Thema Platzzulassung / Lärm

Hallo zusammen,

ein Frage in diese Runde, da vereinsinternes etc. nicht mehr weiterkommt:

folgender Fall, Modellflug-Verein, besteht seit mehr als 45 Jahren,
ca. 160 Mitglieder, seit 25 Jahren am aktuellen Standort mit
Flugplatz mit Hütte, Hartpiste etc. etc.

wegen eines netten Anliegers (der schon 20 Jahre dort wohnt, neuerdings
aber Rentner ist und nun viel Zeit zum Stänkern hat) sehen wir uns gezwungen
unseren Flugraum von Süd nach Nord zu verlagern
(siehe auch Bild unten)

Südlicher Flugraum bleibt bestehen für Elektroflug, der Norden
ist den Verbrennern vorbehalten.
Soweit ist alles gebongt, Gutachten vom LVB Bayern liegt vor,
Genehmigung vom Luftamt Süd auch!

Knackpunkt: Thema Lärm
wir haben aktuell 80 db bei 7m Abstand nach prähistorischer Regelung,
im Rahmen des neuen nördlichen Flugraums haben wir uns getraut
84 db anzugehen, da dort weit und breit kein Anlieger ist!
Fazit: wurde im zuständigen Gemeinderat prompt abgeschmettert,
die Katze läuft vss. wieder auf den alten 80db-Füßen...

die Frage ist nun: gilt nun die ominöse Sportstättenverordnung
in Sachen daß der Lärm beim "sich Beschwerenden" gemessen
wird oder nicht? Hier widersprechen sich unser Clubleiter, der
LVB und das Luftamt...
Im Moment herrscht die Meinung vor, wir bekämen wieder eine
Auflage gemäß alter Vorschriften (also 80dB bei 7m Abstand
zum Modell gemessen), da alles andere auf eine Platzneuzulassung
hinauslaufen würde, und die würden wir evtl. gar nicht mehr bekommen...

was ist nun wirklich Sache?
kann unsere alte Platzzulassung gemäßt Sportstättenverordnung
GEÄNDERT werden, oder nicht und wir müssen mit den 80dB
weiterhin leben...

ich weiß, ich weiß, viele Vereine müssen mit noch weniger leben,
aber wenn sich die Gelegenheit schon mal bietet? da wird sich
dann auf viele-viele Jahre nichts mehr bewegen lassen...

Wen kann man fragen? Wer ist wirklich kompetent?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!

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CU in fightertown Augsburg
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Stephan

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[ 21. März 2005, 17:13: Beitrag editiert von: Stephan Völk ]
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Stephan!
Ich habe genau so was mal durchgezogen. Wir hatten 80dB/A und wollten auf 84, sind aber bei 82 gelandet. So einfach ist die Geschichte nicht.
Zu deinen Fragen:
1.
Das Luftamt hat wohl im Hinblick auf die Auflagen in eurer Aufstiegserlaubnis ("Sektor") eine Änderung vorgenommen, die Verbrenner fliegen im Norden.
2.
Nicht geändert wurden eure 80 dB/A, die haben weiterhin Bestand. Denn hier wurden eure Auflagen nicht geändert.
Das dürfte status quo sein
3.
Kompetent wird dir beim DMFV geholfen. Wie lief das damals bei uns?
Wir hatten über den Verband einen Gutachter bekommen, der im Prinzip gemessen hat, was beim Gegenüber ankommt. Daraus hat er dann errechnet, wie laut unsere Modelle in 7 Meter Abstand sein dürfen, in unserem Fall halt 82 dB/A.
Dieses Gutachten haben wir dann der Genehmigungsbehörde vorgelegt, die unsere Auflagen eben geändert hat. Im Prinzip bist du da schon, wie die SportstättenVO das handhabt. Ihr riskiert halt nicht eure gegenwärtige Aufstiegserlaubnis.
4.
Mit der SportstättenVO würde ich nicht unbedingt hantieren; meines Wissens nach habt ihr keinen Rechtsanspruch darauf, dass euer Platz als Sportstätte genehmigt wird.
5.
Ich kann euch nur den Weg empfehlen, den wir gegangen sind. Ansonsten würde ich mal an eurer Stelle Kontakt mit dem Peter Lessner aufnehmen. Dieser ganze Genehmigungskram ist ja Ländersache; und aus RCNNV weiß ich, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Ihr seid ja Bayern, der Peter kennt sich eigentlich ganz gut aus.
Vielleicht liest er ja mit.

[ 21. März 2005, 19:45: Beitrag editiert von: DW ]
 

pele

User
Hallo Stephan!
Hallo Dieter

Ihr habt mich gerufen, nun werdet Ihr mich nicht mehr los. ;)

Natürlich lese ich mit, nur mit dem Schreiben halte ich mich in der Regel ziemlich zurück, dauert mit einem Finger auch zu lange. :mad:

Die ganze Sache in Augsburg hat einen formalen Hacken, der Lärmwert, egal ob in 7 Metern oder in 25 Metern, wird sich durch die Verlegung des Flugraumes wohl nicht ändern lassen da der Bezugspunkt (Landebahn Mitte!) ja der gleiche bleibt.

Sicher für manchen unverständlich (für mich auch!) aber so steht es nun mal in der 18.BImschV.

Diese wird sehr wohl inzwischen angewandt, auch in Bayern. :p

Um zu dem konkreten Fall etwas zu sagen brauchte ich aber doch noch einiges an Informationen.
Wenn Ihr also weiter Auskünfte wollt dann meldet euch bei mit persönlich.

Nur der Ordnung halber: Ich bin Mitglied des DAeC e.V. und des Luftsportverband Bayern e.V.
Aber es ist mir egal wohin welcher Modellflieger seinen Beitrag bezahlt. :)
 
Original erstellt von pele:
...
Nur der Ordnung halber: Ich bin Mitglied des DAeC e.V. und des Luftsportverband Bayern e.V.
...
Hallo Peter,

na dann sind wir ja eh in den gleichen Vereinen! ;)
Schon mal Danke für die Infos, ich melde mich dann
noch direkt per mail!

Gruß
Stephan
 

pele

User
Hallo Stephan,

das wusste ich natürlich. :)

Ich war schon des öfteren auf euerem Platz, auch schon mit dem Wohnwagen,
denn ich bin so nebenbei auch noch Punktwerter von der Bayerischen- bis zur Internationalen Ebene.
Frage mal bei deinen etwas älteren Wettbewerbskollegen (Mayer; Kaiser; Bacher usw.)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Peter, du kennst den ganzen Weg, den ich für den Verein gegangen bin ;)
Letztendlich ja auch erfolgreich.
Ich halte das, so wie ich das oben skizziert habe, genauso für Bayern oder Augsburg durchführbar wie bei uns.
Die wollen das gleiche wie wir damals: Irgend ein Schlauer hat vor x-Jahren mal gesagt, wenn die Modelle 80dB bringen, ist alles gut.
Heute geht man ja hin und fragt, was kommt eigentlich beim Gegenüber an? Bei uns war es ja so, dass der Gutachter ausgerechnet hat, dass wir mit Modellen, die 82dB bringen, immer noch in den Werten der 18. BImSchVO liegen. Angekommen in der Orschaft waren damals 45 dB/A.
(Das war der allgemeine Pegel im Ort)

Das ist doch genau der "Trick" in der Sache: Die Genehmigung nicht riskieren, aber bei der Behörde eine Änderung der Auflagen zu beantragen. Basis dazu das Gutachten.
Was kann man verlieren? Eigentlich nix. Nur dass der status quo ehalten bleibt.

Ich führe die Diskussion öffentlich weiter, weil ich denke, dass das Ganze von grds. Interesse ist.
Und noch was: Ihr werdet doch wohl im DAeC irgendwo einen Gutachter haben, oder?

Jetzt beweg´mal ein bißchen die steifen Fingerchen....
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pele

User
Hallo Dieter!

Ich bewege ja in dem Fall nur einen Finger!
(und das ziemlich mühsam) :)

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe sind weitere Angaben zwingend notwendig um überhaupt mal grob zu beurteilen ob es eventuell Sinn machen würde einen höheren Lärmwert zu beantragen.
z. B. Entfernung zum nächsten Wohnhaus / Wohngebiet, Art der Bebauung, welche Widmung hat das Gebiet, Flugzeiten, Landschaftsschutz / Naturschutz / FFH Gebiet, mit wie vielen Motormodellen gleichzeitig, Jetmodelle?

Wurde bei der letzten Genehmigung / Verlängerung ein Antrag auf höhere Lärmwerte gestellt?
Wenn ja, mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt?, ist die Einspruchsfrist schon verstrichen? :confused:

Wenn nein: alles klar!

Ohne diese grundsätzlichen Infos wird dir kein Gutachter irgendetwas sagen können.

Es gibt ziemlich eindeutige Gutachten zum Lärm an Modellfluggeländen, so z. B. vom TÜV-Süd und vom Ing. Büro Sorge aus Nürnberg, beide liegen mir vor. (sind alle auf die 18 BImschV abgestellt)

PS: Unser Luftsportverband Bayern hat 12 offizielle Gutachter, einer davon bin ich! ;)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Original erstellt von pele:
Hallo Dieter!

Unser Luftsportverband Bayern hat 12 offizielle Gutachter, einer davon bin ich! ;)
Ups, dann ist da ja genug freie Auswahl. Eigentlich doch nicht, denn du scheinst ausgeguckt. :D
Hast natürlich vollkommen Recht mit den harten Fakten oder Daten.
Egal, wie es ausgeht. Stephan kann ja mal das Ergebnis und das Procedere darstellen. Dann haben andere auch was davon. Hier kann einer nur vom anderen profitieren.
 
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