ELITE 2010
findet vom 17. Juni bis 1. Juli 2010 als Großübung mit internationaler Beteiligung in Süddeutschland statt. Die militärischen Verbände fliegen in geringen Höhen in großflächigen Übungsräumen.
Zur räumlichen Orientierung dieser Kartenlink.
Die Aktivierungstermine:
Die Höhenbeschränkungen in Meter umgerechnet:
200 ft = 60,96 m
600 ft = 182,9 m
1000 ft = 304,8 m
5000 ft = 1524 m
Schließlich noch dieser wichtige Hinweis:
... Tatsache ist jedoch, dass Modellflug im Sinne der LuftVO als Sichtflug zu werten ist, der innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur im Rahmen der jeweiligen Auflagen zulässig ist.
Siehe auch hier!
Und dann gibt’s da noch den
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. (...)
[highlight]Also Vorsicht ist geboten! [/highlight]
Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen:
Bei gibt's kompetente Auskunft und fragen kostet bekanntlich nichts!
findet vom 17. Juni bis 1. Juli 2010 als Großübung mit internationaler Beteiligung in Süddeutschland statt. Die militärischen Verbände fliegen in geringen Höhen in großflächigen Übungsräumen.
Zur räumlichen Orientierung dieser Kartenlink.
Die Aktivierungstermine:
- 17. JUN. 2010........................08:15-12:15 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
- 18. JUN. 2010........................08:15-14:00 Uhr
- 21. JUN. – 24. JUN. 2010........täglich 08:15-12:15 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
- 25. JUN. 2010........................08:15-14:00 Uhr
- 28. JUN. – 30. JUN. 2010........täglich 08:15-12:15 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
- 01. JUL. 2010.........................08:15-14:00 Uhr
Die Höhenbeschränkungen in Meter umgerechnet:
200 ft = 60,96 m
600 ft = 182,9 m
1000 ft = 304,8 m
5000 ft = 1524 m
Schließlich noch dieser wichtige Hinweis:
... Tatsache ist jedoch, dass Modellflug im Sinne der LuftVO als Sichtflug zu werten ist, der innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur im Rahmen der jeweiligen Auflagen zulässig ist.
Siehe auch hier!
Und dann gibt’s da noch den
§ 62 LuftVG
Luftsperrgebietsverletzung
Luftsperrgebietsverletzung
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. (...)
[highlight]Also Vorsicht ist geboten! [/highlight]
Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen:
Bei gibt's kompetente Auskunft und fragen kostet bekanntlich nichts!
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