Hilfe erbeten

olli1

User
Hallo zusammen!

Dies hat nichts mit einer Rechtsfrage bezüglich Modellbau zu tun. Ich hoffe ihr könnt mir trotzdem eine Auskunft geben. Ihr kennt doch bestimmt diese blauen und gelben Schildchen für Wasser und Gas, oft an Laternenpfählen etc. zu finden. Genau um diese geht es! Ich habe neu gebaut und komme gestern aus dem Büro nachhause und finde an meiner Hausecke diese Schilder angeschraubt. Die Stadt hat mich weder darüber informiert, geschweige denn, um meine Einwilligung gebeten! Darf die das einfach so???? Nach meinem Laienverständnis, ein klares NEIN, oder? Es ist doch mein Haus und mein Grundstück! (Den Spruch gabs glaube ich schon mal in einer Werbung... :rolleyes: )

Ich hoffe auf Eure Antworten!!

Vielen Dank!

Olli
 

Micha O.

User gesperrt
Hallo Olli,

sehr ärgerlich das ganze. :o
Ist vor Deinem Haus ein Zaun oder ein Grünstreifen? Oder schließt das Haus mit der Grundstücksgrenze ab?
Wenn die Fassade dadurch Schaden genommen hat würde ich mich erst einmal mit einem Anwalt beraten... Aus meiner Sicht ist das mit dem Schild eine Frechheit! Aber Du kennst ja sicher den Spruch: ...Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen... Und das gilt heute mehr denn je... leider! Hol Dir lieber richtige Beratung...hier kommt nur wieder Stammtischblabla dabei raus! ;)

Gruß

Micha
 

olli1

User
Hallo Micha,

danke für Deine Antwort! Das Haus wird mal mit dem Grundstück an eine verkehrsberuhigte Straße grenzen (momentan ist da nur provisorisch nen Teerweg, der wieder weg kommt und von einem Pflasterweg ersetzt wird. Zwischen Fassade und Grenze sind noch 3,5m Grundstück dazwischen. Das mit Rechtsbeistand ziehe ich natürlich in Erwägung, weiß aber, dass sich hier im Forum auch Juris rumtummeln ;) Hoffe somit, dass wir über Stammtischniveau rauskommen :rolleyes: .

Ist vielleicht wegen der Rechtslage von Bedeutung: Das ganze hat sich in Hessen abgespielt. Erbaahme... ;)

So Ihr Juris, raus aus der Reserve! :D

Vielen Dank!

olli
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin olli,

bin kein Jurist... ;)

Bevor Du Geld für den Anwalt Deines Vertrauens ausgibst, würde ich mich zunächst bei Deinem "Versorger" erkundigen, auf welcher Rechtsbasis die Beschilderung angebracht ist. Es ist durchaus möglich, daß die entsprechende Rechtsverordnung dieses vorsieht und Du es dulden mußt. Sinn dieser Schilder ist doch, daß im Gefahrenfalle die Lage der Schieber/Ventile für Gas und Wasser schnell gefunden wird.

Wie Du schreibst, ist der Bereich vor Deinem Haus noch im provisorischen Zustand. Es kann also durchaus sein, daß die Beschilderung auch noch ein Provisorium ist, gekennzeichnet werden muß aber --> Gefahrenabwehr.
 

olli1

User
Hallo Konrad,

ich bin da völlig Deiner Meinung, dass diese Schilder sinnvoll sind! Genau die Antwort, auf das ich das evtl. dulden muss, erhoffe ich mir hier. Leider ist die Befestigung der Schilder nicht mehr provisorisch :mad: ! Zwei ca. 7 cm. lange Schrauben pro Schild :eek: ! Das heißt: mein Putz ist durch, eine Schicht der Aussendämmung ist durch, meine äußere Dampfsperre ist durch und das ohne mich wenigstens mal zu fragen. Sorry, da sollten die bei mir mal an Gefahrenabwehr denken....

Gruss

olli
 
hallo olli.

ob die das dürfen, frag mal beim bauamt / stadtverwaltung nach.
der zuständige sachbearbeiter nennt dir sicher auch die verordnung, aus der hervor geht, ob, bzw. dass das anbringen der schilder erlaubt ist, und wer die schilder angebracht hat.

nach meiner kenntnis dürfen die das, wenn dein haus direkt auf der grundstücksgrenze zum öffentlichen strassenland steht.
du schreibst, zwischen grenze und haus sind noch 3,5m grundstück dazwischen. falls das so bleiben soll, und dieses grundstück weiterhin ausschliesslich privat genutzt wird, dann dürfen die das nicht. dann gehören die schilder auf die grundstücksgrenze.
falls das so bleiben soll, und die grundstücksgrenze an die hausfassade verlegt wird, oder du als eigentümer der gemeinde das wegerecht für eine öffentliche strasse auf deinem privatgrund eingeräumt hast, so dürfen die das.

das anbringen von schildern muss in jedem fall fachgerecht erfolgen. aus deiner schilderung entnehme ich, dass der fassadenaufbau aussen auf dem mauerwerk ( o.ä. ) aus einem wärmedämmverbundsystem besteht ( thermohaut o.ä. ).
in diesem fall brauchst du keine sorge haben, dass anbringen der schilder ist fachgerecht.
also keine sorge wegen wärmebrücken, die paar schrauben machen nichts.
eine durchdringung einer dampfsperre ist da schon kritischer, allerdings sollte bei deiner fassade keine dampfsperre, sondern maximal eine feuchtesperre eingebaut sein. auch dann machen die schrauben nichts.
( allderdings kenne ich den genauen fassadenaufbau nicht. )

in jedem fall kannst du darauf vertrauen, dass das anbringen der schilder fachgerecht vorgenommen wurde. das ist dann nicht der fall, wenn in paar jahren schäden entstehen ( was nach den genannten informationen wenig wahrscheinlich ist ). also prüfe den ort in ein paar jahren nochmal auf feuchteflecken auf der rauminnenseite oder auf putzschäden auf der aussenseite unterhalb der schilder.

falls schäden entstehen, hat der verursacher die schäden auf seine kosten zu beseitigen. dann würde ich mich nochmal bei anfangs genannten melden.

gruss, manfred

[ 12. Januar 2005, 20:33: Beitrag editiert von: manfred walter ]
 
Leute, da ist kein Amt dafür zuständig, sondern der Versorger.
Die Schildchen dienen letztlich dazu, Hausabsperrschieber für Notfälle schnell auffindbar zu machen ( da hat keiner die möglichkeit, in Plänen nachzusehen und vor Ort dann einzumessen). Die rechtliche Grundlage ist in den Versorgungsbedingungen nachzulesen.
Wenn kein Zaun da ist, müssen die die Schilder ans Haus machen. Wenn Deine Gasleitung defekt sein sollte, und keiner findet den Absperrschieber, dann bist um diese " Sachbeschädigung" Deines Eigentums recht froh. Auch ohne Juristen.
Mannomann, wir haben Probleme, heiligs Blechle.
 

olli1

User
Hallo Uli,

Mannomann, wir haben Probleme....
Habe ich weiter oben schon geschrieben: Ich halte diese Schilder ebenfalls für Notwendig => Gefahrenabwehr!
Es geht mir halt auch um die Art und Weise, wie der Versorger vorgeht! Was würdest Du denn davon halten, wenn Du eines Tages Schilder an Deinem Haus hast, ohne informiert worden zu sein? Ist es denn so schwer einen kurzen Brief zu schreiben? Wenns um Rechnungen geht, können die nämlich komischerweise in Echtzeit reagieren aber hier hammses wohl nicht nötig! Kurz und knapp: warum weshalb, wieso! Alles wäre in Butter!

Dein "Mannomann...." hilft hier keinem weiter.

Bin Dir trotzdem ned böse

;)

Gruss

olli
 
Hallo Olli,
Du fragst, was ich machen würde, wenn...
Ich habe gar nichts gemacht.

Sollten die Versorger erst alle anschreiben, dann würde ich mich wegen Uneffizienz aufregen: Eine Routenplanung fürs Anbringen der Schilder machen, dann mit genauer Bezeichnung der Uhrzeit sich noch brieflich anzukündigen, was meinst, was das kostet, und wer zahlt das denn ? "Die" gibt es nicht, das sind Franz, Axel und Erwin, meine Mitbürger, die halt bei den Stadtwerken arbeiten. Und die keinen meiner Euros der Post für Porti in den Allerwertesten schieben.
Wenn sie kommen und treffen jemanden an, ists gut, wenn nicht, machen sie es so wie bei allen Häusern bzw. Gartenzäunen.
Letztendlich hast ihnen das ja zuvor bei der Unterschrift des Strom-,Wasser-, Gaslieferungsvertrages per Unterschrift nämlich erlaubt, in den Liefer- und Anschlußbedingungen Seite xxy, steht es sicher drin.
Mich störte nur der verholene Ruf nach Rechtsberatung und Rechtsbeistand. Dazu ist so eine Sache doch wohl zu banal.

[ 13. Januar 2005, 17:45: Beitrag editiert von: Voll GFK ]
 

olli1

User
Hallo Uli!

Mich störte nur der verholene Ruf nach Rechtsberatung und Rechtsbeistand. Dazu ist so eine Sache doch wohl zu banal.
Wenn Dir 4 Schrauben a` 7cm in Deinem Mauerwerk/respektive Dämmung egal sind, ohne dass Du darüber informiert wurdest bzw. um Einwilligung gebeten wurdest, ist das Deine Sache!

Meinste nicht Du übertreibst jetzt nen bisserl!!?? Wo in meinen Beiträgen zu diesem Thema bin ich "verholen"??? Vielleicht liest oder lässt Dir alles nochmal vorlesen, was ich und die anderen dazu geschrieben haben! Ich habe weder nach Rechtsberatung noch um Rechtsbeistand gebeten! Ich habe lediglich erwähnt, dass sich bei RCN auch "Juris" befinden. Falls Du einer sein solltest, dann entschuldige bitte! Darfst mich auch "einer von den dipls" nennen!

Vielen Dank an alle anderen, die einem Laien in Sachen Gemeinderecht, helfen wollten!!

@ Modi: Bitte den Fred sofort schließen!! Das ist mir einfach zu infantil!

@ alle anderen eventuellen zukünftigen Bauherren: Der Versoger hat mich in netter Weise aufgekärt! Wers wissen will, kann mir gerne eine Mail schicken! Hier jedoch NICHT mehr!

Gruss

olli
 
High Olli,
gerade, weil ich auch einer der Dipls bin reg ich mich nicht über 4 Schrauben auf. Sonst müssten wir am Ende noch über Wärmeleitfähigkeiten von Dübeln unterhalten, über Wärmebildaufnahmen oder Fehlstellen und Handwerksgerechtigkeit.
Schöne Zeit noch
Uli
 

olli1

User
Werner, Du hast recht!

Hammer uns wieder alle lieb! Ich war halt nur so angepi... , weil die nix gesagt haben. Wie gesagt, der Versorger hat mich aufgeklärt und der ULI hats ja eigentlich auch ned böse gemeint ;) !

Schönes Wochenende und widmen wir uns jetzt wieder unserem Hobby! :D

Gruss

olli
 
Hmm, ja jetzt würde mich doch mal interessieren, was denn der "Versorger" letztendlich gesagt hat.
Olli, wenn du vergrätzt bist, weil hier wieder mal jemand nicht willens, XXXXXX oder nicht in der Lage war, mit Anstand zu posten bzw. die Ansicht von Anderen zu respektieren, kann ich das völlig nachvollziehen. Aber solche "Witzbolde" gibts immer und überall, das ist sowas wie Spam im allgemeinen Miteinander. :mad:

Das sollte dich aber nicht davon abhalten, uns zu sagen, was jetzt dabei herausgekommen ist, sonst hat der fred hier kein richtiges Ende.

Also bitte, sag noch was dazu!

[ 16. Januar 2005, 08:35: Beitrag editiert von: Werner Wöhlecke ]
 

olli1

User
Also gut ;)

Die Schilder werden entfernt, die Löcher zugespritzt. Danach werden die Schilder mit einem Spezialkleber (ich tippe auf Silikon :D ) wieder angebracht. Das anbringen der Schilder ist rechtens, da sie die Lage beschreiben, wo der Gas- bzw. Wasseranschluss in meinem Haus verschwindet. Würden sie die Lage der Gas- und Wasserschieber in der Straße beschreiben, wäre es Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. (Aussage eines Juristen)

Gruss

olli
 

Micha O.

User gesperrt
Hallo Olli !

...was hab ich am Anfang geschrieben???
Da kann man sich teilweise richtig drauf verlassen und die Uhr danach stellen.
Es gibt schon Exemplare...der Wahnsinn :D

Schreib doch noch mal bitte kurz was dazu... ...wäre vielleicht auch für andere wichtig die hier nur lesen!?

Gruß

Micha
 
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