Hallo
Abbruch des Flugtages am Sonntag, den 11. August 2002
Voraussetzung: Mindesthöhe Wolkendecke 1500 Fuß, Sichtweite 4 ½ km
Flugshows setzen als Mindestvoraussetzungen eine Wolkenuntergrenze von mindestens
1.500 Fuß und eine Sichtweite von 4½ km voraus. Diese Voraussetzungen sind in den „Nachrichten für Luftfahrer“ gesetzlich festgelegt und bedürfen nicht der Interpretation durch den Regierungspräsidenten.
Wir, die Veranstalter, haben um 9:00 Uhr einen Ultraleichtflieger aufsteigen lassen, der uns eine Wolkenuntergrenze von 400 Fuß meldete; um 11:00 Uhr ist eine weitere Maschinen aufgestiegen, die die Wolkenuntergrenze bei 500 Fuß feststellte. Die Sichtweite war am Vormittag in einigen Richtungen gegeben, in anderen nicht. Um dies festzustellen, wird vom Tower aus die Sicht auf bestimmte Landschaftspunkte geprüft, deren Entfernung vorher ausgemessen wurde. Durch diese Methode kann man ziemlich gut die Sichtweite in horizontaler Richtung bestimmen.
Wir holten uns kontinuierlich Wettermeldungen herein und alle Messungen von 9:00 bis 11:30 Uhr zeigten, dass mit einer Besserung in den nächsten Stunden nicht zu rechnen ist.
Das Wetter zwingt zum Abbruch des Flugtages
Aufgrund der oben beschriebenen Situation und der Tatsache, dass es westlich des Harzes im gesamten Bundesgebiet sehr stark regnete, haben wir uns entschlossen, den Flugtag offiziell zu schließen. Eingeschränkter Modellflug war noch möglich, aber auch hier kamen die Modelle schnell, wie Sie selbst beobachten konnten, in die unteren Wolkenschichten und waren nicht mehr sichtbar. Eine Maschine verschwand sogar für mehrere Sekunden in den Wolken und tauchte an einer ganz anderen Stelle wieder auf, der Pilot hatte sie jedoch noch unter Kontrolle und flog danach nie wieder so hoch.
Die Wetterlage verbesserte sich auch im Verlauf des Nachmittags nicht
Im Verlauf des Nachmittags kam Sonne auf, stellenweise kam blauer Himmel durch und dies mag bei den Zuschauern dazu geführt haben unsere getroffene Maßnahme vom Vormittag für unverständlich zu halten.
Die Wolkenuntergrenze war jedoch weiterhin unter 1.500 Fuß und auch die horizontale Sichtweite war nicht gegeben. Die Veranstalter sprachen mit den Vertretern der Warbirds und erhielten einstimmig die Aussage, dass ein Fliegen unter diesen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen absolut unmöglich ist. Auch ein Rollen auf der Runway, um wenigstens einmal die Motoren zu hören, wird von den Piloten grundsätzlich vermieden, da die Motoren aufgrund ihrer Leistungsentfaltung sehr viel Wärme entwickeln, die nur im Flug abgeführt werden kann; am Boden, bei längerem Hin- und Herrollen, neigen die Motoren zum Überhitzen und zum Feststecken.
Auch und gerade die A-26 Invader benötigt nach Aussagen des Piloten Saeters einen sehr flachen An- und Abflug und der war, auch am Sonntagnachmittag, nicht gegeben.
Unsere Entscheidung wurde also auch durch die Experten bestätigt.
Anpassung der Eintrittsgebühr an den Abbruch der Veranstaltung
Eine Veranstaltung mit einem solch anspruchsvollen Programm muss auf einen entsprechenden Beitrag der Zuschauer zurückgreifen können. Wo kann man heutzutage noch eine „Mustang“ oder einen „Hawker Hunter“ im Flug erleben? Diese Flugzeuge werden unter Liebhabern für Millionen gehandelt, weil sie eben knapp geworden sind. Und besonders Flugzeuge, die in einem guten und gepflegten Zustand sind, sind nicht für wenig Geld zu haben.
Es war den Veranstaltern vollkommen klar, dass die Hauptattraktion die Warbirds waren und genau die nicht fliegen konnten. Wir haben uns daher durchgerungen, den Eintrittspreis für den Sonntag auf die Hälfte zu reduzieren und als Kontrollmedium hierfür die roten Eintrittsbänder zu verwenden.
Wir haben also als Konsequenz für unsere Entscheidung auf 50 % der Tageseinnahmen des Sonntags verzichten wollen.
Es wurden die gesamten Tageseinnahmen des Sonntags zurückgezahlt
Unsere Überlegung zur Zurückzahlung des halben Eintrittspreises, zu der wir, das sei nebenbei angemerkt, juristisch nicht verpflichtet waren, sollte aus Gründen des Anstands heraus erfolgen.
Als wir jedoch mehr rote Bändchen zurückgenommen hatten, als wir verkauft hatten, wurde uns klar, dass einige Besucher ihre Freikarten zu Geld gemacht hatten.
Freikarten wurden an die Bewohner der unmittelbaren Ortschaften vergeben als Entschädigung für die Einschränkungen der Lebensqualität, die diese während der Veranstaltung auf sich nehmen mussten.
Das diese ihre „Chance“ nutzten, um sich ungerechtfertigt zu bereichern, ging über unsere geistige Vorstellungskraft und so blieb uns nichts anderes übrig, als die Rückzahlung sofort einzustellen und die juristische Position eines Veranstalters einer Freiluftveranstaltung anzunehmen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung eines Eintrittsgeldes bei Vorliegen höherer Gewalt (Wetter) besteht.
Wir bedauern dies, waren wir doch gezwungen, die moralisch Anständigen mit dem Rest über einen Kamm zu scheren.
euer fiberclassics Airshow Team