Zugelassen Frequenzen in Österreich ?!

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Pauli,

ich halte diese Aussage im dortigen letzten Beitrag für sehr dünn:
Grundsätzlich sind in Österreich 27, 35 und 40 Mhz. Zugelassen. 35 Mhz ist nur für Modellflug zugelassen. 27 und 40 Mhz sind für den Modellbau zugelassen. Von Seitens der Fernmeldebehörde gibt es keine Kanalunterteilung die eine Benutzung von Kanälen über K54 für Flugmodelle verbietet. 40 Mhz ist eine "Industriefrequenz" (Garagentore, Kräne, elektronische Autoschlüssel…) bei der für die Behörde nur die Ausgangsleistung von Bedeutung ist wobei eben diese Garagentore, Kräne usw. nur eine sehr geringe Ausgangsleistung haben dürfen.
Sie ist so natürlich korrekt, nur sagt sie nichts Konkretes über die erlaubten Kanäle aus. :(

Wir werden uns entsprechend schlau machen und uns hier wieder melden.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Pauli,

wir haben uns schlau gemacht. ;)
Hier die Antwort von höchster österreichischer Modellflug-Stelle:
In Österreich sind für den Betrieb von Flugmodellen folgende Frequenzen und Kanäle zugelassen:
35 MHz Kanal 61 bis 80 und 281 bis 282
40 MHz Kanal 50 bis 53 (nicht nur für Flugmodelle)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Breiner


NS.: nicht für Flugmodelle 27MHz - Kanal 4,9,14,19,24
Wir hoffen, daß damit Klarheit besteht - irgendwie taucht in der Auflistung Dein Kanal 87 nicht auf... ;)
 
Hallo Österreich-Besucher,

lt. Fernmeldebehörde ist der Bereich 34,995 bis 35.225 MHz ausschließlich für die Steuerung von Flugmodellen zugelassen.

Damit ist bei einem Seitenband-Abstand von plus/minus 5 KHz automatisch auch der Kanal 60 auf 35,000 - im Unterschied zur BRD zugelassen.

Unter den kryptisch anmutenden Kanalnummern 281 und 282 - deren Logik sofort unter Weglassung der führenden "2" offensichtlich wird - sind die Frequenzen 35.210 und 35.220 MHz zu verstehen, wobei die letztere wieder 5 KHz Seitenfrequenz unter dem oberen Bandende liegt.

Im fliegerischen Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass in Österreich
für den Modellflug generell eine maximale zulässige Flughöhe von 150 Meter über Grund gilt!

@Konrad,
es tut mir sehr leid, dass Du von jener offiziellen Stelle, die ich Dir empfohlen habe, keine absolut richtige Antwort erhalten hast. :confused:

Es ist zum Weinen! :(

Rudolf Fiala
Techn. Redakteur der ÖAEC-Verbandszeitschrift "PROP"
 

leinel

Vereinsmitglied
Original erstellt von Rudy Fiala:
Hallo Österreich-Besucher,

für den Modellflug generell eine maximale zulässige Flughöhe von 150 Meter über Grund gilt!

ja, und auf der alm, wo`s "kaa ssssuend giebt" - was mach mer denn da ?? :D :D da bist` doch locker mal bei >500m ueber "grund" :D :D - oder andersrum: "saufing" ist dann wohl behoedertechnisch erwünscht oder gefordert. oder so. :D :D

mit preussischem (<-bergfreie gegend) gruss !
rainer
 
Nanu,

tust nur so, oder bist wirklich so dabbisch? Über Grund!!!!! Du stehst doch mit deinen Latschen auf dem Grund, also wird auch von da +150m gemessen! Egal wie hoch der Buckel ist, auf dem du gerade bist. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, wenn sogar ich das kapiere. ;)
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Na Herr Geköpfter ;)

So richtig klar ist das für mich nicht.

150 Meter über Grund. Was ist damit nun gemeint?? 150 Meter über dem Grund, auf dem ich stehe, oder dem Grund über dem der FLieger steht.

Folgendes Szenario:

Ich stehe an einer Hangkante die 200m senkrecht runter geht. Nun darf ich auf meiner Seite der Hangkante natürlich 150m hoch fliegen.

Was ist aber nun auf der Tiefen Seite?? Muss ich da nun 50 Meter unten mir fliegen (also 150m über dem Grund über welchem der Flieger ist) oder darf ich 350m hoch fliegen (also dem Grund auf welchem ich stehe).

Ich weiß das Beispiel ist etwas überspitzt aber zeigt das Problem welches sich mir zeigt, ganz gut :)
 

Steffen

User
Ich weiss ja nicht, was in Österreich genau gilt, aber allzu weit von den deutschen Parametern dürfte das nicht sein.

Hier gilt jedenfalls, dass für Flüge nach Sichtflugregeln eine Höhe über Grund oder Wasser von 500ft einzuhalten ist. Über Menschenansammlungen, besiedeltem Gebiet 1000ft über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600m.

Diese Höhen dürfen nur zur Landung unterschritten werden, und wenn es der Betrieb erfordert (Aussenlandung, Hangflug)

Für Modellflugzeuge gilt, dass der Einflug in kontrollierten Luftraum nur nach einholen einer Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erlaubt ist. Der kontrollierte Luftraum ist ÜBERALL in einer Höhe von maximal 760m (2500ft). Teilweise auch niedriger (1000ft, 1700ft).

Dabei gilt die Höhe über dem jeweiligen Gelände an genau der Position, Täler etc. inklusive. Also sozusagen eine um nn Meter angehobene Bodenkontur.

Mit anderen Worten: wenn das wirklich 150m über Grund ist und die Formulierung genau so ist, dann darf man tatsächlich nicht in 200m über Grund bei dem 200m Geländesprung fliegen.

So sieht das nunmal aus.

Und ich verspreche euch, dass das gar keinen Spaß macht, wenn man in 1200m kurbelt und auf einmal ein Schleppflugmodell mitten durch den Bart rauscht.

Ciao, Steffen
 
Die Frage ist genau genommen irrelevant, da nirgendwo festgelegt wird, wer und womit die augenblickliche Flughöhe eines Modells feststellt bzw. festgestellt wird. Es kann also niemand eine rechtsverbindliche Aussage machen, die z.B. Grundlage für eine jur. Auseinandersetzung, Anzeige o.ä., sein könnte. Deshalb ist es m.E. blödsinnig, so eine Bestimmung, deren Einhaltung nicht kontrolliert werden kann, in die Welt zu setzen. Sollte da wieder ein Schreibtischtäter am Werk gewesen sein, der von Tuten und Blasen keinen Schimmer hat?
 
Die 150 Meter Vorschrift in Oesterreich besteht seit es Modellflug gibt.
Dass sie immer noch gilt, kann ich fast nicht glauben. Es wäre dann höchste Zeit, dass der Oesterreichische Modellflugverband, oder wer auch immer, mal energisch etwas dagegen tut!
Nun wird mir auch verschiedenes klar:
jeder gesetzestreue Oesterreichische Modelflieger hat bekanntlich eine 150 Meter lange Schnur am Flieger befestigt und achtet streng darauf, dass diese immer den Boden berührt! ;)
Und nur verantwortungslose ausländische Urlauber fliegen in Fiss, Gerlitzen, Kellerjoch, Gaugen illegal weit ins Tal hinaus... ;)
Gruss Jürgen
 
Und Dennis et. al.,
mit dem Beispiel hast Du völlig recht, leider.

Rein nach Rechtslage müsstest Du an einem 45°-Hang 150m vor der Hangkante in Augenhöhe fliegen. Und nicht höher.

Die Sache ist total idiotisch und man muss dazu den geschichtlichen Hintergrund kennen.

Das Ganze haben uns nämlich die Motor-Sportflieger eingebrockt, die seinerzeit in A eine besonders starke Lobby hatten, als es nach vielen Jahren der Ultralight-Fliegerei im Ausland in A noch immer ein UL-Verbot gab. Ausser man hatte einen vollwertigen Privatpilotenschein mit 40 Std. Ausbildung.

Da in A einer der erfolgreichsten UL-Motoren hergestellt wurde, war das Verbot an und für sich für den UL-Gedanken kontraproduktiv und natürlich auch für die Verkaufsumsätze.

Und da kam jemand auf die Idee, die UL-Fliegerei wie die Modellfliegerei zu behandeln mit der strikten Bedingung, dass die ULs nicht in den der Motorfliegerei vorbehaltenen Luftraum kommen dürfen.

Der Luftraum der Sportfliegerei ist unten normalerweise mit 150m über Grund limitiert. Somit sind natürlich auch die so beliebten Full-Speed Irgendwas-Überflüge von Sportpiloten unter 150m striktest untersagt.
(Einschub: Was unter anderem dazu führte, dass es am berühmten Modellflug-Braunsberg, der ja in der Nähe des Flugplatzes Spitzerberg liegt, Anzeigen gegen Motorflieger hagelte und diese auch im Sinne der Modellflieger erledigt wurden samt NOTAMs gegen "Gefährliche Fliegerei" an die General Aviation.)

Somit kam was nur zu logisch war: die bis dahin unbeschränkte Höhe für den Modellflug wurde somit quasi zwangsläufig auf 150m eingeschränkt.
Dass damit viele hmmm- "moderne" Modellflugarten in A überhaupt nicht möglich sind, sie es aber trotzdem gibt, ist eine andere Geschichte und hat auch damit zu tun, dass nach europäischem Luftfahrtrecht Überschreitungen dieser Höhenbeschränkung praktisch gar nicht mehr einklagbar wären, besonders wenn nicht die gleichzeitige Gefährdung eines anderen Luftverkehrsteilnehmers nachgewiesen (near miss) werden kann.

Die Unzufriedenheit köchelt bei uns schon lange vor sich hin aber gerade von dem o.a. Dr. Breiner in seiner Funktion als Bundessektionsleiter "Modellflug" im Österreichischen AERO-Club wurde nach EU-Beitritt die nicht ganz unberechtigte Meinung vertreten, gleich auf die Gesetztesharmonisierung des Europ. Luftfahrtsrechtes zu warten. Und wir warten, warten..... :(

Man könnte von dieser Regelung einen besonderen Schutz der Modellflieger im Hangbereich ableiten:

IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GROß-SEGELFLUG IST DAS NICHT GEGEBEN!

Segelflieger, Drachenflieger, Paraglider, Schleppflüge zur Aufwindsuche und Ballone(!) etc. sind mit Ausnahmen nicht an Mindestflughöhen gebunden!

Einem an der Hangkante mit +200 kmh heranzischenden Segelflieger steht der Modellflieger ungeschütz gegenüber, wobei noch als besondere Feinheit dazukommt, dass der Große den Kleinen wahrscheinlich gar nicht sieht. Damit kamen als logische Folge die Segelflugreservate in Kraft, in denen gar nicht ohne teure Sondergenehmigung für Flugveranstaltungen Modellflug betrieben werden DARF. Wie auch nicht in den Flugplatz-Kontrollzonen (CTR) mit bis zu 18km RADIUS um den Flugplatzbezugspunkt.

Weiter oben steht "normalerweise 150m".
In den Sichtflugregeln gibt es eine Anweisung, auf die von Motorfliegern sehr gerne und leicht beweisbar "vergessen" wird:

Regel: In Umkreis von 600 um den höchsten Punkt ist eine Flughöhe von 150m über DER SPITZE DES HINDERNISSES einzuhalten. Diese Regel overruled die 150 üG Regel und bedeutet in dem vorher angeführtem Hangkantenbeispiel: Ein Motorflugzeug müsste von dieser Hangkante IMMER mindestens 600m weit weg sein, auch wenn diese Hangkante ein senkrechter Gelände-Abbruch wäre. Erst 150m höher darf er dann wieder sich der Bergspitze, Sendermast, Hotel etc. nähern und in 150m über der Hindernisspitze überfliegen. DIESE 150m ÜBERFLUGHÖHE MUSS ER ABER SPÄTESTENS 600m vor dem Hindernis BEREITS ERREICHT HABEN!

Ich glaube, das reicht jetzt als Erstes. :eek:

Und als Letztes auch. :D

Wenn Ihr euch wundert, warum die Motorflieger ausgerechnet immer direkt über den Modellflugplatz die Piste kreuzen: Das ist bei der Großfliegerei der sicherste Weg ohne jemandem bei Start oder bei der Landung zu behindern.
Aber dass DAS bei einem Modellflugplatz der gefährlichste Weg ist, hat noch nicht Eingang in die Motorflug-Gesetzgebung gefunden.

:D Aber in A fliegen wir mit den Modellen eben gesetzestreu IMMER unter 150m, daher haben wir das Problem nicht. Es darf gelacht werden, ist ja Fasching. :D

[ 03. Februar 2003, 18:23: Beitrag editiert von: Rudy Fiala ]
 
Noch zu euren Postings:

die 150m lassen sich ziemlich genau schätzen:

Wenn ein Modell in horizontalem Abstand ca. 150m weit weg ist und man mehr als 45° den Blick heben muss, da fliegt es höher als 150m.

:D (NICHT WEITERSAGEN!) :D

NICHT seit Anfang der Modellfliegerei, sondern der UL-Fliegerei, siehe mein Posting oberhalb.

[ 03. Februar 2003, 18:46: Beitrag editiert von: Rudy Fiala ]
 
Guten Morgen allerseits!

Erstmals danke für die Hilfe vor allem die des Mods.

Nur 2 "Fragen" hätt ich noch dazu.

Wieso werden trotzdem alle Kanäle des 40 Mhz-Bandes in A verkauft? Geht mir nicht ein warum das erlaubt ist. Das ist gleich wie bei den Radarwarnern die kannst auch kaufen darft aber nicht benützen?!

und zweitens wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, und von der Fernmeldebehörde bestätigt wird dass diese Kanäle nicht verboten sind wieso sollte mann sie dann nicht benützen dürfen????

Versteh die welt net mehr ... wieso kann ma net einfach sagen des und des is erlaubt aber des net???

trotzdem noch einmal ein großes Dankeschön an euch!

lG Pauli ;)
 

Thommy

User †
Hallo,
das mit dem Höhe abschätzen ist nahezu unmöglich. Eines der beliebtesten Spielchen beim Fliegen mit Höhenmesser ist andere schätzen zu lassen, wie hoch ein bestimmtes Modell ist. Unglaublich wie weit man daneben liegen kann.

Und auch eine Entfernung von 150m ist kaum einzuschätzen. Wie schwierig es für den Menschen ist, Entfernungen einzuschätzen, sieht man an den vielen Modellen, die im Landeanflug in Bäume manövriert werden. Meist mit dem Satz, "ich dachte ich wäre vor dem Baum".
Gruß
Thommy
 
Völlig richtig, Thommy! ;)

Das kann man aber für die Feststellung der österr. geforderten Flugdisziplin ganz einfach genauer machen.

Mit 2 Leuten und optischer oder Funkverbindung. Ganz ohne Trigonometrie.

Einer steht irgendwo hinter dem Piloten, der Zweite begibt sich ungefähr 180 lockere Schritte in die ungefähre Flugebene.

Wenn jetzt ein Modell HINTER dieser Beurteilungsebene ist, somit mehr als 150m weit weg und der andere schaut mehr als 45° nach oben, dann ist das Modell eben höher als 150m.
Ganz einfach.

Dass Du die ungefähre Höhe im Parallelanflug nicht abschätzen kannst, kann ich Dir nur schwer glauben.

Ausserdem geht es nicht um 10m, oder von mir aus 50m, sondern um wesentlich Überschreitungen der 150m.

Höhenmessversuche auf unserem Platz haben gezeigt, dass die Modelle immer viel HÖHER waren als geschätzt.

Nachtrag zur Entfernungs- und Höhenschätzung für den Piloten: 45° hochschauend muss die Schätzentfernung größer als 210m sein. Und wenn man dann zB. 400 m schätzt (normaler Bereich der Wendefigurenprogramme oder sogar weiter und höher als 45° bei einem zB Humpty), dann ist man eben viiiiel höher als 150m.

Womit die Absurdität dieses Gesetzes dokumentiert ist. :D :confused: :D

[ 04. Februar 2003, 08:59: Beitrag editiert von: Rudy Fiala ]
 

Thommy

User †
Hallo,
die 2 Personen Variante funktioniert auch nur in der Ebene, am Hang scheint es mir schwierig.
Und für die Ebene gibt es eine einfachere Möglichkeit :D
einfach einen Höhenmesser mit Telemetrie vorschreiben ;) ich wüßte da einen geeigneten. Bei den Stückzahlen könnte man bestimmt am Preis was machen :D
Gruß
Thommy
 
Hallo Thommy,

mir geht es überhaupt nicht um Wiedererfindung der Höhenmessung sondern nur um den Nachweis, dass es für uns böswillig gesinnten Personen einfachste Möglichkeiten gibt, uns zu schaden.

[ 05. Februar 2003, 08:17: Beitrag editiert von: Rudy Fiala ]
 
Lieber Holofernes,
wenn ich am Hang waagrecht ohne zu steigen ins Tal raus fliege, habe ich sofort über 150 m über Grund! Und das Vario sagt immer noch "Höhe Null Meter".
Ist das so schwierig zu begreifen?
Gruss Jürgen
 
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