Manipulationen an Fernsteuersendern

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

Im Thread Eindruck MC22 lese ich, dass es sinnvoll und notwendig sein kann, an Fernsteuersendern Manipulationen vorzunehmen, um die Funktions- und Betriebssicherheit zu verbessern.

An mehreren anderen Stellen jedoch lese ich immer wieder Beiträge auf eine Frage 'kann ich.. darf ich.. dies oder jenes ändern' mit dem stereotypischen Inhalt 'Mach das bloss nicht, sonst verlierst Du Deine Zulassung/Versicherungsschutz'.

Wie passt das zusammen? Wie haltet Ihr es damit und warum?

Grüße, Ulrich Horn
 
:) Hallo Ulrich,

ich begrüße Deinen thread, der vielleicht die Problematik der eigenveranwortlichen Qualitätsverbesserung UND ABSTURZVERHINDERUNG mehr ins allgem. Bewußtsein rücken könnte.

Im Wissen um die deutsche Rechtslage - in A haben wirs da leichter, dafür wird aber bei uns NICHT für die Betriebssicherheit am Fernsteuerband garantiert - habe ich mit zwei Ausnahme im o.a. thread, keine Verbesserungsanregungen gegeben, die die Betriebssicherheit gegenüber Behörden oder Versicherungen betreffen KÖNNTEN.

Die 2 Ausnahmen (Ausnahmen, da lötend):

- ein ungesicherter, uneingerasteter, nach unten fallen könnender Kurzschlussstecker.
Den zu sichern, wirst Du bei jeder Versicherung etc. nur Beifall finden.
Bis jetzt habe ich es mit Textilklebeband - windige Sache - gemacht, und Lesern, die die nötige Löttechnik beherrschen, kann man wohl zutrauen, zB. ein bogenförmiges Drahtstückchen an den Platinenstiftchen direkt an der Platineoberseite unter dem nach wie vor ansteckbaren Stecker anzulöten. Ist sicher effizienter als das Band oder ein Schaumstoffklotz am Boden. Der "bewackelt" nämlich jedes mal die Lötstifte und ob die das lange aushalten? Unklärbar!

- Die Sache mit dem zwar 2-bahnigen Hauptschalter, von dem aber auch 2 Senderteile getrennt versorgt werden (aus techn. Gründen vermutlich versorgt werden MÜSSEN):

Ich habe formuliert, dass ich unter bewusster Eingehung eines Garantieverlustrisikos einen zweiten 2-bahnigen Kippschalter angeschlossen habe, mit eben der redundanten Sicherheitsschaltmöglichkeit und PRÜFBARKEIT.

Und dafür bekomme ich höchstens den "Versicherungsorden für Verhinderung
potentieller Ausfall- und Absturzrisiken".
Vorausgesetzt der Sachverständige eine Prozesses hat vom RC-"Spielzeug" eine Ahnung. Und alle Ergänzungen müssen natürlich fachgerecht gemacht worden sein.

ERGÄNZUNGEN !! NICHT ÄNDERUNGEN.

ELEKTRO-technisch GEÄNDERT WIRD ÜBERHAUPT NICHTS!

Den tatsächlichen Ersatz und Änderung einer 5A Lade-Sicherung kann man wohl kaum als Fahrlässigkeit hinstellen, wenn lt. Manual nur 1.5A Ladestrom wegen der Leiterbahnen zulässig sind.

Ich habe geschrieben, dass ich ein Garantieverlustrisiko beim Schalter ganz bewußt eingegangen bin. -RISIKO, denn es ist überhaupt nicht sicher, ob ich bei einer allf. Gewährleistungsreparatur deswegen überhaupt Probleme hätte.

Unter diesem Aspekt der Verbesserung unseres Spielzeugs - OHNE Anführungszeichen - bin ich schon sehr gespannt, welche Meldungen in diesen thread kommen, Schade, dass ich sie erst in ca.11 Tagen sehen werde.

Gutes Gelingen und eine polemiklosen Diskussionsstil wünscht allen Mitmachern,

Rudolf.

Für Sicherheitsbewusste und Vielleser:

http://web.utanet.at/wnening/flugtechnik/sicher.html

[ 06. Juli 2002, 13:43: Beitrag editiert von: Rudolf Fiala ]
 
moin ulrich

also meine ansicht die ich aus den endlosen diskusionen in den diversen foren gewonnen habe ist:

kommt es zu irgendwelchen schäden ist der der veränderungen am sender vorgenommen hat in der pflicht den beweis anzutreten das seine veränderungen nicht der grund für das eintreten des schadens sind.
solche veränderungen sind alle nachträglich eingebauten teile die nicht vom hersteller als zubehör angeboten werden bzw. nicht an den dafür vorgesehenen positionen eingebaut werden, wie schalter potis e.t.c.
der versicherungsschutz ist in sofern betroffen das die versicherung zwar ersteinmal den schaden begleicht sich aber anschliessend durchaus den besitzer (verursacher) in die pflicht nehmen kann.

nicht wirklich klar geworden ist mir warum das so ist. denn beim blick auf die anlagen und das zubehör kann ich argumente wie das verwendete material und die verarbeitung unterscheiden sich von anderen industriellen produkten, oder ein privatman könne halt keine luftfahrttechnischen lötstellen herstellen e.t.c nicht nachvollziehen. auch die geschichte das die hersteller mit dem zubehör in der haftung stehen scheint eher dem reich der sagen und myhten entsprungen zu sein. hier scheint mir hat sich eine monopolblase herausgebildet zu haben die dem onehin schon extrem teuren modellhobby noch zusätzliche margen und gewinnmöglichkeiten bringt. als beispiel möge das über 40 dm teure poti für graupner (da ich eine graupner anlage habe kann ich konkret nur für diese urteilen habe aber im verein genug vergleichsmöglichkeiten) anlagen dienen dessen material und bearbeitungs wert wohl kaum die 5 dm schwelle erreicht.

wie gesagt das sind nur meine eindrücke von der ganzen geschichte, und diese sind nicht herstellespezifisch. und letztendlich ist ein gesetz ein gesetz und jeder muß für sich selbst entscheiden wie er damit umgehen will.

gruß michael
 
Hallo zusammen,

ich denke, dass das Problem hier vielmehr im strafrechtlichen als im zivilrechtlichen Bereich oder in Versicherungsfragen zu suchen ist und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens steht ohnehin fest, dass der Halter eines Flugmodells für jeden durch den Betrieb desselben verursachten Schaden haftet, sei er verschuldet oder auch nicht (Gefährdungshaftung nach LuftVG). Zweitens tritt für diesen Fall stets die Modell-Haftpflichtversicherung ein (falls eine solche abgeschlossen wurde).

Einzige Ausnahme, die das (Versicherungsvertrags-) Gesetz kennt: Vorsatz des Versicherungsnehmers (und nicht etwa grobe Fahrlässigkeit, wie immer wieder behauptet wird). Wenn darüber hinaus im Versicherungsvertrag nicht geschrieben steht, dass ausschließlich Fernsteuerungskomponenten benutzt werden dürfen, die sich technisch im Originalzustand befinden und nicht durch den Verwender verändert wurden etc., sehe ich keinen Grund, hier die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung zu verneinen. Sollte jemand von Euch Gegenteiliges belegen können, würde mich das sehr interessieren, insbesondere die entsprechenden Passagen in einschlägigen Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen und insbesondere in den jeweiligen Versicherungsverträgen.

Es bleibt demnach meines Erachtens allenfalls die strafrechtliche Haftung. Diese ist allerdings bei einem Personenschaden nicht zu unterschätzen, da insoweit natürlich jede Form der Fahrlässigkeit (also auch die leichte Fahrlässigkeit) zur Strafbarkeit sowohl des Halters als auch des jeweiligen Piloten oder evtl. des Flugleiters führen kann.

Schon allein aus diesem Grund versteht es sich von selbst, dass jeder nur solche Veränderungen an seinem Sender wie auch an der gesamten RC-Anlage vornehmen sollte, von denen er etwas versteht und deren Auswirkungen er auch abschätzen kann.

Gruß,
Wulf
 

Arno Wetzel

Moderator
Teammitglied
Ich sehe immer wieder mit Erstaunen in den Foren die Diskussionen über die teuren Zubehörteile. Nur: Da kauft sich einer einen Computersender für 500,- Euro und mehr und sucht jetzt krampfhaft nach billigen Schaltern, weil die Originale viel zu teuer sind! :confused:

Schon allein aus diesem Grund versteht es sich von selbst, dass jeder nur solche Veränderungen an seinem Sender wie auch an der gesamten RC-Anlage vornehmen sollte, von denen er etwas versteht und deren Auswirkungen er auch abschätzen kann.
Meines Erachtens bewegt man sich im strafrechtlichen Sinne auf einem sehr schmalen Grad: Einem Elektronik-Spezialisten könnte man bei seiner Argumentation immer vorwerfen, dass er als Experte hätte wissen müssen, dass man an Sendegeräte keine Eingriffe vornehmen darf.
Allerdings ist mir auch kein Fall bekannt, wo es nach Änderungen an der Sender/Empfangsanlage zu einem Unfall im strafrechtlichen Sinne gekommen ist.

Einzige Ausnahme, die das (Versicherungsvertrags-) Gesetz kennt: Vorsatz des Versicherungsnehmers (und nicht etwa grobe Fahrlässigkeit, wie immer wieder behauptet wird).
Das war mir allerdings nicht bekannt, sehr interessant!

Ich halte Eingriffe/Veränderungen im Sinne dieses Threads für bedenklich. Vielleicht bin ich auch durch den Besuch eines Seminars bei Alfred Kreuzberg zu sehr sensibilisiert: Hier wird man nämlich sehr eindrucksvoll und nachdrücklich über mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten im Bereich Modellflug aufgeklärt.
 

MTT

User
Arno, ein kurzes Wort zu den Schaltern :
Das Problem liegt meiner Meinung nach darin dass ja die Hersteller oftmals ziemlichen Schrott verkaufen, und gesalzene Preise verlangen, nur weil eben Graupner, JR oder was auch immer draufsteht.
Ich habe da besonders mit den Ein-Aus Schaltern fuer die Empfaenger schlechte Erfahrungen gemacht.

Nach einem Modell-totalverlust, und einer starken Beschaedigung (durch den Schalter verursacht), verwende ich dafuer jetzt nur noch Schalter aus dem Elektronikladen.

Michael
 

Harri

User
Hallo TIBOS,

Wie haltet Ihr es damit und warum?
Also ich habe an meiner Multiplex mc3030 nur die Diode überbrückt, damit ich am Ladeeingang auch das Akku entladen kann.

Andere Änderungen halte ich nicht für notwendig - ist eben MULTPLEX-QUALITÄT ! :D :cool:
 
moin mtt

da bist du nicht allein, wie von mir im mc-22 akkufred geschildert bei mir war es der original schalter aus dem mc-22 packet. zum glück ist nichts passiert.

aber zurück zum eigentlichen thema. also dinge wie einen zweiten hauptschalter einbauen wie von rudolf beschrieben würde ich mir nicht zutrauen (nicht weil ich es nicht könnte, ich bin elektroniker) sondern weil es ein doch schon heftiger eingriff ist und wohl auch keine absegnung durch die versicherung bekommt. aber einen jumper der kopfüber (und somit zum rausfallen predestiniert) montiert ist und von derartiger wichtigkeit für die systemfunktion ist zu fixieren habe ich absolut keine bedenken. zu den preisen von schaltern e.t.c kann ich nur sagen das ich diese art der preisgestaltung schlicht als wucher empfinde. und wenn man sich den weiter oben geposteten rc-line fred sowie folgendes aus dem dmfv forum , und die dortigen aussagen der dmfv mitarbeiter, ansieht werden ja zumindest eigenkonstruktionen die an den im sender dafür vorgesehenen plätzen installiert wurden, keine versicherungstechnischen bedenken hervorrufen. und das widerum versetzt uns alle in die glücklich lage das jeder für sich entscheiden kann was er tun oder lassen möchte, und räumt auch eindeutig mit einigen der sich teilweise hartnäckig haltenden vorurteilen und gerüchten auf.

gruß michael

[ 07. Juli 2002, 20:10: Beitrag editiert von: Lindbaergh ]
 
[/QUOTE]Meines Erachtens bewegt man sich im strafrechtlichen Sinne auf einem sehr schmalen Grad: Einem Elektronik-Spezialisten könnte man bei seiner Argumentation immer vorwerfen, dass er als Experte hätte wissen müssen, dass man an Sendegeräte keine Eingriffe vornehmen darf.
Allerdings ist mir auch kein Fall bekannt, wo es nach Änderungen an der Sender/Empfangsanlage zu einem Unfall im strafrechtlichen Sinne gekommen ist.

Hallo Arno,

das geht sogar noch weiter als du ohnehin schon befürchtest. Zur Beurteilung der Frage, ob jemand fahrlässig im Sinne des Strafrechts gehandelt hat oder nicht, kann man, vereinfacht ausgedrückt, von folgendem Grundsatz ausgehen:

"Wer Arbeiten eines Fachmannes übernimmt, hat diese Arbeiten auch so auszuführen wie ein Fachmann. Wenn er/sie dazu nicht in der Lage ist, muss er/sie diese Arbeiten unterlassen".

Es ist also nicht so, dass nur den Elektronik-Spezialisten eine besondere Sorgfaltspflicht trifft, sondern jeden anderen, der dessen Arbeiten übernimmt, ebenso.

Gruß,
Wulf
 

MaBa

User
Hallo zusammen,

mir fällt an der ganzen Diskussion wie sie auch teilweise früher geführt wurde etwas auf.
Kollege Wulf Stehr schreibt von dem " Sendegerät", dem Sender der eine FTZ und Postzulassung haben muß. Diese Zulassung betrift doch in meinen Augen nur noch das eigentliche HF-Modul und nicht den Rest des Senders, der nur Impulsgenerator ist. Irgendwie fixiert ihr euch auf den Sender der aus hergebrachter Ansicht die komplizierte, staatlich geprüfte Sendeanlage mit Zertifikat ist. ( kommt da nicht der deutsche Bürokratismus durch? ). Was ist den mit dem Rest der Sende/Empfangskette ? Empfänger, da macht keiner was außer vielleicht das Gehäuse weglassen. Aber ist mit selbst angefertigten Kabelbäumen im Modell oder, jetzt kommt es ganz schlimm mit selbst gebauten Reglern, die mit BEC den Empfänger mit Strom versorgen. Da müsste Herr Lulic oder Herr Nessel, mit ihren Selbstbaureglern jeden Bastler außerhalb der Legalität führen.
So lange man mit gutem Gewissen und bei kritischer Selbsthinterfragung sagen kann ich weiß was ich da mache soll man diese auch durchführen und z.B. kein sündhaft teuren Originalzusatzschalter kaufen.

Was ist denn, wenn ich mit zu vielen kleinen viel Strom fressenden Micro-Servos, an zu viel Zellen die BEC überlaste und deshalb der Empfänger aus fällt. Dann habe ich sogar unveränderte Servos eines Herstellers mit einem Empfänger und Regler des gleichen Herstellers kombiniert ( z.B. nur darauf gibt Graupner Garantie ) und trotzdem macht man dann den größten Mist. Die Firma Schulze weißt auf dieses Problem hin, aber in meinen Augen nicht deutlich genug.

Ich möchte damit nur aufzeigen, daß man nicht nur den Sender alleine sehen kann.

Ps für wen Elektrik und Lötkolben zwei Unbekannte sind, sollte besser die Finger von Veränderungen lassen.

Gruß Mathias
 

Birki

User
Moin,

ich stelle einfach mal folgende, naive, These in den Raum:
der Sender ist der aktive, weil sendende Part. Alle das Modell betreffende Teile sind in dieser Hinsicht passiv, da empfangend oder aus daraus folgenden Impulsen tätig werdend, bzw. für die Aerodynamik zuständig.
In der Zulassung ist m.E. nur das HF-Modul/Frequenz enthalten (oder waren die Empfänger auch dabei?) Somit ist ein simples Servo oder der E-Antrieb inkl. Akku, ja selbst die Bauausführung des Modells mit eventuellen Abweichungen vom Plan nicht berücksichtigt. Ist das "rechtsfrei"?
Wo liegt hier die Beweislage beim Crash?
 
Hallo Mathias et.al :)

Du hast die Diskussion auf eine mir sehr wichtige Ebene gehoben, wie ich an den bisherigen Postings feststellen konnte.

Wir haben uns bis jetzt an der Senderproblematik festgebissen, aber die Sache geht ja viel weiter -bis ins total Absurde auf der Empfangsseite.
Da an abgestürzten Modellen kaum mehr eine schlüssige Ursachenforschung durchgeführt werden kann, wird das total - bewußt oder unbewußt - forensisch und herstellerseitig vernachlässigt.

Beispiele wie unnötige Akkustecker, zu dünne Akkukabel, zu dünne Schalterkabel, nur ein Stromversorgungstecker am Empfänger etc. etc. etc. sind in meinem Beitrag zu Hauf angeführt und erspare ich mir hier daher. Link, der selbe wie schon weiter oben:
http://web.utanet.at/wnening/flugtechnik/sicher.html

Dass für die juridische Problematik natürlich auch Servokabel-Verlängerungen - mit Stecker schlecht gefertigte käufliche=gut, selbst gelötete=böse - sehr zu hinterfragen wären, ist nur ein typisches Beispiel.

Aber: In der Rechtssprechung gilt noch(?) immer das Prinzip "In dubio pro reo" und wenn ein gerichtlich beigezogener Sachverständiger 2 Servo-Stecker mit 9(!) (6 gekrimmte, 3 u.U. wackelige nur durch Druck und/oder Federkraft hergestellte Kontakte mit Lösungs- und Vibrationsrisiko) Verbindungsstellen statt 3(!) Lötstellen als besser beurteilen würde, könnte man über seine Qualifikation aber schon sehr heftig diskutieren.

Oder nur 1 Schalter statt 2 sicherere.

Weiter: Was ist mit den ganzen zwischen Empfänger und Servo eingeschleiften Teilen? Haben oder brauchen die eine Zulassung? Wenn NEIN, WIESO EIGENTLICH NICHT, wenn das der Empfänger in der BRD doch braucht?
Eigentlich eh klar, da die Prüfstelle vermutlich ja nur die HF interessiert und alles Weitere den Herstellern überlassen bleibt.
(?????? Stichwort "Konsumentenschutz" ????????, wo bist du??)

:mad: Satanisches Interludium: Ist eigentlich irgend wer interessiert, dass unsere Modelle NICHT abstürzen? Außer uns Fliegern? Die Schlussfolgerung aus "ewig" fliegenden Modelle für Hersteller und Handel überlasse ich Euch.

Retour zur dazwischengeschalteter Elektronik:
Beispiel: Servostromadapter, Kreisel, Fahrtregler (danke für den Hinweis), getaktete Kerzenglühungen mit produzierten Servowacklern bei PPM, Spannungsanzeigen etc. All das hat AKTIVE elektronische Bauteile, die ausfallen können und u.U. Ursache für einen während des Fluges leergesogenen Akku oder für massive Flugprobleme (zB. die plötzlich einsetzende progressive Temperaturdrift von Kreiseln) sein können. Je weniger aktive Elektronik im Modell ist, um so Weniger kann versagen. (Siehe mein Artikel "Licht und Schatten zu Kreiseln" im MFI Anfang 99)

Natürlich haben zB. Servostromverteiler und Impulsimpedanzwandler für mehr Servos ihre sicherheitstechnische Berechtigung und auch mir ist klar, dass größere Modelle VIIIIEEL besser fliegen. Aber wir kommen damit wieder folgerichtig zu der Frage: sind unsere Spielzeug-Fernsteueranlagen für diese Modelle überhaupt sicherheitstechn. vertretbar? KONZIPIERT WAREN SIE DAZU SEINERZEIT(!) OHNEDIES NICHT.

Leider wird sich daran auch kaum etwas ändern, denn Drohnen fliegen schon lange nicht mehr mit herkömmlichen Fernsteuerungen sondern Lage- und Flugweg haltendem Autopilot, der eingegebene und ggf. im Flug via Funk gänderte GPS-Koordinaten abfliegt. Metergenau! Einen (militärischer) Geldtopf für radikale Neuentwicklungen gibt es somit nicht. Auch wenn zehntausend Euro teure Modelle mit 25 kg oder mehr in Richtung Boden und allem und allen(!) darauf Befindlichen abhauen können.

Damit möchte ich keinesfalls gegen einen sinnvollen Fortschritt votieren aber es ist dezidiert festzuhalten, dass unsere RC-Technik zwar kleinen Fortschritte macht, aber :( PRINZIPIELL AM STAND VON VOR BEREITS 2 JAHRZEHNTEN IST :mad: , der letzte große Fortschritt war die FM-Modulation mit Dauerträger anstelle AM mit HF-Löchern. Und wie lange ist das schon her? Siehste, lieber Leser!

Noch was zum Thema "Staatliche Prüfung" und somit techn. Betriebsgarantie:

Ein ungekapselter HF-Teil soll staatlich oder halbstaatlich zugelassen sein samt aller dadurch vorhandenen Eingriffsgefahren und HF-Störmöglichkeiten für Fliegerkollegen? Ich glaube, dass können wir uns abschminken.

In Österreich interessieren die RC-Frequenzen und deren Betriebssicherheit ohnedies niemanden mehr. Kismet. ACHTUNG ÖSTERREICHURLAUBER!
Und in Deutschland? Wirklich betriebsgarantierend "interessieren"? Ihr könnt´ das sicher besser beurteilen als ich aus der Ferne nur vermuten.

Sollte ich mit diesen Zeile einigen kritsch mitdenkenden Großmodell- und Turbinenfliegern den Wochenanfang versaut haben: tut mir leid! :rolleyes:

[ 08. Juli 2002, 09:30: Beitrag editiert von: Rudolf Fiala ]
 
Rudolf,
Bravo!
Heute ist an meiner sonst garantiert nicht geänderten Empfangsanlage der
Motorregler (brushless) verbrannt. Dadurch wurde der Empfänger irgenwie zerstört.
Worauf das Modell unsteuerbar wurde wodurch....
wie durch ein Wunder ein Maisfeld die Rettung war...
Es lebe die unveränderte Technik! Man muss nur daran glauben...
Gruss Jürgen

[ 08. Juli 2002, 20:19: Beitrag editiert von: Jürgen N. ]
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo Freunde,

vielen Dank für das konzentrierte Meinungsbild.

Für die allgemeinen Aspekte der Betriebssicherheit eines Modells ließen sich sicher eigene Freds eröffnen. Mir geht es nach wie vor um den Sender als solches.

Hier sehe ich, zusammenfassend, dass es durchaus nicht verboten ist, Manipulationen am Sender vorzunehmen, solange
- sie fachgerecht durchgeführt werden
- UND sie bereits vorgesehen sind
- ODER sie die Betriebssicherheit erhöhen
Das scheint mir so sehr vernünftig zu sein. Zu verantworten hat es in jedem Fall der Benutzer des Senders. Jegliche Fahrlässigkeit ist dabei zu unterlassen.

Effektiv heisst das aber, dass Jeder an einem Fernsteuersender herummanipulieren darf. Der eine macht es selbst, der andere schickt das Gerät zum Service. Und da habe ich ein Problem..
Was ist, wenn der Herstellerservice selbst nicht fachgerecht arbeitet? Der nicht technisch interessierte Anwender wird es nie merken, bis sein Modell abstürzt. Wenn es dabei einen Versicherungsschaden verursacht, so dass ein Sachverständiger den Sender untersucht, sieht er sich plötzlich dem Vorwurf unsachgerechter Manipulation ausgesetzt. Und dann?

Grüße, Ulrich Horn
 

Gast_102

User gesperrt
Hi,
Wenn Ihr keine lust habt mit den Spielzeugsendern zu steuern, sucht euch doch ein anderes Hobby. Bei den tausenden von Spielzeugsendern ist es mir bislang noch nicht aufgefallen das die signifikant ein risiko für das leben anderer darstellen.
Zu teuer ist der krempel allemale, deswegen fliege ich ja immer noch ne MC20 und nicht die 22 oder 24 weil auch ich kein geld zu verschenken habe.

Befasst euch doch mit Fesselflugzeuge ;)
 
peet formuliert zwar etwas pointiert aber recht hat er. wir können hier wie die weltmeister, sorry, vizeweltmeister, diskutieren und argumentieren. ändern können und werden wir damit nichts. wir haben zwei möglichkeiten, entweder weiter wie bisher, mit allen bekannten risiken, oder als alternative frei- oder fesselflug.
 
Hallo Männers,

@ Rudolf: Du sagst es selbst: Intressieren tut eigentlich nur der HF-Bereich.Und das ist meiner Meinung nach auch richtig, denn wenn jeder auf irgendeinem Frequenzbereich rumgurken dürfte/könnte, wären Störungen in viel größerem Ausmaß vorprogrammiert.Bei unseren Sendeleistungen bestimmt auf unserer Seite....

Für mich heißt das: Finger weg von Modifikationen im HF-Bereich(Sender/Empfänger).Warum ich aber ein windiges "Original"-Poti für den Propkanal nicht durch ein Besseres(und auch noch preiswerteres)in Industrieausführung ersetzen soll/kann, das will mir so recht nicht einleuchten.Das Gleiche gilt für z.B. Schalter.
Nun, bei der Beweislast bei Haftungsfällen kann ich nicht mitreden, da ich dort null Erfahrung habe.
 

Gast_102

User gesperrt
Hi,

Was den Ausbau der Sender angeht, mache ich schon unterschiede, z.b. für die Propkanäle habe ich die originalen IHMO nicht wirklich zu teuren schalter und schieber genommen weil da die passende eloxierte / gedruckte abdeckung mit bei ist und man dadurch ne menge Arbeit spart... und als funktionsschalter habe ich weche vom elektronikhandel genommen ( bei mir um die Ecke ) und selber konfektioniert.
Sogar die Schalter an der MPX 30xx konnte ich selber herstellen...
Aber selbst beim anschliessen und montieren der schalter lassen sich fehler einbauen und vermeiden ... wie auch immer.

Und : wenn ich mir anschaue was meine MC20 schon mischen und matschen kann ... was die 22 u. 24 mpx4000 etx können frage ich mich wenn ich mal vergleiche ( ausser Heli ) welche mischfunktionen man wirklich braucht ? und welche nur aus Faulheit heraus benutzt werden ( Querruder - Diff. )
Ich selber habe auch noch aus Helizeiten den profitrimm montiert ... gebraucht hab ich es vielleicht ein oder zweimal ... oder die Programm/Acro automatiken :( wer es von Hand nicht fliegen kann lässt eh besser die finger davon weil er nicht weiss wie es funzt.
Was ich damit sagen möchte ist das ich warscheinlich die hälfte meiner Modelle erfolgreich mit der alten Terratop steuern könnte, als zubehör bräucht ich ein diff/v-mix was es da auch schon gab.......
 

jowe

User
Hallo Peet,

da muß ich Dir recht geben. Ein großer Teil der elektronischen Hilfen sind zwar bequem, aber nicht unbedingt nötig. Die heutigen Computer-Sender sind teilweise schon hoffnungslos mit Funktionen überfrachtet. Die Bedienbarkeit wird für Otto-normal-Verbraucher nur schwieriger. Vor 15 Jahren war man froh, wenn der Ruderweg umschaltbar bzw. eingrenzbar war. Heute benötigt man Kombi-switch, snapflap, Zeitschaltuhren udgl.. Haben wir damals schlechter geflogen??

Viele Grüße aus dem sonnigen Höxter
 
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