Sender/Empfänger Störungsschutz ?

Collie

User
Hallo zusammen,

einige Sender und Empfänger werben damit, durch ein Metallgehäuse bzw. durch eine Metallisierung besser gegen Störungen geschützt zu sein. Z.B. ist das Gehäuse meines MPX 3010 Senders innen auf der Platinen/Steuerknüppelseite mit einer rostbraunen Farbe gestrichen die leitend ist. Kann mir jemand sagen, ob soetwas wirklich hilfreich ist? Wenn ja, kennt jemand eine Bezugsquelle und Bezeichnung für so eine Farbe? Ich habe bisher nur Zink-Spray (im Baumarkt) gefunden, das eine leitende Oberfläche ergeben soll. Wenn solch eine Metallisierung wirklich nützt, wäre es bestimmt ein Leichtes Sender/Empfänger entsprechend zu präparieren.

Was sagen die 'Experten' dazu?
 

Hango

User
Hallo Collie,
ich habe da meine Bedenken!!
Wenn Du nachträglich etwas "metallisierst" ohne mit dem Hersteller Rücksprache gemacht zu haben, könntest du deine Betriebserlaubnis auf´s Spiel setzen. Keine gültige Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz!
Der Empfänger oder auch Sender ist typgeprüft. Ein Einbringen einer Metallabschirrmung stellt einen Eingriff in die Betriebssicherheit dar. Egal ob positiv oder negativ, aber so ist das Teil nicht geprüft worden!! Wenn nun der Hersteller es ausdrücklich erlaubt, dann ist damit verbundene Gewährleistung abgesichert.
Dies Theater kenn ich von dem Einbau von Funkanlagen in Kfz´s. Nur ein Beispiel: Opel, Merzedes, Volvo gibt genaue Einbauanweisungen heraus, wie die Kabelführung zu erfolgen hat. Wenn Radiogeräte nicht von einer autorisierten Werkstatt vorgenommen wird, erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Das wissen nicht viele - aber wehe es passiert was - auch hier ohne gültige Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz.
also, erst beim Hersteller nachfragen - schriftlich bestätigen lassen und dann .....
:)
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

also ich kann zu meinen R/C-Komponenten beim besten Willen nirgends eine Betriebserlaubnis finden ;)

Aber davon mal abgesehen, was soll eine leitende Schicht auf dem Gehäuse bringen? Sie müsste wenigstens elektrisch geerdet werden, wenn sie als Abschirmung einen Sinn haben soll.
Ausserdem helfen selbst geerdete Metallgehäuse kaum gegen induktive Störungen.

Hätte es irgendeinen positiven Effekt, wären die Hersteller wahrscheinlich schon selbst drauf gekommen. Ich würd's lassen ;)

Grüße, Ulrich Horn
 

plinse

User
Moin,

abgeschimte Gehäuse bringen allgemein schon etwas, aber die haben auch außen keine Antenne dran, durch die dann doch Störungen einkoppeln können.

In Regionen, wo du derartige EMV-Probleme hast, daß du das Gehäuse abschirmen müßtest, solltest du ohnehin nicht fliegen, denn da spinnt dann auch der Rest der Elektronik.

Daß du ein typengeprüftes Gerät verändern würdest, kommt noch hinzu.
 

Collie

User
Eure Einwände in Ehren aber

@Tibos: natürlich sollte die Metallisierung innen erfolgen, dann sollte auch eine Verbindung zur Masse kein Problem sein.

@Plinse: a) Käufliche Empfänger haben z.T. auch ein Metall- oder Metallisiertes Gehäuse (z.B. einige ACT-Empfänger), trotz Antenne! b) Ältere MPX 30xx Sender haben keine Metallisierung, die neuen schon. Also wird da wohl ein Sinn hinter diesen Dingen stecken.

@Hango: das mit der Betriebserlaubniss mag ein Einwand sein, andererseits kenne ich kaum einen Sender anderer Flieger der nicht irgenwie verändert wurde. Ich weiss auch nicht, ob in der Versicherungsbedingungen etwas von Betriebserlaubnis steht. Die "Lizenz zum Funken" ist jedenfalls heute unabhängig von der "typgeprüften Hardware"

Irgendwo habe ich auch 'mal den Tip gelesen, den Empfänger als zusätzlichen Störschutz, z.B. in E-Modellen, mit Alufolie zu umwickeln (das sähe beim Sender allerdings lustig aus).

Ihr seht, ganz habt ihr mich von der Nutzlosigkeit der Idee nicht überzeugt.
 

Hango

User
Collie:
Eure Einwände in Ehren aber

@Hango: das mit der Betriebserlaubniss mag ein Einwand sein, andererseits kenne ich kaum einen Sender anderer Flieger der nicht irgenwie verändert wurde. Ich weiss auch nicht, ob in der Versicherungsbedingungen etwas von Betriebserlaubnis steht. Die "Lizenz zum Funken" ist jedenfalls heute unabhängig von der "typgeprüften Hardware"

Na dann schau mal genau in Deiner Lizenz nach. Du darfs nur Anlagen betreiben, die eine FTZ - Zulassung haben - , bei neuen Anlagen ist das die CE - Kennzeichnung, das ist bei Funkanlagen Bestandteil der Betriebserlaubnis. Du mußt als Betreiber die Betriebsicherheit so oder so gewährleisten. Wenn Du Deine Anlage erweiterst mit einem Schalter vom Hersteller kein Problem - mit einen selbstgebastelten Schalter - bewegt man sich an der Grenze, wenn du dann andere Steckverbindungen, Kabellängen u.s.w. wählst.
Sind ja nur Ratschläge und Tipps - genaueres im Fernmeldeanlagengesetz, wird in der Genehmigung auch ausgewiesen.
Aber wo kein Kläger, dar kein Richter!

[ 17. Januar 2003, 10:24: Beitrag editiert von: Hango ]
 
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