Rechtliches

Hallo,
ich habe da mal eine rechtliche Frage.

Z.Z. baue ich ein Modell (EMB120),http://www.rclineforum.de/forum/thread.php?threadid=189034&page=54&sid=272621c09d3cda8025cd33ba75761c36 dieses möchte ich frablich einem vorhandenem Vorbild anpassen, nicht unbedingt Scale. Das Logo der Firma möchte ich aber schon gerne nutzen. Auf deren Internetseite bieten das Unternehmen sogar das Logo als download an.
http://www.regionavia.ru/eng/symbols.php

Wie siehts jetzt rechtlich aus.
1) Darf ich ich ohne Zustimmung das Modell farblich so gestalten?
2) Darf ich das Logo verwenden?
 
hi Jürgen,
schick Ihnen doch ne Mail mit der Frage, viele Firmen freuen sich über sowas.
Es sind nicht alles so wie der Stier-Drink-Hersteller...
 
Hallo Hans,

hab ich am Montag gemacht.
Leider noch keine Antwort.
Meine Frage kommt vielleicht ein wenig verfrüht, aber interesieren tuts mich schon.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Erfahrungen:
Firmen, die auf Fahrzeugen, Flugzeugen usw. mit ihrem Logo oder was auch immer für ihr Produkt werben, stellen sich häufig quer, wenn jemand ihr Logo benutzen möchte, also nach einer Genehmigung fragt.
Von Luftfahrtunternehmen habe ich solche Verhaltensweisen noch nicht erlebt. Das kann man daher zwar noch nicht als prinzipiell unmöglich ansehen aber die Wahrscheinlichkeit dürfte doch eher gering sein, dass es da zu Problemen kommen könnte.

Die Downloads von Region Avia hab' ich mir mal angesehen. Da kommt nicht viel Freude auf, weil es anscheinend recht "lustlos" gemachte Logos sind. Und vollständig sind die auch leider nicht.
Hier mal eine kleine Zusammenstellung von vektorisierten Abzeichen, die der Download liefert und die ich zusätzlich noch auf dem Airliners.net-Foto gefunden habe:

REGION_AVIA.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

leider hat sich keiner bezüglich meiner Anfrage aus Russland gemeldet.

Es einfach zu ignorieren, ich weiß nicht.

Wenn ich bis ende nächster Woche nichts höre, werde ich versuchen eine ehemalige Ukrainische Praktikantin zu überreden das die mal da anruft.
 
...wer kennt den Bericht von Dr. jur. W. Felling in MODELL 03/2010:

"Modellbaunachbildungen stellen keine Marktverletzung dar!"

Vielleicht steht da etwas nützliches auch im Bezug auf Grafiken und Symbole

Gruß
Hans-Jürgen
 
Hallo Hans-Jürgen,
das sind meist Interpretationen, die keineswegs verbindlich sind.
 
Hallo Hans-Jürgen,
das sind meist Interpretationen, die keineswegs verbindlich sind.

oder auch nicht. Was da in der angesprochenen MODELL wiedergegeben wird klingt sehr schlüssig.

Man beruft sich auf eine BGH Entscheidung vom 14. Januar 2010, demnach kann ich alles auf mein Modell kleben was auch am Original vorhanden war.

Opel hatte mal wieder wegen des "Blitzes" auf einem Modellauto geklagt und verloren.

Gruß
Hans-Jürgen
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Der BGH hat jedoch entschieden (14.01.2010, Az. I ZR (88/08), dass der Hersteller eines Kraftfahrzeugs den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf sein Markenrecht verbieten kann.
Das kann man bestimmt, ohne sich in juristischen Fallstricken zu verheddern, auch so auslegen:

...dass der Hersteller eines Luftfahrzeugs den Vertrieb von Modellflugzeugen, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalflugzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf sein Markenrecht verbieten kann.

So weit, so gut!
Aber das bezieht sich nun leider nur auf "...die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle"!

Ob das auch
  • die Betreiberfirma eines Luftfahrzeugs (z. B. Air Berlin , Germanwings usw.) und
  • Sponsorenwerbung auf Luftfahrzeugen
einschließt, bleibt bedauerlicherweise völlig offen.
 

attfly

User
...und da ich regelmässig mit Gerichtsurteilen beruflich zu tun habe kann ich nur sagen
... der gesunde Menschenverstand ist nicht immer für die Entscheidungen heranziehbar....
(Daher auch die diversen Urteile, bei welchen durch den BGH ein Urteil des OLG zurückgezogen wird und genau gegensätzlich entschieden wird).

AdrianF
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Dann könnte man ja mal Red Bull anfragen, was die dazu meinen ;)

;)
Björn
 
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