"(b) Beschläge, die nicht in die Spiere integriert und nicht größer als für ihren Zweck erforderlich sind,werden nicht in die vermessene Riggfläche eingerechnet."
Natürlich sind solche Formulierungen nicht exakt aber es ist unter Umständen auch nicht besser, wenn man über Maßangaben versucht etwas zu regeln. Damit wird eine mögliche Kreativität sehr eingeschränkt.
2 Beispiele:
1. Den über Bantock angebotenen "Knochen" würde ich als Vermesser unter (b) sehen, da er nicht integriert ist und auch das Kriterium "erforderlich" erfüllt.
2. Ich selber hatte eine 80% Beschlag bei einem Drehmast, der verkleidet und damit sozusagen eingestrakt war. Dies führt zu einer Vergrößerung der berechneten Mastfläche. Baut man das z.B. mit dem von Walicki angebotenen Beschlag, dann ist dieser nicht integriert und auch nicht größer als erforderlich.
Der Weg von Gerhard, im Zweifelsfall Spielraum bei der Vermessung zu haben, ist sicher eine gute Lösung.
Wer sich bei seiner Lösung ganz unsicher ist, sollte eine Eingabe an den Auschuss Modellsegeln machen, der dann das Technical Committee um Aufklärung bitten kann.
Gerd