Flugverbot für Nicht-Vorstandsmitglieder

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cr90

User
Hallo zusammen,

unser Verein hatte gestern Abend Generalversammlung. Da unser Platz am Rand der Platzrunde eines manntragenden Vereins ist, hat unser Vorstand nun beschlossen, dass nur noch Sie Flugleiter machen dürfen, da Sie im Falle eines Unfalls die volle Verantwortung tragen würden und privat haften müssten, auch wenn ein anderer der Unfallverursacher wäre. Stimmt das?
Bis vor kurzem durfte jeder Flugleiter machen und jeder durfte fliegen wann er wollte.
Nun hat der Vorstand festgelegt, dass einer vom Vorstand auf dem Platz sein muss, damit man fliegen darf.
Das Problem ist nur das in der Woche über fast keiner auf dem Flugplatz ist. Unser 2. Vositzender war im letzten Jahr soweit ich weis sogar kein einziges mal da.

Der Flugleiter soll also den Flugraum beobachten. Auf der anderen Seite hat sich der Vorstand die Regel gemacht, dass Sie alleine Fliegen dürfen, d.h. wenn sie fliegen wollen, muss keine 2. Person dabei sein.
Meines Erachtens nach wäre es aber viel ungefährlicher, wenn ich beispielsweise mit meinem Bruder fliegen gehe. Dann macht einer den Flugleiter (Beobachtung des Luftraums) und der andere fliegt. Viel gefährlicher finde ich wenn ein Vorstandsmitglied alleine fliegt und kein Luftraumbeobachter zur Seite steht.

Was meint ihr dazu? Kann man sich das Fliegen so verbieten lassen, bzw. sind die Haftungsängste des Vorstandes begründet? In vielen anderen Vereinen ist das alles doch auch gar kein Problem, oder?
Schließlich bezahlen alle den gleichen Beitrag und haben somit die gleichen Rechte zu fliegen, meiner Meinung nach!

Schönen Gruß
Christian
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Unser 2. Vositzender war im letzten Jahr soweit ich weis sogar kein einziges mal da.
Hallo,
zunächst mal kann der Vorstand einiges im Verein bestimmen, sofern er nicht gegen die Satzung verstößt.
Aber da gibt es eine ganz einfache Lösung: Mitgliederversammlung, selber kandidieren, Verantwortung und Arbeit übernehmen.

Gruß, Thomas
 

PW

User gesperrt
Hallo,

so einfach läßt sich das nicht lösen:

Meine Erachtens

- entsprechend der Satzung eine ausserordentliche Versammlung einberufen zu diesem Thema


Solange wirst Du wohl mit dieser Entscheidung leben müssen, auch wenn sie völlig daneben ist aus meiner Sicht.

Aber anders wird man es nicht lösen können. Der Vorstand kann sicherlich Dinge bechliessen in Rahmen seiner Kompetenz, er kann aber nicht machen was er will; nur um dieses zu "beseitigen", mußte Du entsprechend der Satzung vorgehen = Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung zu dem Thema".

Viel Erfolg


Gruss

PW
 
Hallo Christian,

jagdt euren Vorstand in die Wüste. Wenn Ihr euch da nicht wehrt, dann habt Ihr selber schuld. Die Ticken doch nicht mehr richtig.
Es haftet doch jeder Modellflieger für einen Schaden den er anrichtet. Dafür sind doch unsere Versicherungen da. Der Vorstand kann nur in Regress genommen werden, wenn er fahrlässig Handelt, also z.B. keine Flugordnung aufstellt. Für die Einhaltung der Flugordnung kann natürlich ein Flugleiter sorgen. Aber jedes Mitglied ist an die Flugordnung gebunden, auch ohne Flugleiter. Bei Nichtbeachtung und wenn es zu einem Schadensfall kommt ist der Pilot dran. Der Vorstand kann sich dann auf die Flugordnung zurückziehen. Es wird nicht verlangt das der Vorstand für die Einhaltung der Flugordnung sorgt, wenn er nicht auf dem Platz ist.

Mein Vorschlag: Außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen, Vorstand abwählen und Leute einsetzen die Ahnung haben und einen Arsch in der Hose.

Sorry für die Wortwahl, aber wenn ich sowas lese steigt mein Blutdruck erheblich.

Gruß Holger
 
Gestern war eure Hauptversammlung, diese hätte dazu entscheiden können, hat das aber nur zur Kenntnis genommen?
Dann kannst du den ganzen Verein vergessen, oder es ist nicht ganz so wie beschrieben.
Irgendwas ist da faul.
 
... hat unser Vorstand nun beschlossen,

Wie kann er das denn? Ihr hattet doch Generalversammlung, habt IHR das mehrheitlich als TOP behandelt???
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen, und kann nur im Rahmen seiner Ermächtigungen handeln. Zu so etwas braucht es m.E. erstens eine Legitimation aus der Satzung bzw, in der Flugplatzordnung.
Ansonsten wundere ich mich über so manchen Beitrag weiter oben, was Rechtliches anbelangt.
Fragt vielleicht einen Juristen, der im Vereinsrecht bewandert ist ( Justitiar des Verbandes...)
 

cr90

User
Hi,

nein es wurde nicht als eigener TOP behandelt. Nur unter dem Punkt Verschiedenes. Dort wurde auch nicht darüber abgestimmt, sondern es wurde einfach so vom Vorstand beschlossen und uns mitgeteilt.

gruß
Christian
 
Darf man fragen, wie alt diese Vorstände sind? Klingt schon ein bissel arg verzopft!
Die lassen sich von euch das Hobby zahlen (Vereinsplatz) und dürfen quasi nur selber fliegen?
 

smeik

User
hallo allerseits

von mir aus gesehen, geht es ja grundsätzlich darum, ob die aussage, dass der vorstand haftbar ist, für schäden, die vom verein angerichtet werden stimmt.

falls dies so ist, verstehe ich euren vorstand teiweise. es ist sicher kein angenehmes gefühl, als vorstand nicht auf dem flugplatz zu sein und immer ein wenig in der hoffnung zu leben, dass da nichts geschieht. und wenn der vorstand die verantwortung zu tragen hat, verstehe ich auch, dass sie sich das recht einräumen, alleine fliegen zu dürfen.

ich sehe jedoch den vorstand auch in der pflicht, euch als zahlenden mitgliedern genügend oft die möglichkeit zu geben, fliegen zu können. falls dies für sie zu viel ist, wäre es ja eine möglichkeit, zusätzliche flugleiter zu ernennen, vorteilshalber leute, die zu einem oft am flugplatz sind und zum anderen auch verantwortungsbewusst sind, die aufgabe mit dem nötigen ernst auszuführen.

versetz dich einfach mal in die lage des vorstandes. ich kenne euren verein nicht und will auch keinem zu nahe treten aber gibt es da nicht den einen oder anderen, bei dem du selbst dich unwohl fühlen würdest, wenn du wüstest, dass der alleine am fliegen ist und du die verantwortung dafür trägst?

nur so ein paar überlegungen

gruss smeik
 
Ich bin selbst Vorstand in einem Fischerverein.

Irgendwie wurde vor kurzem das Vereinsrecht so geändert das 1. und 2. Vorstand bei Unfällen usw VOLL haftbar gemacht werden können.

Wir müssen darum im Verein unsere Satzung auch ändern.

Ich schau mal ob ich das Rundschreiben noch finde....

Na das wär ja ein Ding... Dann würden sich wohl sehr viele Vereine sehr schnell ohne Vorstand wiederfinden. Also wenn so`n Quatsch gesetzlich geregelt worden sein sollte, dann mal schnell her mit belastbaren Infos. Ich halte das bis dahin aber für eine Ente.

Ansonsten zeigt das Thema aber mal wieder, wie schrecklich deutsch manche Vereine doch sind. Anstatt einfach mal zu fliegen und mit den manntragenden Kollegen zu kooperieren, wird Stress gemacht, wo gar keiner sein müsste.

Gruß Mirko
 

micbu

User
Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Haftung wurde beschränkt. Einfach mal im BGB den Passus über das Vereinsrecht nachlesen. Die Vorstände haften nun nicht mehr so schnell wie vorher.

Viele Grüße, Michael
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
und wenn der vorstand die verantwortung zu tragen hat, verstehe ich auch, dass sie sich das recht einräumen, alleine fliegen zu dürfen.

Das meinst Du nicht ernst,oder ?!
Es ist eine unverfrorene Frechheit der Verantwortlichen,ihr fliegerisches Können höher zu bewerten als das der anderen.Das tun sie nämlich wenn sie alleine fliegen aber gleichzeitig den Mitgliedern das Fliegen nur gestatten wenn jemand ihresgleichen vor Ort ist.

Zum Thema "volle Verantwortung":das ist in meinen Augen absoluter Bullshit.
Jeder ist immer noch für sich selbst verantwortlich,bzw. trägt der anwesende Flugleiter (der so ziemlich jeder Vereinsdödel sein kann) in den uns allen bekannten Fällen evtl. die Mitschuld.
Aber die Vereinsmitglieder nur Fliegen zu lassen wenn ein Vorstandsmitglied da ist,ist schon der Gipfel der Dreistigkeit.

Gruß
Henry
 

smeik

User
"Das meinst Du nicht ernst,oder ?!"

Nicht falsch verstehen, mein gedanke geht nicht in die richtung, dass ich irgendjemandem bessere oder schlechtere fähigkeiten zuspreche. der gedanke ist eher der, dass wenn der vorstand so oder so die verantwortung/haftung tragen würde, er ja auch alleine fliegen gehen kann(er ist ja eh der "schuldige").
es versteht sich, dass der vorstand so eine verantwortungsvolle einstellung haben sollte, dass es für ihn kein thema ist, alleine fliegen zu gehen.

gruss smeik
 
Ich möchte die Umstände noch etwas genauer erklären.

Der Modellflugplatz und der Sportflugplatz leben seit vielen Jahren mehr oder weniger friedlich nebeneinander.

Jetzt ergab sich im letzten Jahr, dass der 1. Vorsitzende des Vereins mit seinem Modell einem Manntragenden Flugzeug nahegekommen sein soll. Darauf hin hat der Verein mit den Mantragenden Flugzeugen Druck gemacht, dass so was nicht mehr vorkommen darf.
Klar und unstrittig.
Jetzt gibt es im Verein 2 Fraktionen, F3A und F3J Piloten.
Der 1 Vorsitzende gehört wie 2 weitere Vorstandsmitglieder der F3A Fraktion an. Christian ist F3J Pilot und bis zu der Generalversammlung als Jugendwart im Vorstand. Da er aber im Sommer ein Studium beginnt und das Auswärts, er steht also nicht mehr zur Verfügung, hat er das Vorstandsamt aufgegeben.
Hätte er sich wieder wählen lassen, auch wenn er ab Sommer nicht mehr da ist, hätte er alleine fliegen dürfen. Er hätte also die Kompetenz gehabt, entscheiden zu dürfen wer fliegt und er hätten alleine fliegen dürfen.
Jetzt darf er nur noch am Gängelband des Vorstands fliegen.

Dazu kommt noch, dass der Vorstand mit den Sportfliegern in geheimer Mission einen Deal gemacht haben. Auf dem Modellflugplatz ist nur noch ein kleines Fenster für das fliegen freigegeben, zufällig genau so groß wie es für F3A benötigt wird.
Dieser Deal wurde auf der Generalversammlung unter Punkt Verschiedenes mitgeteil und nicht zur Abstimmung gestellt. Natürlich hat der Vorsitzende sein "Stimmvieh" besorgt. Mitglieder die seit Jahren nicht mehr auf dem Flugplatz waren, kamen zur Versammlung und unterstützten den Vorstand.

Dies alles wird mit der Vorstandshaftung begründet. "Ich hafte mit meinem Haus dafür wenn etwas passiert." Aus diesem Grund will ich auch bestimmen wer fliegt.
Jetzt war es aber gerade der 1 Vorsitzende der diese Situation ausgelöst hat und der weiterhin alleine fliegen darf.
Für mich ist das so als wenn ein Bankräuber anschl. als Wachmann eingestellt wird.

Für uns stellen sich folgende Fragen.
Wie ist die Vorstandshaftung geregelt, haftet der Vorstand auch wenn er die Mitglieder nachweislich eingewiesen hat?
Darf einer alleine ohne Flugleiter fliegen, auch wenn er mit seinen Flugfiguren immer wieder auch in die Landekurve der Großflieger kommen kann?

Gruß
Jürgen Reinecke
 
Das ist ja wie im richtigen Leben (Politik) bei euch im Verein!
Die "Elite" suggeriert dem "Fußvolk" sich in freier Entscheidung Regeln gegeben bzw. selbst entschieden zu haben...:D
 
Ich möchte ergänzend noch hinzufügen, dass nur Christian und Manuel Mitglied im Verein sind.
Ich selber fliege nicht, bin "nur" als Vater dabei. Das klappt schon seit vielen Jahren so und wurde auch nie moniert.

Gruß
Jürgen
 
hallo Jürgen,
das bestätigt meine Meinung: der ganze Verein taugt nichts, dass ist eine mauschelei.
Entweder eine ausserordentliche Hauptversammlungh mit Klärung, evtl. Neuwahl des Vorstand, oder tschüss.
F3J geht auch ohne Verein.
 
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