Stephan Völk
User
Hallo zusammen,
ein Frage in diese Runde, da vereinsinternes etc. nicht mehr weiterkommt:
folgender Fall, Modellflug-Verein, besteht seit mehr als 45 Jahren,
ca. 160 Mitglieder, seit 25 Jahren am aktuellen Standort mit
Flugplatz mit Hütte, Hartpiste etc. etc.
wegen eines netten Anliegers (der schon 20 Jahre dort wohnt, neuerdings
aber Rentner ist und nun viel Zeit zum Stänkern hat) sehen wir uns gezwungen
unseren Flugraum von Süd nach Nord zu verlagern
(siehe auch Bild unten)
Südlicher Flugraum bleibt bestehen für Elektroflug, der Norden
ist den Verbrennern vorbehalten.
Soweit ist alles gebongt, Gutachten vom LVB Bayern liegt vor,
Genehmigung vom Luftamt Süd auch!
Knackpunkt: Thema Lärm
wir haben aktuell 80 db bei 7m Abstand nach prähistorischer Regelung,
im Rahmen des neuen nördlichen Flugraums haben wir uns getraut
84 db anzugehen, da dort weit und breit kein Anlieger ist!
Fazit: wurde im zuständigen Gemeinderat prompt abgeschmettert,
die Katze läuft vss. wieder auf den alten 80db-Füßen...
die Frage ist nun: gilt nun die ominöse Sportstättenverordnung
in Sachen daß der Lärm beim "sich Beschwerenden" gemessen
wird oder nicht? Hier widersprechen sich unser Clubleiter, der
LVB und das Luftamt...
Im Moment herrscht die Meinung vor, wir bekämen wieder eine
Auflage gemäß alter Vorschriften (also 80dB bei 7m Abstand
zum Modell gemessen), da alles andere auf eine Platzneuzulassung
hinauslaufen würde, und die würden wir evtl. gar nicht mehr bekommen...
was ist nun wirklich Sache?
kann unsere alte Platzzulassung gemäßt Sportstättenverordnung
GEÄNDERT werden, oder nicht und wir müssen mit den 80dB
weiterhin leben...
ich weiß, ich weiß, viele Vereine müssen mit noch weniger leben,
aber wenn sich die Gelegenheit schon mal bietet? da wird sich
dann auf viele-viele Jahre nichts mehr bewegen lassen...
Wen kann man fragen? Wer ist wirklich kompetent?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!
CU in fightertown Augsburg
- home of Bf-109 -
Stephan
member of
www.mfca.de
www.igmustang.ch
www.igwarbird.de
www.dgzehf.de
[ 21. März 2005, 17:13: Beitrag editiert von: Stephan Völk ]
ein Frage in diese Runde, da vereinsinternes etc. nicht mehr weiterkommt:
folgender Fall, Modellflug-Verein, besteht seit mehr als 45 Jahren,
ca. 160 Mitglieder, seit 25 Jahren am aktuellen Standort mit
Flugplatz mit Hütte, Hartpiste etc. etc.
wegen eines netten Anliegers (der schon 20 Jahre dort wohnt, neuerdings
aber Rentner ist und nun viel Zeit zum Stänkern hat) sehen wir uns gezwungen
unseren Flugraum von Süd nach Nord zu verlagern
(siehe auch Bild unten)
Südlicher Flugraum bleibt bestehen für Elektroflug, der Norden
ist den Verbrennern vorbehalten.
Soweit ist alles gebongt, Gutachten vom LVB Bayern liegt vor,
Genehmigung vom Luftamt Süd auch!
Knackpunkt: Thema Lärm
wir haben aktuell 80 db bei 7m Abstand nach prähistorischer Regelung,
im Rahmen des neuen nördlichen Flugraums haben wir uns getraut
84 db anzugehen, da dort weit und breit kein Anlieger ist!
Fazit: wurde im zuständigen Gemeinderat prompt abgeschmettert,
die Katze läuft vss. wieder auf den alten 80db-Füßen...
die Frage ist nun: gilt nun die ominöse Sportstättenverordnung
in Sachen daß der Lärm beim "sich Beschwerenden" gemessen
wird oder nicht? Hier widersprechen sich unser Clubleiter, der
LVB und das Luftamt...
Im Moment herrscht die Meinung vor, wir bekämen wieder eine
Auflage gemäß alter Vorschriften (also 80dB bei 7m Abstand
zum Modell gemessen), da alles andere auf eine Platzneuzulassung
hinauslaufen würde, und die würden wir evtl. gar nicht mehr bekommen...
was ist nun wirklich Sache?
kann unsere alte Platzzulassung gemäßt Sportstättenverordnung
GEÄNDERT werden, oder nicht und wir müssen mit den 80dB
weiterhin leben...
ich weiß, ich weiß, viele Vereine müssen mit noch weniger leben,
aber wenn sich die Gelegenheit schon mal bietet? da wird sich
dann auf viele-viele Jahre nichts mehr bewegen lassen...
Wen kann man fragen? Wer ist wirklich kompetent?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!
CU in fightertown Augsburg
- home of Bf-109 -
Stephan
member of
www.mfca.de
www.igmustang.ch
www.igwarbird.de
www.dgzehf.de
[ 21. März 2005, 17:13: Beitrag editiert von: Stephan Völk ]