Swing Rigg

JB 359

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Weiss jemand, wie das bei der Vermessung eingerechnet wird? Die Bäume gehen ja bis zu einer bestimmten Dicke nicht in die Segelfläche ein. Wie ist das beim Swing Rigg, wird der Träger mit eingerechnet?
 

JB 359

User
Der Swingrigknochen soll jedenfalls unter 22mm bleiben, aber es gibt noch einen Baum, der aber auch nur 8-10 mm sein wird. Bleiben die dann jeweils beide draussen?
 
Es ist auch I.1 (b) zu beachten bzw. hier anzuwenden.

Abschnitt I - Riggfläche


I.1 ALLGEMEINES
(a) Ein Baum mit einem maximalen Querschnitt von 22 mm darf zum Ausstellen eines
Segelhalses und/oder des Schothorns genutzt werden, ohne zur vermessene Riggfläche
hinzugerechnet zu werden.
(b) Beschläge, die nicht in die Spiere integriert und nicht größer als für ihren Zweck erforderlich sind,werden nicht in die vermessene Riggfläche eingerechnet.
(c) Beschläge, die in die Spiere integriert sind, werden als ein Teil der Spiere angesehen.
 
Hallo Gerd,

genau die Regel hatte ich mir angesehen. Jetzt ist die Frage, ist der Knochen bei eine Swingrig ein Beschlag oder ist er als integraler Bestandteil der Spieren zu sehen wie in (c)?

Nach lesen des engl. orig. Textes sehe ich ein Swingrigknochen als Bestandteil der Spieren. Daher sehe ich dieses Teil unter Regel I.1. (c) Somit sind die 22mm massgeblich
 

ger61

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Hallo Gerd,

genau die Regel hatte ich mir angesehen. Jetzt ist die Frage, ist der Knochen bei eine Swingrig ein Beschlag oder ist er als integraler Bestandteil der Spieren zu sehen wie in (c)?

Nach lesen des engl. orig. Textes sehe ich ein Swingrigknochen als Bestandteil der Spieren. Daher sehe ich dieses Teil unter Regel I.1. (c) Somit sind die 22mm massgeblich
Sehe ich auch so. Jetzt ist aber die Frage, auf die ich auch noch keine absolut sichere Antwort habe:
Der Knochen oder bei meinen Carbonbäumen der Teil im Bereich, wo Mast und Baum aufeinandertreffen hat auf ca. 7 cm mehr als 22 mm Durchmesser. Der ganze Baum oder Ausleger oder wie man das bei Swing auch nennen mag, hat aber ca. 80 cm, wovon 73 cm (80 - 7 ) unter 22 mm sind. Werden jetzt nur die 7 cm über 22 mm vermessen oder die ganzen 80 cm?
Ich habe das bisher so gelöst, dass ich so viel Reserve ließ, dass auch der ganze vermessene Baum noch hinzu gerechnet werden konnte, eine befriedigende Lösung ist das aber nicht.
Ich habe die Vermessungsvorschriften nochmals durchgelesen, eine klare Antwort gibt es m.E. aber nicht, oder les ich falsch???
Es gibt übrigens neue 10er-Messbriefformulare. Ich werde hierauf nächste Woche auf der DSV-Seite näher eingehen. Im Grunde hat sich nichts geändert, die neuen Formulare wurden lediglich ergänzt um Punkte, die in den Regeln stehen.

GER61hard
 

JB 359

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Die Formulierungen sind sehr schwammig:

"...nicht grösser als für ihren Zweck erforderlich..."

d. h. man kann ihn auch 7cm breit machen, wenn es dadurch stabil wird, was man für erforderlich halten kann ???


Zur Erläuterung ein paar Bilder (aber ihr wisst ja sowieso schon, was gemeint ist)
 

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ger61

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mehr als 4-5 cm halte ich persönlich für über " erforderlich" hinausgehend. Richtig ist, dass das etwas unklar ist.

GER61hard
 

kh448

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Gerhard, 4-5 cm und Du hast 7 cm? Ich nehme an die 4-5 cm sind dann pro Seite
Gruß Klaus
 
"(b) Beschläge, die nicht in die Spiere integriert und nicht größer als für ihren Zweck erforderlich sind,werden nicht in die vermessene Riggfläche eingerechnet."

Natürlich sind solche Formulierungen nicht exakt aber es ist unter Umständen auch nicht besser, wenn man über Maßangaben versucht etwas zu regeln. Damit wird eine mögliche Kreativität sehr eingeschränkt.

2 Beispiele:

1. Den über Bantock angebotenen "Knochen" würde ich als Vermesser unter (b) sehen, da er nicht integriert ist und auch das Kriterium "erforderlich" erfüllt.

2. Ich selber hatte eine 80% Beschlag bei einem Drehmast, der verkleidet und damit sozusagen eingestrakt war. Dies führt zu einer Vergrößerung der berechneten Mastfläche. Baut man das z.B. mit dem von Walicki angebotenen Beschlag, dann ist dieser nicht integriert und auch nicht größer als erforderlich.

Der Weg von Gerhard, im Zweifelsfall Spielraum bei der Vermessung zu haben, ist sicher eine gute Lösung.

Wer sich bei seiner Lösung ganz unsicher ist, sollte eine Eingabe an den Auschuss Modellsegeln machen, der dann das Technical Committee um Aufklärung bitten kann.

Gerd
 

ger61

User
Gerhard, 4-5 cm und Du hast 7 cm? Ich nehme an die 4-5 cm sind dann pro Seite
Gruß Klaus
das zu jeder Seite vom Mast ist bei M, gilt aber beim 10er und einem integrierten teil über 22 mm m.E. nicht.
Der Vorschlag einer Klärung über das Technical Comittee ist eine gute Idee. Werde mal meinen Baum-Grund-Träger vermaßen und dann die Frage stellen. Eine Antwort dauert aber sicher seine Zeit, das T.C. tagt ja nicht jeden Tag, deshalb bleibe ich dabei, etwas "Vermessungsluft" zu lassen.

GER61hard
 

JB 359

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Danke für die Infos.
Ich habe das aber noch nicht ganz verstanden, darum eine Skizze.
Also der Knochen ist ein Beschlag, nach (b), und wird darum nicht eingerechnet.
Ist das so wie in der Zeichnung erlaubt? Der Knochen hat aus Festigkeitsgründen einen Einlauf am Mast, um die Biegekräfte aufnehmen zu können.
Ausserdem soll der Drehpunkt der Fock nach vorne, um den Trimm zu vereinfachen (keine Dirk). Der Baum selbst kann dann ganz dünn sein, da er keine Kräfte mehr aufnehmen muss.
Geht das so?
 

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das mit dem Beschlag ist so ein Thema.

1.) Der "Knochen" für ein Swingrig ist nicht in den ERS zu finden.

2.) Ich sehe den "Knochen" eher unter (c) als Teil das in die Spiere integriert ist. Die Formulierung im engl. orig. Text ist da noch besser "faired into" also eingepasst in die Spiere.

Der Knochen hat als einzige Aufgabe die nicht durchgänige Alu oder CF-Spiere mit dem Mast zu verbinden und eine Einheit daraus zu machen. Wenn man z.B. die Swingrigs von Gerhard und vielen Franzosen betrachtet dann wird diese Spiere dort als durchgängies Element in Balsa/CFK ausgeführt.
 
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