Weniger Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder

Weniger Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder

Bundestag beschließt Änderung des Vereinsrechts

Um das Ehrenamt weiter zu stärken, hat der Bundestag eine Änderung des Vereinsrechts beschlossen. Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände werden zukünftig deutlich entlastet, da sie nicht mehr für Schäden, die durch die Ausübung ihres Amtes entstehen, haftbar zu machen sind. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) begrüßt diese Änderung ausdrücklich, da sie ein ehrenamtliches Engagement deutlich attraktiver macht.

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass ein unentgeltlich oder bis zu einer Jahresvergütung von 500,– Euro arbeitendes Vorstandsmitglied bei möglichen Schäden nur noch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Durch die Anpassung der Verantwortlichkeit auf ein zumutbares Maß soll die Übernahme von Führungspositionen in Vereinen gefördert und damit das soziale Engagement weiter gestärkt werden. Diese wichtige Änderung im Vereinsgesetz ist eine Erleichterung für alle im DMFV aktivenVorstände.
 
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