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Hallo Tom,
1. Verwende ich kein FET.
2. Ist es wohl völlig egal, was für Bauteile ich verwende.
3. Ist es jedem selbst überlassen, wie viel er für was ausgibt (und die Leute sind dann nicht gleich zwingend "dumm")
4. Bin ich kein Händler sondern eine Privatperson, die selbstgebaute, geprüfte Elektronikteile über #### vertreibt, und da brauche ich keinen Gewerbeschein etc.
5. Steht folgender Satz in der Auktion „Verkauf erfolgt von Privat, daher keine Garantie.“, weil die Käufer ansonsten 2 Jahre Hersteller Garantie beanspruchen könnten.
Und wie der Satz schon zum Ausdruck bringt, erfolgt der Verkauf von Privat und deshalb brauche ich keine Garantie zu gewährleisten.

Ich habe dir zuliebe den 1. Beitrag herausgenommen, damit du kein Grund mehr zum Klagen hast.

Simon
 

Tiga

User gesperrt
Hi Simon,

du solltest dich vielleicht erst mal richtig informieren bevor du solchen Unsinn verzapfst!

wenn ich meine gebrauchte Fernsteuerung verkaufe bin ich Privatverkäufer

wenn ich eine neue Jacke verkaufe weil ich sie geschenkt bekam, sie mir aber nicht gefallt bin ich Privatverkäufer

wenn du selbstgebaute Elektronikteile "vertreibst", dazu noch in größeren Stückzahlen, bist du eindeutig Händler! Da kannst du noch so oft "Privatauktion" hinschreiben, es bleibt dabei. Und als Händler kannst du die Zweijahresgarantie nicht einfach wegwischen.

Ich weiß gar nicht wie du auf die Idee kommst daß deine Aktionen nicht als "gewerbsmäßig" einzustufen sind. Etwa weil du die Teile selber baust?

Grüße
Rainer
 
Ja also ahoi mal wieder ...

Original erstellt von Simon0401:
[QB]Hallo Tom,
1. Verwende ich kein FET.
2. Ist es wohl völlig egal, was für Bauteile ich verwende.
3. Ist es jedem selbst überlassen, wie viel er für was ausgibt (und die Leute sind dann nicht gleich zwingend "dumm")
Den Käufern die ihnen zustehende Gewährleistung verweigern zu wollen basiert sehr wohl auf der Annahme dass die Leute zu dumm (oder unwissend) sind, sich auf das ihnen zustehende Recht zu berufen.

4. Bin ich kein Händler sondern eine Privatperson, die selbstgebaute, geprüfte Elektronikteile über #### vertreibt, und da brauche ich keinen Gewerbeschein etc.
Von wem geprüft? Ist da eigentlich ein CE-Zeichen drauf als Nachweis für die Prüfung durch eine zugelassene Prüfungsstelle wie es gesetzlich vorgeschrieben ist für elektrische Geräte?

Vertreiben dürftest du als Privatperson nur gebrauchte Teile und das auch nur in kleinen Mengen. Und einen Gewerbeschein kriegst du für ein paar läppische Euros, kein Vergleich zu dem was du ans Finanzamt abdrücken musst wenn es Wind von deiner gewerblichen Tätigkeit bekommt.

5. Steht folgender Satz in der Auktion „Verkauf erfolgt von Privat, daher keine Garantie.“, weil die Käufer ansonsten 2 Jahre Hersteller Garantie beanspruchen könnten.
Und wie der Satz schon zum Ausdruck bringt, erfolgt der Verkauf von Privat und deshalb brauche ich keine Garantie zu gewährleisten.
Der Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben) ist dir aber schon klar? Wenn, dann müsstest du die Gewährleistung ausschliessen, denn etwas, was du freiwillig gibst (Garantie) musst du nicht auch noch ausschliessen. Steht aber auch alles im BGB.

Ich habe dir zuliebe den 1. Beitrag herausgenommen, damit du kein Grund mehr zum Klagen hast.
Mich interessiert das nicht besonders, aber das FA und die Konkurrenz bestimmt. Und eine saftige Abmahnung kann dir schneller ins Haus flattern als du glaubst ...

Modellbauende Grüsse,
Tom
 
Hallo Simon,
ich muß Tom eindeutig zustimmen. Kaufe dir doch einmal einen Bausatz bei Conrad, und lese die Bauanleitung komplett ( ! ) durch. Du wirst dort einen Hinweis zum Weiterverkauf finden, der unisono für deinen Handel bei #### gilt. Auch als "Privatverkäufer" , welcher Eigenbau-Elektronik in mehrfacher Menge in den Handel bringt, bist Du verpflichtet :
1. eine CE-Prüfung nachzuweisen
2. eine umfassende Bedienungsanleitung beizufügen
3. eine Gewährleistung mindestens lt. Gesetz zu bieten.

Was das Finanzamt betrifft:
hier kontrolliert das FA regelmäßig bei den verschiedenen Internet-Auktionshäusern, und Verkäufer die regelmäßig Ware vertreiben, müssen mit einer Überprüfung rechnen. #### gibt auf Anforderung dem FA alle hierfür benötigten Daten preis, da es sich um die Rechtsverfolgung einer Straftat ( Verdacht auf Steuerhinterziehung ) handelt. Auf Grund des ####-Bewertungssystems ist eine Überprüfung auf regelmäßige Verkäufe auch recht simpel. Die Anzahl der Bewertungen werden angeschaut, und zwar die von Käufern eingetragenen. Des Weiteren läßt sich an Hand der sichtbaren Verkausdaten ersehen ob Du regelmäßig verkaufst, und ob es sich ggf. um Neuwaren handelt. Da ist alles Weitere dann nur noch eine simple Rechnung, und schon stehen die netten Außendienstmitarbeiter des FA vor der Tür. - Dieser Kundenservice wird dann leider recht teuer ! -

Übrigens : als auffällig wird bewertet, so war es vor kurzem der Presse zu entnehmen, wer jeden Monat mehrere Partien Neuware anbietet, bzw. mehr als 10 Auktionen startet.

Also VORSICHT :rolleyes:
Joachim
 
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