Krieg am Baggersee

Hab gestern in unserer Zeitung gelesen, dass ein etwa 50 km entfernter Verein einen der Baggerseen in der Nähe (Freising) gepachtet hat. Jetzt gibt es Ärger, da sich die Badegäste (unerlaubt Badende;) gegen die Bootfahrer wehren. Es gab wohl schon heftigen Ärger. Wer weiß was genaues?

Ich versteh -mal wieder- die Aufregeung nicht, da sich im Umkreis (500 m) des besagten Weihers noch 3 andere Badeseen befinden

Olli
 

Gast_102

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Es sollte verboten werden überhaupt Gewässer pachten zu können ...

Ich finde es heute schon unmöglich das man an viele Gewässer nicht mehr ran kommt weil die zugebaut sind ...

Ich finde das die nutzung allen erlaubt sein sollte ...
 
Peet,
grundsätzlich richtig, aber gesetzliche ist halt was anderes geregelt: Einmal muss in Bayern seit etwa 2 Jahren für das Bootfahren mit Motor (auch E-) eine Widmung des Gewässers in diese Hinsicht vorleigen oder es wird eine Einzelgenehmigung des Kapitains für jedes einzelne Gewässer benötigt.
Daher der Schritt zum Anpachten des Gewässers. Das dann vorliegende Privatgewässer unterfällt auch nicht mehr dem bayerischen Gemeingebrauch des Badenden. Weiter wird der Verpächter das Fischereirecht nicht noch an Dritte vergeben. Somit sind durch die Anpacht einige Spannungsfelder geräumt.
Im vorliegenden Fall ist es wichtig zu wissen, dass faktisch kein Ausschluss der übrigen Wassernutzer gegebn ist, da -wie gesagt- im Umkreis von 500 m einige größere Badeseen vorhanden sind.

Olli
 
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich in Bayern mit meinem Modellboot fahren möchte muß ich eine genehmigung dafür habe? Gilt das wenn es so ist auch für Seegelboote?
Klärt mich doch mal auf bitte .
Gruß
Jürgen
 

Gast_102

User gesperrt
Das ist nartürlich etwas daneben ...

Allerdings ein wenig seltsam ?!? verstehen kann ich beide Seiten ... einmal als Badegast wenn mir ausgerechnet dies eine Wasserloch gefällt(warum auch immer) andererseits als Modellbauer... ich sonst keinen anderen rechtlichen Ausweg sehe ...

Hehe ich würde als Pächter ein Kassenhäuschen aufstellen an denen der Badegast einen Kostenbeitrag in Form von 50 eurocent abgibt .... :)
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Original erstellt von Jürgen P.:
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich in Bayern mit meinem Modellboot fahren möchte muß ich eine genehmigung dafür habe? Gilt das wenn es so ist auch für Seegelboote?
Klärt mich doch mal auf bitte .
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,

Modellbootfahren in Bayern ist genehmigungspflichtig !Insbesondere für Motorboote mit V- oder E-Motoren.

M.W. sind Segelboot genehmigungsfrei, allerdings muss der See für die Nutzung freigegeben sein.

Gruss
 
Hallo Zusammen

Da kann ich nur sagen wie gut das ich nicht in Bayern wohne ;)
Ich kann das ja für V Boote verstehen aber für
E Boote ne Gehnemigung is ja nicht so Dolle.

Wir haben zwar keinen Ärger mit Badegästen aber
leider immer öfters mit den Anglern.
Es wurde sogar schon behauptet das die Fische durch Modellboote nen Herzinfakt bekommen und deshalb hin und wieder tote Fische im Wasser sind.

Mfg Guido
 
Nach meiner auslegung der Gedsetzeslage sind Segelboote genehmingungsfrei.

Es stand irgendwo etwas von "Wasserfahrzeugen mit eigenem Antrieb" oder so.

Für RC-Segelboote brauchst du auf öffentlichen Gewässern keine Genehmigung, außer es wird extra verboten. ( Beschilderung am See ).

Gerhard
 
Hallo Leute.

Ich habe einmal in meinem Archiv gekramt und dabei einen Antwortbrief des Bayerischen Ministeriums auf eine Anfrage des nauticus e.V. gefunden, den ich hier wiedergeben möchte.

Es wurde folgendes mitgeteilt:

Mit Gesetz vom 10.07.98 wurde Art.21 Abs.1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) dahingehend neu gefasst, dass der Betrieb von Modellbooten ohne eigene Triebkraft zum Gemeingebrauch gehört. Der in Art.21 Abs.1 neu eingefügte Satz 3 eröffnet den Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit zu bestimmen, an welchen Gewässern oder Gewässerteilen weitere Tätigkeiten der Sportausübung und Freizeitgestaltung, u.a. das Betreiben von Modellbooten mit Motorbetrieb als Gemeingebrauch zulässig sind. Die Kreisverwaltungsbehörden können gemäß Art. 22 Bay WG die Bestimmung des Gemeingebrauchs durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall treffen.

Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wird die Kreisverwaltungsbehörden in einem Rundschreiben bitten, gemäß Art.21 Abs.1 Satz 3 i.V.m. Art.22 Bay GW für geeignete Gewässer weitere Tätigkeiten der Sportausübung und der Freizeitgestaltung, u.a. das Betreiben von Modellbooten mit Motorantrieb, als Gemeingebrauch zu bestimmen.

Dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen ist an einer guten Zusammenarbeit mit den Verbänden der Sportausübung und der Freizeitgestaltung gelegen. Für Anregungen Ihres Verbandes hinsichtlich der Ausgestaltung der Gemeingebrauchsregelung für das Betreiben von Modellbooten mit Motorantrieb sind wir jederzeit dankbar.

Mitt freundlichen Grüßen

Dr. Knopp

Ministerialrat

Ich hoffe dass Euch dass etwas weiter hilft.

Gruß
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
[offtopicon]
und am 22. Sept. will einer beginnen und aus ganz Deutschlnd ein Bayern machen ;)
[/offtopicaus]

[k] sorry, ich konnte mir den Kommentar nicht verkneifen :rolleyes: [/k]
 
Ich leg noch einen drauf:

Ich hab schon ziemlich lange einen Winterflieger mit Schwimmern, der prima vom Schnee weg fliegt und auch drauf landet.

Irgendwie juckts mich aber, das auch mal auf Wasser zu probieren.
Aber so wie es aussieht mach ich das besser erst im November und auch da erst nach Sonnenuntergang.

Allerdings ist das nicht so die optimale Zeit um verunglückte Fliegr ausm See zu bergen :D
 
Noch mal zur Gesetzeslage:
Alles mit Motorantrieb (E und V) ist genehmigungspflichtig in Bayern. Segelboot also nicht.
Das Gesetz haben wir schon ausführlich in einem verblichenen Forum diskutiert;)
Sicher ist die Regelung, insb. für E-Antrieb, nicht sehr gelungen. Aber -und das wird oft übersehen- ist der Regelungscharakter für Segelboote m. E. in Bayern besser, als in den übrigen Bundesländern, denn Segelboote unterliegen dem Gemeingebrauch, so dass dieser nur in ganz engen Grenzen verboten werden kann.
Im Übrigen wird, wenn die Behörden von der Genehmigungserlaubnis Gebrauch machen, für "gemehmigte" Gewässer eine Rechtssicherheit hergestellt.
Für die nichtbayerischen Bundesländer: Ob der Herr mit der Silberlocke sich evtl. nach dem 22. 09. vorrangig der Neuregelung des Wasserrechts annimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber eins zeigt meine Erfahrung, ohne dass ich bayerische Regelungen grundsätzlich gut finde: Es wird auch in anderen Bundesländern kurz über lang eine Regelung zum Modellbootfahren in den Landeswassergesetzen geben und die wird UNTER GARANTIE mal wieder deutlich einschränkender, als die bayerische Regelung.
Ein Bsp. aus einem anderen Freizeitbereich: Klettern im Mittelgebirge: Vor 15 Jahren gab es in ganz Deutschland dazu fast keine Regelung. Dann fing es an. Die Bayern waren die ersten die den Klettersport eingschränkt haben. Alle haben auf die Regelungswut der Bayern geschimpft. Heute: In Bayern darf bis auf temporäre Ausnahmen fast überall noch ohne Probleme und Einschränkungen legal geklettert werden. Die Regelungen wurden nicht verschärft und es wird eine starke Abwägung zwischen Interessen des Naturschutzes und den Interessen der Freizeitnutzung durchgeführt, der i. d. R. einen für die Naturnutzer akzeptablen Kompromiss zur Folge hat.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus: BW: Klettern nur noch an einzelnen WENIGEN und uninteressantem Felsen, für die es Sondergenehmigungen gibt; Rest auf Dauer verboten; Hessen: Klettern grundsätzlich verboten, fast keine Ausnahmen; Pfalz: Eifel vollständig gesperrt; Dahner Felsenland rd. 60% der Felsen genz oder temporär gesperrt usw.;
Auch MTB-Fahren ist bundesweit außer in Bayern (Gemeingebrauch) stark eingeschränkt (2 m Mindestwegebreite usw.) oder ganz verboten.
Also sprechen wir über diese Thema der bayerischen Verbotswut noch mal in 5 Jahren.
Es ist nicht alles Gold, was in Bayern glänzt, aber die Naturnutzung wurde hier bisher fühzeitig geregelt, aber dann im Vergleich zu anderen Bundesländern recht liberal.

Zum Angeln: Dass Fische einen Herzinfarkt bekommen, wenn mit dem Boot rungefahren wird, halte ich für Quatsch. Allerings ist auch hier wieder eine gegenseitige Rücksichtnahme angesagt, denn Jungfische werden aus den seichten Aufwuchszonen schnell durch Boote vertrieben. Auch dürfte ein Angler, der seinen Ansitz seit Tagen durch Anfüttern vorbereitet hat, wenig erbaut sein, wenn dort immer mit dem Boot rumgedonnert wird.
Wenn man miteinader redet, könnte man auch miteinander auskommen.
Ich werfe mein Fliege auch nicht in die Fahrbahn eines Bottes, erwarte aber auch, dass um meine Fliege kein Bootrennen veranstaltet wird.
Noch ein kleiner Hinweis: Bootfahren (Modell oder groß) stört die Fische (wissenschaftlich belegt); interessanterweise ist die Störung durch E-Motoren größer. Störungen erfolgen auch durch Schlittschuhfahren (sauschlimm für die Fische!!!) und Sonnenölgaben durch Badegäste.
Angeln stört auch die Fische, nur dass diese Störung meist lebensbeendend ist;)

Olli
 
Hallo Leute ,
bin heute ein wenig zu Blond :D Heißt das jetzt das ich in Bayern auf jedem See mit meinem Modellsegelboot ohne Flautenschieber fahren darf? Es sei denn es ist mit Schildern am See ausdrücklich Verboten ?
Gruß
Jürgen
 
Hallo Stepfan altes Haus,
na und da wollte ich doch nach Bayern in Urlaub an den Waginger See um endlich mal den ganzen Tag segeln zu können und jetzt erfahre ich so etwas :confused:
An @ll : Wer kann mir sagen auf welchen Seen ich den nun Segeln darf im "Freistaat Bayern" ?
Kann man sagen wenn Manntragende Boote fahren darf ich auch mit dem Modellboot aufs Wasser?
Junge junge die Bayern ts ts ts .
Gruß
Jürgen
 
Wichtig:

es geht hier um öffentliche Gewässer !!!!!!

Also bei einem privater See in Besitz eines Kieswerks ist natürlich wieder anders. Ist ja logisch.

Also ich laß mich mit meiner MicroMagic (Mini-Seglyacht) nicht mehr vertreiben !!!

Gerhard
 
Gerhard,
da bist Du an einem Punkt, in dem die Gesetzeslage nicht eindeutig ist. Auch ein privater See kann öffentlich im Sinne des Gemeingebrauchs ein. Das ist immer der Fall, wenn eine entsprechende Widmung der öffentlichen Hand vorliegt. Das Gewässer bleibt also im Eigentum des Kieswerkes, dieses darf aber den Gemeingebrauchsnutzen nicht ausschließen. Mit der Widmung entfällt allerdings auch die Haftung des Kieswerkes für den See.
Ein Gemeingebrauch ist nach meiner Auffassung auch möglich, wenn die Widmung fehlt, aber es kein Betretungsverbot durch entsprechende Beschilderung gibt. Dies ist allerdings strittig.
Klar ist ein Verbot der Gemeingebrauchsnutzung nur dann, wenn es entsprechende Beschilderung gibt.
Blöd ist, dass die Widmung der öffentlichen Hand oft nicht erfolgt, da bei Ausweisung als Badesee die Gemeinde u. a. für Parkplätze und Toiletten sorgen muss. Das kostet, so dass die Gemeinden mit entsprechender Widmung recht zurückhaltend sind.

Nochmal: Segelboot ohne Flautenschieber bzw. ohne Akku für diesen ist in Bayern überall dort erlaubt, wo kein entsprechendes Verbot(sschild) gegeben ist.

Olli
 
Noch einmal Hallo.

Das Bayerische Wassergesetz ist eine Auslegung eines Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums für Umwelt- und Naturschutz. Herr Tretin hat ein Gesetz in der Schublade liegen, bei dem der Umwelt - und Naturschutz an erster Stelle steht. Das heißt etwas übertrieben, das jeder der sein Haus verlässt eine Sondergenehmigung benötigt.

Jeder Fußgänger, jeder Autofahrer und auch jeder Landwirt ( Bauer ). Wenn dass Gesetz so verabschiedet wird, wie es vorlag, wird es bald keine vereinslosen Modellflieger und Bootfahrer mehr geben.

<Anfang Satire !!!!!>
Modellbootfahren wird dann nur noch streng reglementiert in Vereinen mit eigenem Gewässer und einem Modellbootführerschein, der beim Dachverband gegen Gebühr erworben werden kann, möglich sein. Selbstverständlich wird für jedes eigene Boot gebührenpflichtig ein Benutzerschein vom jeweiligen Verein ausgestellt.

Von den heute etwa 480 Vereinen werden mehr als die Hälfte die Segel streichen müssen, weil sie die Auflagen des Gesetzgebers nicht erfüllen können und der Rest wir Wartelisten einführen mit mindestens 2 Jahren Wartezeit , 3 Bürgen und einer Aufnahmegebühr von 500 €
< Ende Satire !!!>

So unvorstellbar ist die Sache aber nicht, da bereits einige Vereine sich darüber Gedanken machen, wie so etwas durchgeführt werden könnte. Ich selber war bei einigen dieser Gespräche dabei.

Der Umwelt – und Naturschutz ist soviel ich weiß Ländersache und wird daher in jedem Bundesland anders sein. Darum müssen wir bereits heute versuchen dass dieses Gesetz nicht verabschiedet wird und damit die Länder zur Umsetzung angewiesen werden.

Gruß
 

Walter Ludwig

Moderator
Teammitglied
Hallo Jürgen,

am Waginger See solltest Du keine Probleme haben.

Viel Vergnügen beim stundenlangen segeln.

Grüße

Walter
 
Hallo Walter,
haben uns schon wieder anders orientirt :D .Machen eine Nord ost Tour das heißt über Niedersachsen nach Schleswig Holstein und dann an die Meck Pom Seenplatte.Durch den Wohnwagen sind wir ja flexibel. :D
Gruß
Jürgen
 
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