Postzulassung der Anlage

FlyHein

Vereinsmitglied
Hallo Gemeinde

ich hab da mal die ein oder andere Frage zum Thema postalische Anmeldung/Zulassung meines RC-Equipments:

  • Ist die Zulassung notwendig?
  • Wie siehts mit Versicherungsschutz bei fehlender Zulassung aus?
  • Warum werden bei Wettbewerben die Zulassungen kontrolliert?
  • Kann ich bestehende Anmeldungen/Zulassungen verlängern lassen?
  • was kostet die Zulassung?
  • Wie lange ist die Zulassung gültig?
  • Welche RC-Komponenten muß ich angeben?
  • Ist die Zulassung online möglich?
  • Wenn nicht online möglich, gibts Formblätter?
  • Wie lautet die Anschrift der Zulassungsbehörde für das Münsterland?
Naja, sind doch paar mehr Fragen geworden. Vielleicht kann mir ja jemand erschöpfend Auskunft geben.

[ 08. Mai 2002, 10:37: Beitrag editiert von: FlyHein ]
 

Charly

User
Hallo,

bis die Profis kommen schon mal ein Link.
http://www.regtp.de/
Hier hab ich meine Anlage angemeldet, Formular gibt es zum download unter "Regulierung Telekommunikation" "Frequenzverteilung"
35MHz muss angemeldet werden, ansonsten kann es IMHO Stress geben, spätesten bei Unfällen, Verlust von Versicherung usw. Ich hab meine Zulassung, sowie Versicherungspolice immer dabei, damit Verantwortliche (Flugleiter/Ausschreiber) Einsicht nehmen können.
Der Klumpatsch hat 75 Mchen, also dann UnGeld
37,5 gekostet und gilt für 10 Jahre
bibi
Ronny

[ 08. Mai 2002, 12:16: Beitrag editiert von: Charly ]
 
Hallo Hein,

uff, jede Menge Fragen, ich versuch's mal:

  1. Ist die Zulassung notwendig?
    Kurz und bündig: Ja.
  2. Wie siehts mit Versicherungsschutz bei fehlender Zulassung aus?
    Kommt auf die jeweilige Sachlage im Schadensfall an. Ich würde es aber auf keinen Fall darauf ankommen lassen!
  3. Warum werden bei Wettbewerben die Zulassungen kontrolliert?
    Ich denke mal wegen Punkt 2.
  4. Kann ich bestehende Anmeldungen/Zulassungen verlängern lassen?
    Ja.
  5. was kostet die Zulassung?
    Ich habe zuletzt DM 75,- dafür bezahlt, in Euro entsprechend etwa die Hälfte.
  6. Wie lange ist die Zulassung gültig?
    10 Jahre.
  7. Welche RC-Komponenten muß ich angeben?
    Gar keine, weil Du nicht irgendetwas anmeldest, sondern eine so genannte Frequenznutzung beantragst. Deshalb brauchst Du auch nicht (falls Du mehrere hast) jeden einzelnen Sender anzumelden. 1 Antrag reicht, egal wieviele Geräte Du Dein Eigen nennst.
  8. Ist die Zulassung online möglich?
    Nein, leider (noch) nicht.
  9. Wenn nicht online möglich, gibts Formblätter?
    Gibt es, und zwar hier:
    Antrag 3.087: http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/noeml/6.pdf
    Ausfüllhinweise dazu: http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/noeml/7.pdf
  10. Wie lautet die Anschrift der Zulassungsbehörde für das Münsterland?
    Hier findest Du heraus, wo sich die nächste Außenstelle der Regulierungsbehörde befindet: http://www.regtp.de/behoerde/start/in_01-06-00-00-00_m/index.html
Ich hoffe das hilft Dir erstmal weiter.

Gruß,
Manfred
 

PW

User gesperrt
Hallo,

ich habe vor zwei Wochen ein DMFV Kunstfluseminar geleitet, wo in der Mittagpause Dieter Perkuhn (bekannt aus der MFIund auch DMFV Fachreferent Funk) einen entsprechenden Vortrag über die Zulassung von Fernsteuerungen gehalten hat.

Nach seinen - kompetenten - Ausführungen braucht theoretisch die Anlage nicht angemeldet sein. Versicherungsschutz soll auch bestehen, wenn die Anlage nicht angemeldet ist. Wer seine Anlage aber nicht anmeldet, kann von der RegTP mit einem saftigem Bußgeld geahndet werden.

Noch eines am Rande, was sehr wichtig ist:

Ich kenne viele Piloten, die aus Kostengründen die Anlage nicht anmelden. Warum soll man denn hier Geld ausgeben? Hier gibt es für uns Modellflieger ein ganz einfache Antwort.

Die RegTP hält das 35 MHz Band exklusiv für uns Modellflieger frei. Wenn die RegTP aber merkt, dass kaum Anmeldungen (und damit auch Geldeingang bei der RegTP) erfolgen, besteht die grosse Gefahr, dass die RegTP das Band anderen Interessenten (z.Bsp. der Bundeswehr) ebenfalls anbietet. Dass hat zur Folge, dass unser Modellflugbetrieb wesentlich unsicherer wird durch Frequenzprobleme. Dieses kann nicht in unserem Sinne sein. Deshalb mein Rat an alle Vereinsvorstände:

Nehmt in die Flug- und Betriebsordnung auf, dass alle Vereinsmitglieder die Anmeldung der Anlage in Kopie dem Vorstand zukommen lassen müssen !! Wer keine Anmeldung vorlegen kann, hat Startverbot. Nur so erhalten wir auf Dauer das 35 MHz Band für uns Modellflieger.

Gruss

PW
 
Hallo PW,

du hast meine volle Zustimmung! Deine Idee ist gut, und es sollte wirklich in allen Vereinen auch so gehandhabt werden.

MfG
Tobi
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

wieso ist, 'kurz und bündig', eine Zulassung notwendig?
Bei 40 MHz ist das IMHO nicht der Fall.

Zu 2. nur eine kurze Anmerkung: Die Versicherung versucht immer, sich um eine Begleichung eines Schadens zu drücken. Im KfZ-Bereich ist das einfach: keine Zulassung = kein Versicherungsschutz. Allerdings ist das mit Fernsteuerungen nicht vergleichbar, denn die Zulassung bezieht sich nur auf bestimmte Frequenzbereiche und hat nichts mit der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage zu tun.
Aber, wie Manfred sagt: sicher ist sicher.

Den Argumenten von PW kann ich folgen. Nur weiss ich nicht, wie das Verfahren der Interessensabwägung bei der RegTP funktioniert. Ich würde hier eher die europäischen Regelungen im Auge behalten, denn dagegen wird die RegTP nicht wirklich offensiv verstossen.

Grüße, Ulrich Horn
 
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