Nochmal Frankenmodellbau

Hallo allerseits.

Ich habe letzes jahr einen Segler bei Franken modellbau bestellt.aber nie erhalten (war schon bezahlt)

nun gibt es diesen Laden ja wieder nun wollte ich fragen wie groß meine chancen sind den Flieger doch noch zu erhalten?

Wascheinlich oder eher utopisch.

was sagen die Gesetzgeber?
 
Franken-modell...

Franken-modell...

Hallo,

bitte erst mal ganz genau überlegen, ob es sich lohnt, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher zu werfen.
Deshalb würde ich unabhängig von der Rechtslage zuerst eine Kosten/Nutzen Analyse vornehmen. Sprich bei einem Segler für 249.-€ würde ich zwar selbst durchaus auf den Inhaber zugehen und meine Ansprüche geltend machen . Die Sache mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes würde ich mir aber sehr genau überlegen (denn der einzig sichere Gewinner ist der Anwalt).

Viele Grüße

Joachim
 

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
Ein Beratungsgespräch und ein offizielles Aufforderungsschreiben durch einen Anwalt kostet nicht die Welt, kann aber durchaus einiges bewirken. Da muss man in der konkreten Situation abwägen. Ich habe damit eigentlich gute Erfahrungen gemacht.

Gruss

Stefan
 

PW

User gesperrt
Hallo Joachim,

nur mal für Dich:

Streitwert liegt unter 300 EURO;

dieses ergibt für den Anwalt gem Nr. 2300 RVG einen Betrag von 46,41 EURO incl. Steuer; incl. Akte anlegen (10 Jahre aufbewahren für die Steuer) incl. aller (!) Kosten wie Porto, Telefon etc. und zwar egal wieviel Briefe an die Gegenseite geschrieben werden.


Gruss

PW
 
Frankenmodell

Frankenmodell

Hallo Peter (?),

das ist die Theorie nach RVG. Die Praxis (zumindest hier im Münchener Raum) sieht häufig etwas anders aus. Hier wird der Mandant um Verständnis gebeten, dass so nicht kostendeckend gearbeitet werden kann (was sicher stimmt). Daher würde sich eine Honorarvereinbarung anbieten.
Außerdem habe ich von einer Bezifferung des Modellwertes noch nichts gelesen. Aber wie dem auch sei, ich will natürlich meine anwaltlich tätigen Kollegen nicht schädigen durch den Rat, sich einen Rechtsstreit gut zu überlegen ;).

Viele Grüße

Joachim Kast
 

hahgeh

User
Da kann ich aber nur sagen, selbst schuld, wer sowas unterschreibt. In München gibt es ca. 18000 (!) zugelassene Anwälte. Darunter sind sicher einige, die auch ohne Honorarvereinbarung tätig werden. Das ist auch in anderen Kammerbezirken der Fall.

Insofern ist der Rat der richtige. Wenn man auf dem "privaten" Weg nicht weiterkommt, ist oft eine anwaltiche "Erinnerung" ein guter Weg. Vielleicht findet sich ja im Verein ein Anwalt, der für dich einen Brief aufsetzt. Der macht es dann auch noch lieber nur für den RVG-Satz... ;)

hg
 
Verbraucherzentrale?

Verbraucherzentrale?

Hallöle,

vielleicht ein wenig Off-Topic...

Ich hatte mal einen Streit mit einer Firma WERSI, die mir eine Orgel verkauften, die permanent eine Kurzen bekam, als man ein Speichermodul einschob. Auch nach mehrmaliger Reklamation wollten die nicht Wandeln.
Als ich dann 10 DM beim Anwalt der Verbraucherzentrale hinterlegte, waren die plötzlich doch zum Wandeln des Kaufvertrags bereit :D
 
Ich habe ja schon einen Anwalt welcher auch recht günstig ist.

ich werde denen danne in mal eine email schicken und schauen was passier.

Danach werde ich mich dann mal per einschreiben melden und danach mal meinen RA zum schreiben überreden.

Ich sage schonmal danke.

Tips sind aber weiter gerne gesehen
 
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