnell werden Schadenersatzklagen normalerweise nicht behandelt. Und bei einer strafbewerten Unterlassungserklärung muß man erst zahlen, wenn man weitere Verstöße begeht.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt, sondern beschäftige mich nur interessehalber etwas mit Urheberrecht.

Schöne Grüße
Stephan
 
So'n Mist!
Ich mag keine Abmahner...
Das Urheberrecht ist ja schließlich nicht zum Spaß da, sondern um die geistige Schöpfung oder Arbeit des Urhebers zu sichern.

Was würden Sie sagen, wenn Ihr Chef am Monatsende für Ihre geleistet Arbeit einfach kein Geld zahlt?

denn §51 Urheberrechtsgesetz gestattet ausdrücklich die Zitierung von Stellen eines geschützten Werkes, also auch den Ausschnitt einer Landkarte.
Bei einer Landkarte handelt es sich kaum um ein Tonkunstwerk, und schon gar nicht um ein Zitat!

Siehe auch:

§ 51. (1) Einzelne Werke der Tonkunst dürfen nach ihrem Erscheinen in Form von
Notationen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in einem Werk vervielfältigt und verbreitet werden, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung
nach zum Schulgebrauch bestimmt ist,

1. wenn sie in eine für den Gesangsunterricht bestimmte Sammlung aufgenommen
werden, die Werke mehrerer Urheber vereinigt,

2. wenn sie bloß zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden.
(2) Für die Vervielfältigung und Verbreitung nach Abs. 1 steht dem Urheber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu. Solche Ansprüche können nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.


Denn der Schutz von Kartenmaterial steht im §§§§:

§ 2
Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2.Werke der Musik;

3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
 
Naaa, komisch würd' ich das nicht nennen, eher unbedarft und daher frei denkender.

Wäre schon schön, das Inet ohne Regularien nutzen zu können (weist Du ja selbst aus leidvoller Erfahrung), aber da ist der Wunsch wohl eher der Vater des Gedanken :(

Obwohl - ich glaube, der Mensch ist nicht dazu geschaffen, ohne Regularien leben zu können, leider :(

[ 21. August 2002, 22:38: Beitrag editiert von: IchWeisNix ]
 
Naaa, komisch würd' ich das nicht nennen, eher unbedarft und daher frei denkender.
Das mag ja sein.

Aber warum sollen Gesetze nicht im Internet oder für das Medium Internet gelten?

Ich finde das ziemlich schräg, einen Urheber um seinen verdienten Lohn zu besch......

Um nix anderes handelt es sich hier.
 
Naja, nix anderes wollte ich damit ausdrücken ;)
Nur: Du und ich (und einige mehr) kennen das aus der täglichen Praxis, anderen ist das halt nicht so direkt geläufig und damit etwas fremd.
Auch das sollte man beachten und nicht gleich als 'schräg' bezeichnen.

[ 21. August 2002, 22:53: Beitrag editiert von: IchWeisNix ]
 
Guten Abend,
ich halte den Martin Hepperle für einen grundsoliden Menschen, obwohl ich ihn persönlich gar nicht kenne. Und weil das so ist, erspar' ich mir den Doktor. Der Martin legt keinen übertriebenen Wert auf den Titel, nehme ich einfach mal an ;) .

Ganz genau kenne ich den Sachverhalt leider nicht, und stütze mich auf eine - hoffentlich realitätsnahe - Annahme. Und so nehme ich im vorliegenden Fall an, dass jemand abgemahnt wird, weil er einen Kartenausschnitt als Wegskizze einscannt. Und das beeindruckt mich nun doch. Denn mit diesem eng begrenzten Einzelfall erleidet der Kartenhersteller wohl kaum eine nennenswerte Geschäftseinbuße, und eine Konkurrenz war mit Sicherheit nie beabsichtigt.

Genauso weiß ich auch nicht, ob hier im Auftrag abgemahnt wurde, oder ob Anwälte dies auf eigenen Antrieb durchführten. Kenntnisse solcher Aktivitäten wären aber ein Entscheidungskriterium für mich, wenn ich selbst mal Hilfe in einer rechtlichen Auseinandersetzung nötig hätte.

So richtig helfen kann ich dem Martin leider nicht, weil ich weder den Maserati vor der Tür habe, noch den Turbinenflieger im Keller, oder das TOC-Modell im Transportanhänger.

;) Aber meine Sympathie hat er, der Martin. Und auch eine Anwaltskammer hätte sie, wenn gewisse Auswüchse verhindert würden.

.. meint
W. Holzwarth
 
Original erstellt von W. Holzwarth:

Genauso weiß ich auch nicht, ob hier im Auftrag abgemahnt wurde, oder ob Anwälte dies auf eigenen Antrieb durchführten.
Letzteres ist meist leider der Fall, meist durch blaublütige Namen gestützt, bzw. durch einen Freien Herrn ;)

Meine Sympatie hat er auch, der Martin :)
Aber er wird jetzt feststellen, dass all' die, die sein Wissen, seine in die HP gesteckte Arbeit, seine Tipps und Tricks genutzt haben, sich nicht wirklich drum kümmern, was aus ihm und seiner HP und seiner Anzeige wird. Denn so ist es halt, das Inet: alle wollen kostenlos was nutzen, und wenn's nicht mehr da ist, findet sich ja bald (oder gar sofort) was gleichwertiges, dass noch nicht abgemahnt, bzw. noch nicht 'entdeckt' wurde.
Schade, ursprünglich hatten wir den Gedanken, das Inet zum Informationsaustausch (naja, jedenfalls kurz nach den Militärs :D ) zu nutzen. Doch so ist das halt, wenn's kommerziell, bzw. allgemein wird.

[ 21. August 2002, 23:56: Beitrag editiert von: IchWeisNix ]
 
Was würden Sie sagen, wenn Ihr Chef am Monatsende für Ihre geleistet Arbeit einfach kein Geld zahlt?
Hypothetische Frage. Was hat das mit dem Thema zu tun?

Beschränken wir uns doch darauf, was Martin Hepperle geschrieben hat.

Recently I received a letter from German lawyers which forces me to pay about $2000 for copyright infringements. I had placed a small picture of a map on a personal web page to illustrate the location of my flat which I wanted to sell through an internet ad. This map was scanned from a city map, which I had bought 12 years ago.
While I can accept my fault without problems, I am disappointed about the way how individuals are being ripped off today. If I were an estate dealer and would use such maps regularly to earn my living I could agree with such procedures.
Und weiter:
In the old times it was the custom that in such a case one was given the opportunity to resolve the matter by adjusting text or images, but today you get sued without any warning.
I am somewhat disappointed about the current development of the world wide web - any creative ideas and personal work will vanish and will be replaced by purely commercial content. You will not only pay for being plagued with pop up advertisements and faulty script pages but you will also have to pay for any useful information ...
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Neulich habe ich einem Freund bei der Installation eines Windows-Rechners geholfen.
Anschließend hat mich das Betrübssystem mit dem Dateityp "HTML: Microsoft HTML 5.0 Datei" erfreut.

Soviel zum Thema Urheberrecht.

Gruß Armin
 
Guten Abend,
ich halte den Martin Hepperle für einen grundsoliden Menschen, obwohl ich ihn persönlich gar nicht kenne.
Davon ist eigentlich auszugehen, und nichts anderes nehme ich an.

und stütze mich auf eine - hoffentlich realitätsnahe - Annahme.
Und so nehme ich im vorliegenden Fall an, dass jemand abgemahnt wird, weil er einen Kartenausschnitt als Wegskizze einscannt.
Richtig! Und genau das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.

Und das beeindruckt mich nun doch. Denn mit diesem eng begrenzten Einzelfall erleidet der Kartenhersteller wohl kaum eine nennenswerte Geschäftseinbuße, und eine Konkurrenz war mit Sicherheit nie beabsichtigt.
Darum geht es nicht! Gesetz ist Gesetz. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied in den Tatbeständen. Wer sollte denn da auch die Grenze bei den Entscheidungen ziehen, was ein schweres Urheber-Delikt, oder ein weniger schweres Urheber-Delikt ist?

Beispiel

(Ihr so genannter eng begrenzten Einzelfall.....)

Wenn Sie Ihre CD's brennen, werden die Rolling Stones oder Beatles mit Sicherheit nicht ärmer!

(.....und die derzeitige Realität.)

Wenn dies aber Millionen von Leute Ihre CD's brennen, und keiner mehr kauft, wird es schwieriger.

Ich nenne Ihn ein konkretes Beispiel aus der Branche: >>> Airmix - Video !!

Da bestellt einer aus dem Verein das Video und läßt das Video dann mehrfach kopiert gleich im Verein verteilen.

Sicher wird Herr Becker als Urheber der Airmix-Videos nicht gleich jedem mit einem Rechtsanwalt drohen, dennoch entsteht Ihm als Urheber ein massiver Schaden, da er sein Produkt schlichtweg erheblich weniger verkauft.

Wozu das führen kann, konnte man vor einiger Zeit klar und deutlich lesen.

Aber das die Leute sich keinen Kopf darüber im Internet zerbrechen, kann man locker an tausenden Seiten im Internet sehen.

Beispiel: www.modellflug-ruegen.de

Ich glaube kaum das der Betreiber der Website, sich die Karten vom Urheber hat genehmigen lassen.
 

Herbert Stammler

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hallo nochmal,

Ich hätte um eine Kiste Bier wetten können, aber nungut...
Da wüsste ich aber jetzt auch gerne mal Bescheid. Meinst Du ob
  • es jemand bemerkt
  • jemand was unternimmt
  • die Seite untergeht ohne daß sich jemand darum schert ???
Deinen Status als Mod in allen Ehren, aber das wäre dann ein starkes Stück wenn Du davon zwar weißt aber es nicht weitergibst!
Ich kann und will nicht tagtäglich meine Favoriten im Netz abgrasen, um zu sehen was dort passiert und so kann es schonmal vorkommen, daß ich mal einen Monat nicht dort bin.
Dafür schaue ich eigentlich auch hier ins Forum, um Neuigkeiten mitzubekommen.

Kühlt bitte Eure Gemüter ... sonst schließe ich den Thread.
Du meine Güte. Hier werden aber harte Geschütze aufgefahren. Also ich hab schon Threads gesehen, die schneller gewachsen sind und mehr Wildwuchs trieben. Wofür gäbe es sonst das Logo mit dem Flämmchen?!?

Urheberrechtsverletzung
Schon klar.
Aber es geht um die Verhältnismäßigkeit.
Und die vermisse ich immer öfter im Netz.

Leider ist ja inzwischen die Welt in Schwarz-Weiß aufgeteilt, genauso das Recht... Entweder man wird erschossen oder himmelhoch gejauchzt.
Das nötige Augenmaß vermisse ich immer öfter in unserer Gesellschaft.

Damit möchte ich nicht sagen, daß ein Kartenausschnitt aus geschützter Quelle auf eine Homepage gehört, es ist nur verwunderlich, wie jemand herausfindet,
  • daß eine Karte dort ist
  • aus welchem Material sie stammt
  • und gleich noch dafür abmahnt.
Wie schon gesagt:
ICH MAG KEINE PROFESSIONELLEN ABMAHNER!
Allerdings, eigentlich wollte ich von Euch hauptsächlich bestätigt bekommen daß Ihr die Seite auch vermisst, nicht wie das alles rechtlich sein könnte...
Also nochmal zum Mitschreiben:
Ich werde diese Seite sehr vermissen wenn sie nicht mehr online gestellt wird.

Achja, die Informationen dieser Seite werden sich meiner Meinung nach nicht so schnell "woanders finden lassen".

cu2all
Herbert

ps: Und jetzt "kühl ich erstmal mein Gemüt ab".
 
Das glaube ich auch, mit dem Bier :D

Aber die Gemüter kühlen oder den Tread gleich schliessen war zu dem Zeitpunkt doch ein bisserl übertrieben, oder? ;) Bis dato hatten wir doch eine ganz nette Unterhaltung :)
 
Ich hätte um eine Kiste Bier wetten können, aber nungut...
Wer sich in unseren Foren umschaut und dann Threads beobachtet, wo es indirekt/direkt um das Thema Copyright geht, kann etwas beobachten: Jede dieser Diskussionen verläuft auf dieselbe Art, nach demselben Schema und das entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Deswegen war schon vorher klar, daß hier so langsam die Messer geschärft werden. Daher habe ich vorsorglich darauf hingewiesen, daß ihr schön lieb miteinander umgeht!

Und nur in diesem Sinne hätte ich wetten können, daß auch diese Diskussion wieder exakt so verlaufen wird und der Beginn verlief exakt entsprechend dem Schema X, Thema Copyright. Denkt Euch doch mal was neues aus! Ich habe mir auch was neues ausgedacht und deswegen ganz ganz früh gesagt, daß ihr bitte schön lieb seid, damit ihr nicht nachher ganz ganz böse auf den absolut bösartigen Moderator seid! Mal schauen, ob diese Rechnung aufgeht... :)
Siggi
 
Hallo zusammen,

da ich ja der Unglückliche war, der mit der Chose angefangen hat, möchte ich nur eines klarstellen: Ich habe mir in meiner Eigenschaft als Urheber eine kommentierte Version des Urheberrechtes besorgt, was auch treffenderweise "Meine Rechte als Urheber" heißt (dtv, ISBN 3-423-05291-0,DM 12,90, sehr lesenswert)

So, und im Urheberrecht sind neben Rechten auch Einschränkungen vorgesehen, denn ohne Einschränkungen würde nichts funktionieren. So und jetzt muß ich klarstellen, daß man mir einen §51 vor die Nase gesetzt hat, der mir so nicht bekannt ist. Ich weiß nicht, wo Herr Behling seinen $51 her hat, aber beim Bundesministerium der Justiz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ heißt der Paragraph nämlich so, wie ich auch gesagt habe:

UrhG $51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
wer mir nicht glaubt, kann's selbst nachlesen. Die kommentierte Version führt dann auch noch höchstrichterliche Urteile an, nach denen sich das Zitatrecht auch auf andere Werkarten ausdehnt, die zum Zeitpunkt der Gesetzesfassung noch nicht relevant waren.

Und ich hoffe, daß der Modi mir beipflichtet und sich erstmal alle das Büchlein kaufen sollten, und dann erübrigen sich nämlich solche Diskussionen.

Schöne Grüße
Stephan
 
Nun zu Dir Herbert! :eek:
Allerdings, eigentlich wollte ich von Euch hauptsächlich bestätigt bekommen daß Ihr die Seite auch vermisst, nicht wie das alles rechtlich sein könnte...
Danke für den Hinweis! Das hätte ich als Moderator nicht schöner schreiben können.

Und ansonsten kann ich nur sagen, daß es immer traurig ist, wenn solch großartige Seiten verschwinden. Und als besonders ärgerlich empfinde ich es, wenn solche professionellen Abmahner im Spiel sind und damit im Endeffekt einen großen Schaden an der Wissensbasis anrichten. Immerhin ist/war es ein im Endeffekt gemeinnütziges Projekt und da wiegt der Verlust noch schwerer. Sehr schade eben!
Siggi

[ 22. August 2002, 12:16: Beitrag editiert von: Hartmut Siegmann ]
 
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