Ist Dein Modell schwerer als 5 kg?

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Dann gehört es nicht mehr zur Kategorie "Erlaubnisfreier Modellflug". Klar!

Aber zunächst mal wünsche ich allen hier ein frohes neues Jahr!:)

Zurück zum Thema: Es gelten dann bestimmt "Spielregeln", die man einhalten sollte, um sich im Fall eines Falles unnötigen Ärger zu ersparen.
Dazu gehört auch eine Vorschrift, die kaum einer kennt, deren Beachtung gegebenenfalls sehr nützlich sein kann. :rolleyes:
Es ist die im Anhang 1 zu § 14 Abs. 1 LuftVZO und § 19 Abs. 1 LuftVZO unter IV/3 zu findende Regelung bezüglich der Kennzeichnung von Flugmodellen! :eek:
Man sollte sie zumindest einmal gelesen haben.
 
§16/1 sollte aktualisiert werden: Modellflug auf Flugplätzen.

es gibt bei uns auch Staatsdiener, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen.;)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Kannst Du mal präzisieren, was Du mit...
§16/1 sollte aktualisiert werden: Modellflug auf Flugplätzen.
meinst.
In der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834) finde ich keinen Unterschied zu dem im :rcn:-MAGAZIN veröffentlichten Wortlaut.
 
Hallo Eckart,
Modellflug auf Flugplätzen bedarf einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde, in deinem Text ist noch die alte Variante drin: Genehmigung durch den Flugleiter?

warum steht das Thema eigentlich in "Segelflug" ? müsste doch eher in Flugmodellbau allgemein?


(Kann nach Gebrauch gelöscht werden)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ich habe jetzt mal in den in Frage kommenden BGBl, Teil I, gesucht, insbesondere die Seite 1834 gehört offenbar zum Teil II (?), dort aber absolut nichts gefunden, was jedoch nicht viel bedeuten muss. :rolleyes:
Vielleicht hat jemand anders mehr Glück...:)
 
wenn das metallschild, wie ja zu lesen ist, unabhängig vom gewicht alle angetriebenen outdoormodelle betrifft,
dann werden die shockies massiv an gewicht zulegen.
:)

mal sehen, was die jungs dazu sagen!
 
Bin ich froh , österreichischer Modellflieger zu sein.
Du bist also froh, dass du in ganz Österreich nur bis 150m über Grund fliegen darfst?
Gruss Jürgen
PS: sollte dieser Unsinn endlich aufgehoben worden sein, wüsste ich gerne die Quelle.
Im Reglement meines liebsten Geländes in Österreich, dem Gaugen, ist dies nämlich immer noch verankert.
 
ich glaube, daß man diese Anordnungen nicht in allen Fällen wortgetreu ausführen muß (bei Seglern sehe ich sehr wenige Brandgefahren) . Allerdings sollten diese Anordnungen präziser beschrieben werden...

...sonst müßten sich alle Acro-Piloten auch diesen Satz ..."Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen und/oder Stoffen" vor dem Zünden von Rauchpatronen genau durchlesen.

Gruß, Andreas
 

Börny

User
Wer will das Kontrollieren...

Wer will das Kontrollieren...

...wie und mit welcher Manpower ? Bin schon auf die ersten Sheriffe gespannt, die am Flugelände auftauchen und das kontrollieren wollen. Was gibt's dann, wenn man kein Schild hat ? Einmal Flugverbot für 14 Tage, oder was ? :D "Cobra 11 an Zentrale, wir verfolgen gerade einen Jet ohne feuerfestes Eignerschild...":D
Wenn das so kontrolliert und verfolgt wird, wie das Mobiltelefonieren mit Gerät am Ohr im Auto, so braucht man sich wirklich keine Sorgen machen, daß irgendwas passiert.:cool:
In Österreich würde natürlich das geschulte Auge des Polizisten schon von weiten und von außen sofort erkennen, ob ein solches Schild angebracht ist oder nicht. :D :D :D

Und wenn das die einizigen Probleme sind, die der Amtsschimmel gerade hat, dann geht uns doch allen wunderbar bestens. Offensichtlich sind alle relavanten Probleme schon gelöst und wir haben es nur nicht gemerkt ;)....

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

onki

User
Hallo

Das ging mir auch durch den Kopf als ich den Beamtenmüll gelesen hab. Was um Himmelswillen ist denn politisch korrekt eine feuerfeste Beschriftung? Auch Metalle können brennen. Alles eine Frage der Temperatur. Is also nix mit der Metallplatte.

Um mal wieder auf Boden der normaldenkenden Menschen zurückzukommen. Ich denke ein Adressaufkleber im Rumpf ist der Notwendigkeit genüge getan.

Wieder mal typisch deutsch. Jeder Mist muß haarklein geregelt werden damit sich nachher das Anwälterudel die Worte im Mund herumdrehen kann.
So langsam sind wir echt auf dem Weg US-Verhältnisse zu bekommen.

Mit beinahe resigniertem Gruß

Onki
 
Bei den grossen ist das meist ein Edelstahlschild, wurde vermutlich einfach übernommen. Irgendwie muss man einen Flieger ja identifizieren können.
Soldaten haben auch so ein Ding um den Hals.
Ich denke beschweren könnt Ihr euch am ehesten bei unseren tollen Verbänden, die sowas meist zum Korrekturlesen bekommen.
Einem Laien aus der Verwaltung würde ich da keinen Vorwurf machen.
 
Beschilderung und 5kg-Grenze

Beschilderung und 5kg-Grenze

Hallo Leute,

ich glaube nicht , dass der Staat dies kontrollieren kann.
Wie andere Gesetze, darf auch dieses hier nicht weiter ernst genommen werden...:D
Man stelle sich vor... Grossrazzia auf der Wasserkuppe... 47 Modellaktivisten festgenommen... darunter 2 mutmassliche Terroristen mit 7.5kg-Geschossen...

Da rate ich auch den deutschen Dissern & Co. - scheisst auf die 5kg-Grenze, und wenn euch dass zu riskant ist, kommt ins SchlarAFFENland Schweiz.

Gruss Martin
 
Aber klar doch, alles kein Problem! Bloß nicht zu ernst nehmen.
Und wenn mal so ein 5Kilo- oder mehr Bröckchen irgendwo einschlägt und Schaden verursacht, was ja eigentlich auch noch nie vorgekommen ist und es Probleme gibt, den Eigentümer festzustellen, weil die Einschlagstelle zu weit von der Startstelle entfernt ist, was nun wirklich völlig unmöglich ist, dann werden selbstnatürlich wegen solcher Belanglosigkeiten auch keinerlei Nachforschungen nach dem Verursacher angestellt. Wozu auch? Den Schaden trägt doch der Geschädigte. Wozu ist er schließlich, hoffentlich, gegen Elementarschäden versichert. Und die Versicherung kümmert es doch bei so einer Lapalie einen feuchten Kehricht, wenn sie beispielweise mal die Reparatur eines halben Hausdachs ersetzen soll. Schließlich, wie jeder weiß, schwimmen die doch im Geld und freuen sich wahnsinnig, wenn sie endlich mal für was zahlen dürfen...und überhaupt, ich weiß wahrhaftig nicht, was der ganze Aufruhr hier soll. Gesetze und andere Vorschriften werden doch nur für die Dumpfbacken und Einfaltspinsel gemacht, die meinen, sich unbedingt daran halten zu müssen. Ist doch alles Quatsch. Der wirkliche Freak sucht sich seine Spielregeln selbst aus dem Angebotskatalog aus, die einzuhalten ihm eventuell genehm sein könnten, schließlich kennt er sich selbst am besten und weiß, was für ihn gut ist. Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder sozialverträglich benehmen würde? Wie langweilig und öde wäre dann das Zusammenleben...:rolleyes:
 
klar, das wird hart mit der versicherung, wenn der shocky dein dach erstmal durchschlagen hat....;).


allerdings kann man auch mit weniger als 1kg ein dach beschädigen.
www.powercroco.de/absturz.html
(ab bild nr. 10)
das fenster wäre teuerer gewesen.
gut, wenn man nette nachbarn hat, den dachstein haben wir übrigens noch am gleichen tage ausgewechselt. :).

und ja, mi alten lipos hätte man sogar einen brand hinbekommen können.

hinsichtlich der outdoorshockies ist die vorschrift hinsichtlich der feufestigkeit der beschriftung aber tortzdem sinnlos weit gefasst !


vg
ralph
 

Steffen

User
Guten Morgen?

Kein Schocky braucht ein Schild. Die braucht man erst ab 5kg oder wenn es ein Flugkörper ist.

Ein Schocky ist aber nunmal kein Flugkörper, sondern ein Flugmodell.

Was um Himmelswillen ist denn politisch korrekt eine feuerfeste Beschriftung?
Tja, feuerfest ist nicht gleichzusetzen mit 'auf keinem Fall durch Feuer zerstörbar'
 
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