Neue Hompage von HAWE-Modelltechnik

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Hallo!

Na, dass ist mal ne Homepage! Schön übersichtlich und freundlich aufgebaut!

Glückwunsch dafür!

Grüße
Andreas
 
Ohne da jetzt wieder zuviel motzen zu wollen und :
NEIN ICH WILL HAWE NICHT ANS BEIN TRETEN!!

Konstruktive Kritik!

vermeide Javascript wo es geht!

Das Layout sieht schlich gesagt zusammengewürfelt aus.
der Hintergrund verläuft nicht sauber (da er sich dupliziert und verlängert)
das Hintergrundbild passt nicht ins Design
die Navigationsbuttons sehen aus wie mit ner Freeware gebastelt und sind teils unleserlich "HAWE Modelltechnik"
Das Design insgesamt ist auf dem Stand von vor 5 jahren als es diese unsägliche Tools wie "Frontpage" usw. gab und sich jeder schlagartig berufen fand eine "Über mich" Homepage ins Netz zu stellen-

Der Shop läuft nicht:
Sichere Verbindung fehlgeschlagen
Ein Fehler ist während einer Verbindung mit secure-server.shopdirekt.de aufgetreten.
SSL hat einen Eintrag erhalten, der die maximal erlaubte Länge überschritten hat.
(Fehlercode: ssl_error_rx_record_too_long)
Die aufgerufene Seite kann nicht angezeigt werden, da die Echtheit der Daten nicht verifiziert werden konnte.
* Bitte kontaktieren Sie die Website-Betreiber, um sie über dieses Problem zu informieren.



Schau Dir mal das an:

so könnte das bei Dir aussehen:
www.tailormadedecals.com (mit Joomla realisiert) und bzgl. einer vernünftigen Shopsoftware würde ich Dir empfehlen Dich mit XT-Commerce auseinanderzusetzen.

Ein Seitendesign ist immer eine Frage des Geschmacks und da gehen die Meinungen durchaus auseinander. Aber stöber in den Joomla Designs mal rum, da gibt es hunderte von wirklich sehr anspruchsvollen und professionelllen Designs.

Summa summarum:

Bevor ich mit einer Hompeage live gehe, würde ich die testen und zusehen das auch alle Artikel die ich verkaufen möchte mit einer aussagekräftigen Beschreibung versehen sind. Ich hab nur Stichproben gemacht, aber das Foto des "Klappenzylinder" zeigt z.B. den Zylinder einer Fahrwerksmechanik,
Bei den diversen Adaptern und Ventilen steht nicht für welchen Schlauchdurchmesser die geeignet sind, und bei einigen anderen Produkten ist nicht klar wo der Verwendungszweck liegt (Spezialöl)
Zudem fehlt bei einigen Produkten eine Angabe der Dimensionen (Spornradmechaniken)

Dann, ich weis nicht ob ich einfach nur blind bin, bist Du doch primär Hersteller von Einziehfahrwerken, oder?

Ähmm, sollten die dann auch nicht irgendwo in Deinem Shop zu finden sein?
Fahrwerksbeine?
Für welche Modelle gibt es die schon?


Ich will Dir da wirklich nix aber Versuch das mal von der anderen Seite zu sehen (potentieller Käufer)

Deine Seite/Shop ist eine Visitenkarte. Hier willst Du umfassend das Leistungsspektrum des Unternehmens präsentieren. Zudem soll es einen Kaufanreiz bieten.

Wenn ich Produkte habe die nur wenig bis gar nicht erklärt sind, wieso sollte ich die kaufen?

Stell Dir vor Du gehst zum Saturn und gehst zu nem Verkäufer. Du interessierst Dich für einen Fernseher, der Verkäufer geht mit Dir zu einer Wand an dem alle möglichen Fernseher hängen und sagt lapidar:
Da!
Fernseher!

Dreht sich um und geht. Kaufst Du den?


Eine Homepage kann Dir Umsatz bringen aber das tut sie nicht nur weil sie existiert! Du mußt dort evtl sogar detaillierter erklären wie bei einem Telefonat denn eine Homepage ist nur ein Dialog wenn es auf die Fragen die der Interessent stellt auch eine passende Antwort gibt. Ansonsten klick und tschüss.

Wenn Du Hilfe benötigst mail mich an (PN) ich helf Dir da gerne.
Ralles Seite habe ich auch erstellt und einige andere. Ich mach das als Hobby.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein kleiner Nachtrag zu Deinen AGB's.

Die sind rechtlich teilweise nicht haltbar z.B. dieser kleine Satz:

Wir übernehmen keine Garantie für nicht von uns hergestellte Artikel. Die Reklamation für Neuartikel sind direkt an den Hersteller zu richten


Wenn Du Artikel vertreibst die nicht von Dir hergestellt sind, ist es vollkommen unerheblich für den Käufer wo Du die beziehst. Rein rechtlich bist Du der Vertragspartner und somit in vollem Umfang Garantiepflichtig innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf sowie 18 Monate danach Ansprechpartner für die Gewährleistung!

Zudem ist es für den potentiellen Käufer nicht ersichtlich welche Artikel von Dir hergestellt sind. SOmit ein doppelter Fallstrick für Dich. Da nimmt Dich jeder Rechtsanwalt für genüsslich auseinander!

Zudem fehlt die Angabe der Rücknahme.

Da Du jetzt hier eine Onlinehandel betreibst mußt Du jeden Artikel den Du im Shop hast innerhalb 14 Tage nach Bestellung (sofern unbenutzt und in Originalverpackung) zurücknehmen. Ohne WENN und ABER!

Auszug Fernabsatzgesetz:
Durch die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie gilt für Vertragsschlüsse nach dem 30.06.2000 das Fernabsatzgesetz. Ziel der Richtlinie war es, den Versandhandel in der EU zu harmonisieren und die Stellung der Verbraucher zu stärken. Seit dem 01.01.2002 ist das Fernabsatzgesetz in das bürgerliche Gesetzbuch überführt wurden, die maßgeblichen Vorschriften finden sich seitdem in den §§ 312b ff. des BGB.
Wie bei jedem neuen Gesetz bestand am Anfang eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Anwendung und Auslegung einzelner Normen. Da hier auch wesentliche Vorschriften des BGB geändert wurden, dauerte es jedoch nicht all zu lange, bis sich die Gerichten mit diesen Themen auseinander setzen mussten.
Anwendungsbereich

Das Fernabsatzgesetz ist nach § 312b BGB (früher § 1 Abs. I FernAbsG) anwendbar auf Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Hieraus ergibt sich bereits, dass Verträge zwischen 2 Verbrauchern (C2C) nicht vom Anwendungsbereich der § 312b ff BGB betroffen sind. Ebenso wenig erfasst sind B2B-Geschäfte, also Verträge bei denen auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt sind.

Zunächst müssen also die Begriffe Verbraucher und Unternehmer geklärt werden.


Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt. Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware/Dienstleistung einem nicht gewerblichen Zweck dient.


Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche/ juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Weiterhin muss der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sein. Dies sind alle Kommunikationsmittel, die zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragspartner eingesetzt werden. In Betracht kommen hier:

* eMail
* Telefonanrufe
* Briefe
* Kataloge
* Faxe

Wichtig ist , dass sich Unternehmer und Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnen dürfen. Sowohl Vertragsanbahnung als auch Vertragsschluss müssen ausschließlich über Mittel der Fernkommunikationstechnik vor sich gehen. Auch für die Vertragsanbahnung ist dies jetzt ausdrücklich im Gesetz geregelt. Nicht erforderlich ist es, dass die Vertragsabwicklung, also beispielsweise die Lieferung der online bestellten Sache, ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgt. Die Regelungen über den Fernabsatz bleiben auch dann anwendbar, wenn die Vertragserfüllung offline erfolgt.
Ausnahmen der Anwendbarkeit der Fernabsatzregeln

In § 312b Abs.3 BGB ( vorher § 1 Abs. III FernAbsG) werden die Fälle genannt, in denen das FernAbsG keine Anwendung findet. Im einzelnen sind dies:

* Verträge über Finanzgeschäfte (Bankgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, Versicherungsgeschäfte)
* Lieferungen von Lebensmitteln, Getränken und anderen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs
* Grundstücksverträge
* Fernunterrichtsverträge
* Beförderungs- und Unterbringungsverträge

Das FernAbsG enthält einen Mindestschutz für Verbraucher. Sofern andere Vorschriften für den Verbraucher günstiger sind, finden diese Vorschriften Anwendung.
Informationspflichten der Anbieter

Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV).
Danach müssen folgende Angaben enthalten sein:

* die vollständige Anschrift des Unternehmers
* die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
* der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten
* das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB
* Liefervorbehalte
* der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages (Stichwort Online-Auktionen)
* die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote

Diese Angaben müssen dem Kunden vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt werden. Ferner spricht das Gesetz davon, dass diese Informationen dem Verbraucher spätestens bei vollständiger Erfüllung (etwa der Lieferung der Waren) in Textform vorliegen müssen. Eine eMail soll hierfür ausreichen, nicht jedoch die Möglichkeit des Downloads, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Verbraucher diese auch wirklich herunterlädt. Papierform oder CD-Rom sollen ebenfalls ausreichen.
Eine Ausnahme gilt nach § 312c Absatz3 BGB für Dienstleistungen, die ausschließlich durch den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, wenn die Leistung in einem Mal erfolgt und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden.
Widerrufs- und Rückgaberecht

Die Rechte der Verbraucher bezüglich des Widerrufs und der Rückgabe waren in § 3 FernAbsG normiert und finden sich nun in §§ 355- 359 BGB wieder.

Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per eMail oder konkludent durch Zurücksenden der Ware erfolgen. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung gewahrt, auf den Zeitpunkt des Zuganges kommt es dafür nicht an. Wird der Kunde erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat, die Beweislast für die Belehrung liegt beim Unternehmer. Wird der Verbraucher gar nicht belehrt, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht kann bei Vertragsschluss durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt werden, eine Begründung für die Rücksendung ist auch hier nicht erforderlich. Es gilt die selbe Frist wie für den Widerruf, sie beginnt aber erst ab Erhalt der Ware zu laufen.
Folgen des Widerrufs

Nachdem der Widerruf erklärt wurde, haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sie können als Kunde nicht verlangen, dass der Anbieter die bestellte Ware bei ihnen abholt. Die Verpflichtung zur Rücksendung obliegt dem Verbraucher. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen.
Diese Rücksendekosten können jedoch bei einem Warenwert bis zu 40 Euro dem Kunden auferlegt werden, etwa im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn es wurde eine völlig andere Ware als die bestellte geliefert.

Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:

* Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
* Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
* bei Verträgen über verderbliche Ware
* bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen
* bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden
* bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden


Du als Händler hast nichteinmal die Wahl hier Ware als Ersatz zu liefern.
Der Kunde kann auf volle Rückgabe des Kaufpreises bestehen.

Zitat:
Von uns ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zurückgenommen. Der Rückversand geht auf jeden Fall zu Lasten des Bestellers. Für den Verwaltungsaufwand der Rücknahme wir eine Gebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes in Rechnung gestellt.


Rechtlich vollkommen unhaltbar da Du damit gegen das o.a Fernabsatzgesetz verstösst indem Du die Möglichkeit der Onlinebestellung einräumst!

Weiteres hierzu findest Du hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/

Oder bei dem Rechtsverdreher Deines Vertrauens
 
Hi Andreas,

erstmal 100% ACK. Beim Ralf musst du noch das favicon.ico im HTML-Root gegen ein schönes austauschen :P Das Joomla-Icon lädt Scriptkiddies immer dazu ein irgendwelche Exploits zu testen.

Gruß
Udo
 
Moin Andi!

Schlecht geschlafen oder laufen die Geschäfte im Moment nicht so gut?

Es gibt sicherlich bessere Internetseiten, aber ich habe mich über die neue Seite von Bernd gefreut. Die ist deutlich besser als die alte Seite, informativer, freundlicher und mit mehr Inhalt gefüllt. Sicherlich ist sie nciht vollständig, aber davon ist Ralles Seite auch weit entfernt. Und die ist mir deutlich zu "unruhig", wenn man mal in den Webshop geht und einen Artikel heraus sucht.

Aber es ist wie es ist: Geschmackssache.

Ich kann soetwas nicht und neben irgendwelchen unbedeutenden Hintergründen ist mir erst einmal wichtig, dass ich Informationen bekomme. Und für ganz aufmerksame Kritiker steht auch auf der Seite, dass man Zubehör und Ersatzteile für bereits gekaufte Fahrwerke im Shop findet und dort bestellen kann. Immerhin kann man den Katalog als PDF runter laden und einfach "So" bestellen, wie früher :D

Gruß,

David
 
Nö,

ich hab super gut gepennt meinen Umsatz im Sack und wie gesagt es war konstruktiv gedacht.

Schau, wenn das hier schon so publiziert wird über , nennen wir es mal Kumpels, und nach der Meinung gefragt wird, dann sollte man eine Meinung auch ertragen können.

Erinnert mich schon fast an meine Frau die mich auch hin und wieder fragt ob Sie zu dick geworden ist..........:D :D Die heult dann auch meist..... Und wenn ich vom Hagelschaden rede dann ists ganz essig.........:D :D

Über das Design und Layout kann man sich, wie gesagt , streiten. Auch über den Inhalt, da ist ja jeder seines eigenen Glückes Schmied.

Ich mag den Shop vom Ralle aktuell auch nur bedingt aber es war sein Wunsch und deswegen hat ers so bekommen.

Über die sachlichen Fehler jedoch was die AGB's anbelangt da sollte man sich sicher sein was man tut da es aktuell ein Volksport der Abmahnanwälte geworden ist, exakt hier einzuhaken.

Eine Kostennote für sowas durch einen RE was der Bernd da in den AGB's stehen hat sind mal locker €1.500,-- Gibts wie gesagt aktuell etliche, teils auch prominente Beispiele.

Und das Schmerzensgeld kann er sich sparen wenn er sich informiert oder informieren lässt.

Wie gesagt, wenn nach ner Meinung gefragt wird dann bitte, da war sie.
Wenns nicht gewünscht ist, mein Gott mir ist's doch Latte wenn er nen Wisch ins Haus bekommt.


In diesem Sinne zitier ich mal gerne und sage "Ischa abe fertisch"
 
Ich muss auch Andreas zustimmen. Ist doch toll von ihm auf die Mißstände in den AGB's hinzuweisen ohne gleich eine Rechnung hinterherzuschicken (wie es andere machen würden : Abmahnung).

Die graphische Gestaltung ist recht altmodisch und bei mir auch total zerwürfelt und schlecht leserlich (CHROME und IRON Browser).

Einige Graphiken zeigen "Broken Link", wenn man mit der Maus drübergeht.

Ob die Seite besser als die alte ist kann ich nicht beurteilen, die kenne ich nicht.

Grüße Bernd
 

PW

User gesperrt
Hallo,

tja, da hat der Andreas recht:

Die AGB´s sind wirklich ein klassischer Fall von "ab----fähig" für jedlichen Mitbewerber (in mehreren Punkten). Also später mal nicht wundern, wenn man AGB´s eben selber "zusammen schustert" und am "falschem Ende" spart.


Gruss

PW
 

Fiehte

User
Wobei mich mal interessieren würde, was denn eigentlich AGB's sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungense...oder wie, oder was? ;)

Gruß Fietse
 

HAWE

User
Hallo Andreas
besten Dank für den Hinweis zu meinen AGB´s
werde sie überarbeiten lassen .

Gruß
HAWE
Bernd
 

votec

User
hallo bernd, andreas und alle mitleser

eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben möchte aber aus erfahrung dazu was sagen wie wichtig die AGB sind.

ich habe schon sehr lange eine homepage und vor vielen jahren gab es die ganzen abmahnverreine noch nicht.

man konnte keine AGB übers internet und diverse seiten einfach umgestalten oder anschauen, sondern man bastelte sich eine.


die AGB wurden über die jahre vernachlässigt, es sind immer mehr gesetze und plichten ins leben gerufen worden und eines tages habe ich eine abmahnung erhalten.

ein mitberwerber hat mich angeschwärzt und dies hat richtig geld gekostet !!!!!

wenn man dem andreas seine aussage so anschaut könnte man denken

......so ein klugscheißer.......

.......aber........


ich als geschädigter muss sagen hut ab, klasse klare aussage von andreas und eine verdammt gute hilfe für den geldbeuten !!!!!!!!!


gruß michael
 
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