Post von der RegTK...Überprüfung ihrer Funkanlage

Hallo zusammen,

hatte ihr sowas schonmal?
Da kommt die Tage bei einem Vereinskollegen ein Brief von der Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post an.
Der Betreff lautete: "Überprüfung ihrer Funkanlage"
Er besitz einen 35Mhz Sender....alles ordentlich angemeldet und das schon seit einigen Jahren.
In dem Schreiben wird gesagt, dass diese Frequenzzuteilung an Auflagen gebunden sei, deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen überprüft werde. Dann wurde ein Termin vorgeschlagen mit der Bitte um Antwort, falls dieser nicht wahrgenommen werden kann.
Die wollen also tatsächlich zu ihm nach Hause kommen und den Sender mal überprüfen.
Habt ihr davon schon mal gehört?

Daniel

[ 24. Juli 2003, 22:36: Beitrag editiert von: Daniel ]
 
Hallo Daniel,
in 37 Jahren noch nie davon gehört.
Ich würde vorschlagen die RegTp anrufen und erst mal bestätigen lassen, das das von denen auch kommt. Wenn die das bestätigen fragen warum und wenns dann noch Fragen zu gib und Ihr im DMFV seid, die Verbandsrechtsberatung Kanzlei Kreutzberg anrufen und um Rat fragen.

Wirklich ungewöhnlich! bin mal gespannt ob andere da mehr wissen.

Gruß
Eberhard
 
Hallo Daniel,

das ist ganz normal, wir Funkamateure kennen das. Irgendwo bei der RegTP steht ne große Lostrommel, wo alle Betreiber von Funkanlagen, die registriert sind, reinkommen.

Routinemäßig werden da ein paar Lose gezogen, und die haben dann verloren :D

Daß es ausgerechnet nen Modellflieger erwischt, ist wirklich ein blöder Zufall.

Steht so im Gesetz bzw. in diversen Durchführungsverordnungen. Bei der Frequenzzuteilung ist ein Beipackzettel, auf dem die mögliche Überprüfung explizit erwähnt wird.

Man hat da nach meiner Erfahrung absolut nix zu befürchten, wenn der Sender halbwegs in Ordnung ist. Nett sein zu den Jungs und ihnen nen Kaffee anbieten, dann klappts auch ohne Ärger, falls ihnen die Messergebnisse wider Erwarten nicht gefallen. Ärgerlich, aber kaum zu vermeiden ist, daß man dafür u.U. nen halben Tag Urlaub braucht.

Gruß, Gunter
 
Moi,
man lernt nie aus. Hab im laufe der Zeit 5 Anlagen genehmigen lassen, in keiner Genehmigung steht was von Prüfungen. Explizit kann man dies
lediglich aus einem Absatz in der derzeit gültigen Genehmigungsurkunde ableiten in dem Zugangsberechtigung zu Räumen, Geräten und Auskunftspflicht auferlegt wird.

Naja wurscht, hat offenbar seine Richtigkeit.
Probleme durch die Prüfung sind da wohl keine zu erwarten. Wir haben im Verein den Funk-Messwagen gebraucht da wurde dann nicht nur das gesamte Umfeld überprüft sondern auch unsere Sender. Beanstandungen Null.

Gruß
Eberhard
 

Gast_102

User gesperrt
Hallo zusammen,

Weil ich so Dinge wie Zulassungen etc. gerne sofort erledigt habe war ich bei der letzten Anmeldung persönlich bei der Aussenstelle der RegTP ...
Ich bin nartürlich auch neugierig und habe nach den Prüfungender Funkanlagen gefragt, und die nette Sachbearbeiterin erklärte mir dann auch das viel zu wenig Personal für diese Prüfungen vorhanden sei, aber nach dem Zufallsprinzip regelmässig geprüft würde. Weiterhin sagte Sie mir auch das sie nicht wisse wann das Letzte mal eine Fernsteuerung/Betreiber geprüft wurde......
 
Die RegTP war auch bei einem Freund von mir und hat seine mc20 und seine mc10 überprüft - geht hier anscheinend im Wesentlichen nur um Einhaltung der exakten Frequenz. Solange diese Behörde Geld für Hausbesuche hat, sollen die nicht über steigende Kosten jammern. Warum schicken die ihre "Kontrolleure" nicht einfach zu Veranstaltungen, wo sie "einen Streich" gleich 'zig Geräte überprüfen können?

:) Jürgen
 
Es wudert mich, das ein sender überprüft werden soll, da ich mir neulich einen neuen Sender zulegte, fragte ich bei der Behörde nach, ob ich diese neu melden müsste. Diese sagten mir das dies nicht nötig sei, da sie im selben frequenzband arbeite und dieses nur früher nötig war, neuerdings (seit 2001) aber nicht mehr.

Olaf
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hi,

dieses Prozedere der RegTP ist völlig ok und trifft wie Radioman bereits erwähnt hat für alle genehmigungspflichtigen Funkanlagen zu. Und alle, die sich darüber beschweren, sollten bedenken, daß dies auch uns selbst nützt. Immerhin können bei solchen Überprüfungen solche Anlagen festgestellt werden, welche neben der Frequenz liegen, zu breitbandig senden oder sogar die Sendeleistung erheblich erhöht haben. Dient also auch zu unserem Schutz.


Gruß Kai
 
Hallo Daniel,

das habe ich auch schon hinter mir.

Das Beste daran war, dass die Jungs überhaupt keine Ahnung davon hatten (ist nicht böse gemeint), da sie sonst nur für Betriebsfunk und ähnliches zuständig waren.

Ich musste denen erst mal zeigen, wo die Zulassungsnummer angebracht war, wo der Quarz saß, die Antenne war und der Sender überhaupt eingeschaltet wurde. Damit kannten sie sich überhaupt nicht aus.

Sie waren jedoch recht nett und die Überprüfung ergab keine Beanstandungen.
 

fb0816

User
Original erstellt von Jürgen Heilig:
Die RegTP war auch bei einem Freund von mir und hat seine mc20 und seine mc10 überprüft - geht hier anscheinend im Wesentlichen nur um Einhaltung der exakten Frequenz. Solange diese Behörde Geld für Hausbesuche hat, sollen die nicht über steigende Kosten jammern. Warum schicken die ihre "Kontrolleure" nicht einfach zu Veranstaltungen, wo sie "einen Streich" gleich 'zig Geräte überprüfen können?

:) Jürgen
Hallo,
das macht sie ja auch, das habe ich persönlich feststellen können z.B. beim Robbe/Schlüter Cup in Dietzenbach 2002!
Man konnte die Anlage anhand der mitgebrachten Lizenz überprüfen lassen,; meine war von der Frequenzablage bei den besten 3..das beruhigt.

Die Rechtsgrundlage ist die Sicherstellung einer störungsfreien und effizienten Frequenzausnutzung durch Zuteilung von Funkfrequenzen nach bestimmten Kriterien und die Überwachung der Frequenznutzungen (§ 44 TKG)
Die Überwachung der Frequenznutzungen erfolgt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen von Funkanlagen (§ 049 TKG).
Diese werden dahingehend überprüft, ob sie die Bestimmungen und Nebenbestimmungen der Frequenzzulaassung bzw. Funkgenehmigung (ergeben sich aus der Urkunde nebst Anlagen) einhalten.

-> Sollte ein Verstoß gegen die §§ 44 bis 49 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen festgestellt werden, so fallen laut Frequenzgebührenverordnung (FGebV) vom 21.05.1997 "Gebühren" von 25 bis 1500 Euro an.

[ 25. Juli 2003, 12:14: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 
Hallo - Hmmm,

seit einigen Jahren wird nicht mehr die Anlage (Sender, Empfänger) angemeldet, sondern der Betreiber erhält eine Frequenzzuteilung. Dann müsste doch folglich nur geprüft werden, ob der Betreiber richtig tickt!?
:D Frank
 
Original erstellt von Frank R:
Dann müsste doch folglich nur geprüft werden, ob der Betreiber richtig tickt!?
Gute Idee bei manchen Leuten, aber es ist nicht ganz so.

Auch Funkamateure haben personenbezogene Genehmigungen. Viele sind "Karteileichen" und haben keine Geräte mehr betriebsbereit. Bei anderen Funkdiensten werden immer die Geräte zugelassen (in Feuerwehrautos und Flugzeugen und so), da ists einfacher.

Man könnte also auf die Idee kommen, den Beamten (telefonisch oder persönlich) zu sagen: "Ich haben gar kein Auto äh Sender", und dann wärs auch gut. Ist aber nix erlaubt und gibt Dudu wenn dann doch ein Sender auftaucht der vorher schon da war. Jaja, spitzfindig mag man behaupten wollen, ihn einem Kollegen, der natürlich auch eine Zuteilung hat, geliehen zu haben, und der ist nun auf Ibiza für 3 Monate.

Also werdet ruhig kreativ, wenn ihr Angst vor dem bösen Wolf (früher haben wir ihn Gilb genannt :) ) habt. Wie oben schon angemerkt wurde: Ist doch praktisch, wenn auf die Weise ein paar Parameter der Sender kostenlos vermessen werden, sofern die Jungs das ordentlich machen. Wenn nicht, kann man sich immer noch wehren.

Die Jungs zu verärgern, ist einfach unfair, die machen auch nur ihren Job und ein andermal sind wir froh, wenn sie vielleicht mal vorbeikommen, um uns bei Störungsmessungen zu unterstützen. Wär doch peinlich, wenn man sich da (mit Sender) wiedersehen würde, oder?

Gruß, Gunter
 
Original erstellt von Dieter F. Heinlin:
...
das macht sie ja auch, das habe ich persönlich feststellen können z.B. beim Robbe/Schlüter Cup in Dietzenbach 2002!
Man konnte die Anlage anhand der mitgebrachten Lizenz überprüfen lassen,; meine war von der Frequenzablage bei den besten 3..das beruhigt.
...
Hallo Dieter,

Man konnte, oder man mußte? Ich habe gegenüber einer Überprüfung meiner Sender absolut keine Probleme, aber Hausbesuche sind m.E. nicht das richtige Mittel. Es ist weitaus effektiver und vor allem auch wichtiger (!) wenn bei Veranstaltungen geprüft wird.

:) Jürgen
 
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