Abwurf ungesteuerter Dinge aus Modellflugzeugen

RaBi

User
Aus aktuellem Anlaß flammte in unserem Verein die
Diskussion auf ob aus Modellflugzeugen ungesteuerte Gegenstände (kleine Fallschirmspringer,Papierschlangen, Bonbons u. dgl) abgeworfen werden dürfen.
Eines unserer Mitglieder weigerte sich wehement dies auf unserem Modellfluggelände zu dulden, weil er der Meinung war es würde einen Gesetzestext geben in dem solchige Aktionen unter Stafe gestellt werden.
Bitte Teilen Sie mir die tatsächlichen Grundlagen mit, damit diese Diskussion mit fundierten Argumenten abgeschlossen werden kann.
 
Bevor hier Missverständnisse aufkommen: Das ist kein "Rechtsauskunftsbüro".

Zur Sache: Ich kenne keine solche Vorschrift, was aber noch lange nicht heißt, dass es eine entsprechende Verbotsnorm nicht gibt. Eine entsprechende Anfrage Eures Vereins bei dem zugehörigen Veband kann da evtl. Klärung bringen.

Olli
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Zur gefälligen allgemeinen Kenntnisnahme:

LuftVO § 7
Abwerfen von Gegenständen


(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Post und Telekommunikation oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

____________________________________________________________________________

Der, der sich da so vehement wehrt, hat also allen Grund, so zu handeln.

[ 24. April 2002, 21:18: Beitrag editiert von: Eckart Müller ]
 

RaBi

User
@ Oliver, habe dieses Forum nicht als Rechtsinstanz (Auskunftsbüro)mißbrauchen wollen,wollte lediglich abtasten ob jemand was weiß.
@ Eckhart, vielen Dank für diesen Auszug, der uns in diesem Falle wesentlich weiter bringt
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi @ll,

ich will auch etwas zur Diskussion beitragen. Für mich ist der entscheidende Auszug dieser: ...für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

Also wenn ich gezielt über dem Flugplatz etwas abwerfe und dafür sorge trage, dass keine Personen anwesend sind, Ist alles O.K.
So wie ich das Gesetz verstehe will es eigentlich nur klar machen, das nichts einfach so aus dem Flugzeug geworfen werden darf. Wichtig ist die Kontrolle ob der Abwurfplatz frei ist.
 
Hallo Gernot,

wenn ich Deine Antwort richtig Verstanden habe,darf keine andere Person am Platz sein. Wie verhaltet Ihr Euch, wenn Ihr Seglerschlepp macht. Irgendwann kommt die Schleppmaschine über den Platz und wirft das Seil ab. Versteh mich bitte richtig, dies soll keine Kritik sein, aber ich bin der Meinung, man soll in den Gesetzestext nicht unnötig etwas hineininterpretieren.

Ein schönes Flugwochenende wünscht

DoubleWhiskey
 

B. de Keyser

Vereinsmitglied
Hallo, Gernot und DoubleWhiskey,

ich sehen bei beiden Interpretationen Ungenauigkeiten.

@Gernot:
Bei den Gegenständen sind in der LuftVO beispielhaft nur solche Dinge genannt, die die Durchführung eines Fluges überhaupt erst ermöglichen (Ballast zur Steuerung eines Ballones) oder z.B. bei der Landung eine Gefährdung für das Luftfahrzeug darstellen können (zuviel Treibstoff, Wasserballst beim Segelflugzeug, Banner, Schleppseil), nicht aber andere allgemeinere Sachen.

@DoubleWhiskey:
Gemeint ist wohl nicht 'am' Platz, sondern wohl eher 'auf' dem Platz in dem Bereich (plus Sicherheitszone drum rum), wo der Abwurf erfolgen soll. Auch bei den Großseglern erfolgt der Abwurd nicht bei 'leerem' Platz, sondern in irgendeiner Abwurfzone und da darf sich dann natürlich keiner während dea Abwurfes aufhalten.

Für mich nicht genau geklärt ist auch der Start eines zweiten Modells huckepack oder unter dem Bauch eines Trägerflugzeuges. Ist das nun ein normaler Start eines Luftfahrzeuges wie beim F-Schlepp oder würde das als unerlaubter Abwurf eines Gegenstandes gelten?

Z.Zt. baue ich (leider immer noch mit zuwenig Zeit) eine elektrische B29 mit 2m Spannweite und überlege (auch um den kriegerischen Eindruck zu mildern), ein kleines freifliegendes Modell einer Bell X-1 unten einhängen. Na ja, hier kann ich zumindest argumentieren, daß eine ordnungsgemäße Ladung ohne vorherigen Abwurf nicht möglich wäre (hat kein Fahrwerk) und deshalb der Abwurf vorher erfolgen muß.

MfG
Bernd.
 
Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich teile Deine Meinung.
Beim Start eines Modells Huckepack von einem anderen Modell sehe ich nur eine andere Art und Weise ein Modell auf Ausgangshöhe zu bringen. Ob Huckepack oder Seglerschlepp, in beiden Fällen fliegt das Modell anschließend kontrolliert weiter.
Was Deine Bell X-1 betrifft, die ordne ich nicht unter Satz 1 des Paragraphen ein sondern in der Aufzählung unter "andere Gegenstände", da ein direkter Zusammenhang mit der Landung besteht.

MfG
DoubleWhiskey
 

FlyHein

Vereinsmitglied
Hallo Gemeinde

Seit Jahrzehnten ist eine der Hauptattraktionen auf Modellflugveranstaltungen/Flugtagen der Abwurf von Bonbons über dem Modellflugplatz.
Für mich laufen die Bonbons unter
...und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
Durch den Flugleiter/Veranstalter ist der Abwurf eben so zu organisieren, daß eine Gefahr für Personen oder Sachen möglichst klein ist.

Im übrigen: Nutzt euren klaren Menschenverstand, bemüht Gesetzestexte so wenig wie nötig und denkt daran

Wo kein Kläger, da kein Richter

Und wenns garnicht anders geht
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

[ 29. April 2002, 09:46: Beitrag editiert von: FlyHein ]
 

peterk

User
Noch was zum Nachdenken:
Das Abwerfen von Bonbons usw. mag ja als Atraktion gelten, nur konnte ich schon selbst miterleben das dies über den Zuschauern geschah oder Kinder wie wild die Startbahn stürmten -übersäht mit Guddis- obwohl das Modell noch in der Luft war und eigentlich zum Landen ansetzten wollte.

Fallschirmspringer o.ä. als Teil eines Flugprogramms OK, nur "Guddis in die Menge" ... da kann man darauf warten bis aus begeisterten Zuschauern "erboste Richter" werden.

Servus.
Peter
 
Bei einem Flugtag über den Zuschauern fliegen? Hinter dem Schutzzaun? Was mögen ds für Flugleiter sein, die so etwas gestatten.? :confused:
 
Hi Leute !

Solange sich niemand im Abwurfbereich aufhält und dementsprechend niemand gefährdet ist, hat wohl niemand was dagegen.

Absichtlich über die Zuschauer fliegen und diese mit Bonbon´s zu bombadieren könnte aber schwerwiegende Folgen haben. Man stelle sich vor ein Kind schaut mit weit geöffneten Augen nach oben und bekommt genau ein Bonbon ins Auge. Das kann zur größeren Augenschäden führen. Auch beim Karneval sind schon Leute durch herumfliegende Kamelle verletzt wurden.

Zitat B. de Keyser :
Z.Zt. baue ich (leider immer noch mit zuwenig Zeit) eine elektrische B29 mit 2m Spannweite und überlege (auch um den kriegerischen Eindruck zu mildern), ein kleines freifliegendes Modell einer Bell X-1 unten einhängen. Na ja, hier kann ich zumindest argumentieren, daß eine ordnungsgemäße Ladung ohne vorherigen Abwurf nicht möglich wäre (hat kein Fahrwerk) und deshalb der Abwurf vorher erfolgen muß.

@Bernd: Nicht gegen den Abwurf einer kleinen X-1, aber deine Argumentation ist wirklich genial. Hmm.. Ich schnalle eine Handgranate unters Modell... kann nicht landen ohne diese vorher abzuwerfen :rolleyes:

Aber mal anderes herum gefragt: Freiflugmodelle darf ich werfen (auch von einem höheren Hügel oder Berg) und auch Hochstarten, sodas eine größere Höhe erreicht wird. Darf dann nicht auch ein RC-Flugzeut ein Freiflugmodell abwerfen ?

Gruß
Norbert
 

mosche

User
also bei einem grossen flugtag hier in norddeutschland (schleswig holstein), wurde letztes jahr auch bonbons über die johlende menge (also hinterm schutzzaun im gesicherten bereich) abgeworfen (ca. 2,0 m spannweite E-bomber), wie sieht ihr das?

andere sache, in unserem verein wird mit E-fliegern (pico jets, slow flyer etc.) sehr lax umgegangen, die fliegen wo sie wollen, ich werde immer sehr müde belächelt wenn ich behaupte die sollen da starten und landen wo es ausgewiesen ist und nicht einfach wechwerfen wo es einen passt, also ich möchte sone luftschraube vom pico jet auch nicht quer übers gesicht bekommen, ich bitte um rege äusserungen, danke

[ 01. Mai 2002, 18:57: Beitrag editiert von: mosche ]
 
Hallo Mosche,

ob 10er, Segler, Pico oder Slow Flyer das Problem ist immer gleich. Wer in einem Verein fliegt, hat sich an die Regeln zu halten. Viele behaupten zwar, da kämpfen Götter selbst vergebens, aber ich bin der Ansicht: NICHT DER FLUGLEITER. Wenn Vorstand und eingeteilte Flugleiter einer Meinung sind, dann müßte das Problem zu lösen sein.

Cleared for take off

DoubleWhiskey
 
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