Werden Bergekosten von DMFV übernommen?

Hallo zusammen,

ich habe gestern mit meinem 4,5 m Segler (knapp 8 Kg schwer) in etwa
12 m Höhe in einer Fichte eine Baumladung verursacht. Nachdem der
Segler etwa einen Wert von 1200 € hat und auch aufgrund der Größe
konnte ich ihn dort nicht hängen lassen.
Ich wollte mit 60 Jahren und Knapp 100 kg nicht unbedingt auf diese
Höhe steigen - andere Bekannte haben mit Hinweis auf die Höhe abge-
wunken - so dass ich aufgrund meiner persönlichen Beziehungen zur
Bergwacht diese um Hilfe gebeten habe - diese haben ja mittlererweile
bei uns ausreichende Erfahrungen mit dem Bergen von in Bäumen ge-
landeten Gleitschirmen. Nach knapp einer 3/4 Stunde war mein Flieger
fast unbeschädigt wieder am Boden. Ich werde mich mit einer Spende
bedanken.

Nun meine Frage an Euch. Werden solche "Schäden" auch von der
DMFV - Haftpflicht mit übernommen.

Ich rufe dort morgen an, aber vielleicht hat jemand von Euch perönliche Erfahrungen?

Leider hatte ich keinen Foto dabei - war eine beeindruckende Begungs-
leistung.

Gruß Michael
 

Gast_5351

User gesperrt
Denke eher nicht...

Denke eher nicht...

Moin

Erstmal freut es mich, dass du deinen Flieger heile wieder hast.

Ich denke nicht, dass die Haftpflicht das übernehmen würde. Sie soll ja bei verursachten Schäden an Fremdbesitz einspringen. Eine Baumlandung ist ja, wenn überhaupt, nur eine minimale Beschädigung des Baumes.
Meist sind freiwillige Feuerwehr etc bei solchen Bergungsaktionen, wie ja auch bei Dir, sehr hilfsbereit und freuen sich über eine oder 2 Kisten Bier oder ähnliches. Ist für die ja auch mal etwas Anderes!

Bin aber trotzdem gespannt, wie die Antwort der Versicherung ausfällt! Halte uns bitte auf dem Laufenden!

MfG Jan
 

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
Haftpflichtversicherungen decken nur den Fremdschaden, nicht aber die
eigenen Aufwendungen für kaputte Modelle oder Bergungskosten.

Gruss

Stefan
 
Mein Tipp: Frag mal nach, so ganz ausgeschlossen ist das nicht. Schliesslich MUSS der Flieger da auch wieder runter, sonst richtet er am Ende noch einen höheren Schaden an.
Ein Freund von mir musste mal seinen Grosssegler aus der Hochspannung fischen lassen, das war auch eine Sache der HPflichtversicherung.
Also, kompetenten Rat einholen.
 

Gast_4749

User gesperrt
so sehe ich das auch - Gefahr in verzug nennt sich das daher wird die VS was beisteuern und zwar freiwillig zu abwendung eines Leistungsfalles der bis zur Bergung eintritt

Wenn die Möglichkeite eines Folgeschadens (nach dem Eigenschaden) auftretten kann wodurch die HVS aufkommen muss (Fremdschaden) ist der VSNehmer verpflichtet sogar diese abzuwenden. Denn ansonnsten ist dei VS Leistungsfrei.
 
Was träumt ihr denn hier? Das wär ja echt ein Ding, wenn die Haftpflicht hier auch nur einen Cent zahlt. Wenn kein Schaden eingetreten ist, kann auch keiner beglichen werden. Und die Abwendung von Schäden ist ja wohl selbstverständlich. Oder bekomme ich jetzt auch Geld von meiner KFZ-Haftpflicht, weil ich NICHT gegen ein anderes Auto fahre? Ist doch auch abgewendeter Schaden...

Gruß Mirko
 
Hallo Fliegerkollegen,

ich habe gerade mit Herrn Dr. Eckert von der Geschäftsstelle des DMFV
telefoniert und ihm den Sachverhalt geschildert.
Er bestätigte mir, dass dieser Aufwand für die Bergung - in diesem Falle
von der Bergwacht - von der Haftpflichtversicherung des DMFV übernom-
men wird. Es geht darum, Folgeschäden zu vermeiden.
Der Fieger könnte ja beim Herunterfallen eine Person verletzen.

Dies gilt übrigens auch z. B. für die Hilfe durch Feuerwehr, Förster usw.

Danke für Eure Hinweise und Gruß
Michael
 
Na nu bin ick ja platt. Gib doch mal `ne Kennung, wenn die die Bergung wirklich bezahlt haben. Ich mein, erzählen kann man ja viel... Okay, okay, aber glauben kann ich das noch nicht so richtig.

Gruß Mirko
 

onki

User
Hallo

Bleibt nur zu hoffen, das nicht jeder, der sein Modell auf einem Baum versenkt nun die Feuerwehr bzw. die Bergwacht ruf. Das geht nämlich ordentlich ins Geld (speziell die Drehleiter) mit der Konsequenz, das auf kurz oder lang die Prämien steigen.

Wir haben für solche Fälle einen "Problembaumfäller" an der Hand, der für nen Fuffi das Modell birgt (sogar Sonntags). Das lohnt dann nicht über die Versicherung abgerechnet zu werden. Ein klein wenig Schaden muß sein, aus dem wird man ja bekanntlich klug.

Gruß

Onki
 
onki schrieb:
Hallo

Bleibt nur zu hoffen, das nicht jeder, der sein Modell auf einem Baum versenkt nun die Feuerwehr bzw. die Bergwacht ruf. Das geht nämlich ordentlich ins Geld (speziell die Drehleiter) mit der Konsequenz, das auf kurz oder lang die Prämien steigen.
Wenn das der Fall sein sollte wird man - wie bei den Frequenzdoppelbelegungen - halt eine Selbstbeteiligung einführen.
Es ging aber und die grundsätzliche Klärung, und bei meinem Freund wären es ein paar Tausend EUR Lehrgeld gewesen....kann man sich vorstellen.
 
Hallo,

es gibt hier im Forum so viele "selbsternannte" Versicherungsexperten:rolleyes:

Ich weiß alle Versicherungen sind schlecht und Betrüger:(

...die können hier ruhig einmal staunen, das ganze nennt sich Schadenabwendung und wird von der Haftpflicht bezahlt, ob ihr das nun glauben wollt oder nicht.

Nur mit einer Spendenquittung kommt er da nicht weit, da muß schon eine Rechnung her!!

Und was die Prämie angeht, wieviele Versicherugsfälle habt ihr den so, bei uns im Verein seit 26 Jahren zwei Fälle!!

Wenn nicht jeder die Bergung aus einem Weihnachtsbaum anmeldet wird das wohl so schlimm nicht werden:D

Gruß

Michael
 
fliegerassel schrieb:
.
.
Oder bekomme ich jetzt auch Geld von meiner KFZ-Haftpflicht, weil ich NICHT gegen ein anderes Auto fahre? Ist doch auch abgewendeter Schaden...

Gruß Mirko

Klar bekommst Du (quasi) Geld,.... das nennt sich "Schadensfreiheitsrabatt".......
 

Udo Fiebig

User †
Klarstellung des DMFV

Klarstellung des DMFV

Damit hier nicht lange gemutmaßt werden muss, habe ich im Forum des DMFV um eine Stellungnahme gebeten.

Hier der Link zur Erklärung von Herrn Dr. Eckert.

Nur diese Definition dürfte verwertbar sein, alles was danach kommt, ist m.E. wieder 'Kaffeesatzleserei'.

Gruß Udo
 
Noch ein paar Infos:
- der Flubetrieb wurde mit Genehmigung des Luftamtes Südbayern
betrieben, da über 5 kg Fluggewicht (8 kg)

- Der Flieger hing in einer Baumreihe zwischen zwei Viehweiden in ca.
12 m Höhe in einer Fichte, wenn der dem Bauern oder möglicherweise
einer Kuh auf den Kopf fällt, wird der Schaden mit Sicherheit höher.

- nachdem ich mich bei Herrn Dr. Eckert erkundigt hatte, habe ich bei
der Bergwacht eine ordentliche Rechnung angefordert.

Ich bin froh, dass wir vor zwei Jahren über unseren Club bei der
Regierung von Oberbayern (Luftamt) uns diese Genehmiung geben
haben lassen - sonst denke ich, würde es aufgrund des Gewichtes
mit einer Regulierung Probleme geben.

Gruß Michael
 

Gast_4749

User gesperrt
so sehe ich das auch - Gefahr in verzug nennt sich das daher wird die VS was beisteuern und zwar freiwillig zu abwendung eines Leistungsfalles der bis zur Bergung eintritt

Wenn die Möglichkeite eines Folgeschadens (nach dem Eigenschaden) auftretten kann wodurch die HVS aufkommen muss (Fremdschaden) ist der VSNehmer verpflichtet sogar diese abzuwenden. Denn ansonnsten ist dei VS Leistungsfrei.


AL ex VS Markler mit ruhenden Gewerbeschein habe ich hier bereits alles gesagt !

Hervorheben will ich das "...die VS was beisteuern und zwar freiwillig zu abwendung eines Leistungsfalles....."

die bedohnung ist auf freiwillig ! also es gibt keinen rechtsanspruch .... um gleich vorab diverse anwandlungen ....

"..Bleibt nur zu hoffen, das nicht jeder, der sein Modell auf einem Baum versenkt nun die Feuerwehr bzw. die Bergwacht ruf. Das geht nämlich ordentlich ins Geld (speziell die Drehleiter) mit der Konsequenz, das auf kurz oder lang die Prämien steigen.,,,,,,"

abzuschmettern - daher am besten sofort mit der VS rücksprache halten !!!!!!!!!!!!!!
 
Abschlußbericht

Abschlußbericht

Hallo zusammen, es hat einige Zeit gedauert, bis ich von der Bergwachtab-
rechnungsstelle eine ordentliche Rechnung über 190,-- € bekommen habe.

Ich habe alles dem DMV vorgelegt und die Haftpflichtversicherung hat die
Bergungskosten komplett übernommen.

Gruß
Michael
 
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