2,4 GHz und Platzordnung

Hallo zusammen,

eine kurze Frage zur 2,4 GHz-Technik:

Wir sind ein kleiner Modellflugverein. Die Platzordnung/Satzung/Aufstiegserlaubnis stammt noch (wenn auch hin und wieder aufgefrischt) aus den 70er Jahren.
In diesen Dokumenten ist der Betrieb von Flugmodellen auf unserem Platz nur mit den damals zugelassenen Frequenzen (35 und 40 MHz) erlaubt.

Mittlerweile ist die 2,4 GHz-Technik ja zum Betrieb von Flugmodellen freigegeben. D.h. ich kann auf jedem Acker damit fliegen, wenn ich das möchte. Gilt die Freigabe damit automatisch auch für unseren Flugplatz oder müssen wir bei den zuständigen Stellen DAeC (oder sogar Landesluftfahrtbehörde) einen Antrag stellen, um die 2,4 GHz-Frequenz mit in unsere Genehmigungen aufzunehmen?

Wir möchten natürlich, dass alles mit rechten Dingen zugeht und wollen vermeiden, in einer "Grauzone" zu fliegen, die uns z.B. im Versicherungfall teuer zu stehen kommen könnte.

Vielen Dank für Eure Antworten

Dirk
 
@ Crusader: Danke für die Antwort.

Ist das sehr aufwendig, die neue Aufstiegserlaubnis zu bekommen? Was ist dafür zu tun, wo muss beantragt werden? Kann sowas auch verweigert werden?
 
Moin,

also diese Frage hätte ich zu allererst meinem Verband gestellt. Den den bezahle ich dafür mit meinen Beiträgen.

Der nächste Tip wäre die Suche - das Thema hatten wir schon öfters.

Der 3. - es gibt hier einen extra Bereich für Vereinsvorstände. Da stehen solche Themen sicher auch hoch im Kurs.

4. Beim LBA anfragen. Man muß ja nicht unbedingt den Verein angeben wenn man da Angst hat. Die kennen das Thema inzwischen sicherlich bis zum abwinken - und - die könen eine verbindliche Auskunft geben.

Gruß

gecko
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

eine kurze Frage zur 2,4 GHz-Technik:

Wir sind ein kleiner Modellflugverein. Die Platzordnung/Satzung/Aufstiegserlaubnis stammt noch (wenn auch hin und wieder aufgefrischt) aus den 70er Jahren.
In diesen Dokumenten ist der Betrieb von Flugmodellen auf unserem Platz nur mit den damals zugelassenen Frequenzen (35 und 40 MHz) erlaubt.

Die Frage ist, wo das festgeschrieben ist.
Wenn es in der Platzordnung oder Satzung steht, steht es in eurer Macht, das zu ändern. Dafür ist der Verein selber zuständig. Wenn es ein e.V. ist muss die Satzungsänderung allerdings dem Registergericht mitgeteilt werden.

Wenn es in der Aufstiegserlaubniss steht, bietet es sich an entweder direkt oder über den Verband (DMFV oder Landesverband des DAeC) bei der Luftaufsichtsbehörde des Landes nachzufragen, ob es von dort eine pauschale Freigabe für 2.4 Ghz gibt. In einigen Bundesländern ist das so. Falls dem nicht so sein sollte, nachfragen wg. einer Ergänzung der AE. Eine Änderung der AE kann kritisch sein, da dann bei der Behörde der Aktendeckel aufgeklappt wird und so unangenehme Themen wie Lärmschutzgutachten auf den Tisch kommen könnten. Bei „alten“ AE gibt es die ja nicht.
Der nicht unter die AE fallende Flugbetrieb (< 5 Kg) ist davon übrigens nicht betroffen, es sei denn, die Platzordnung schliesst das aus. Aber das ist dann euer Bier.
 
Hallo zusammen,

eine kurze Frage zur 2,4 GHz-Technik:

Wir sind ein kleiner Modellflugverein. Die Platzordnung/Satzung/Aufstiegserlaubnis stammt noch (wenn auch hin und wieder aufgefrischt) aus den 70er Jahren.
In diesen Dokumenten ist der Betrieb von Flugmodellen auf unserem Platz nur mit den damals zugelassenen Frequenzen (35 und 40 MHz) erlaubt.

Mittlerweile ist die 2,4 GHz-Technik ja zum Betrieb von Flugmodellen freigegeben. D.h. ich kann auf jedem Acker damit fliegen, wenn ich das möchte. Gilt die Freigabe damit automatisch auch für unseren Flugplatz oder müssen wir bei den zuständigen Stellen DAeC (oder sogar Landesluftfahrtbehörde) einen Antrag stellen, um die 2,4 GHz-Frequenz mit in unsere Genehmigungen aufzunehmen?

Wir möchten natürlich, dass alles mit rechten Dingen zugeht und wollen vermeiden, in einer "Grauzone" zu fliegen, die uns z.B. im Versicherungfall teuer zu stehen kommen könnte.

Vielen Dank für Eure Antworten

Dirk

Schau mal hier nach, eventuell Rechtsberatung über den DAeC einholen. http://www.dmfv.aero/cgi-bin/forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=2;t=000458
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Frank hat das Wesentliche geschrieben. Bei uns (Rheinland-Pfalz) ist das so geregelt, dass wir einen kurzen formlosen Antrag stellen konnten und der Verein erhielt ohne irgendwelche Kosten ein Schreiben mit der Ergänzung der AE auf 2,4. Wir hatten das vorher kurz telefonisch abgeklärt.
Das solltet ihr auf jeden Fall tun.
 
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