Aufstiegserlaubnis

Geh mal -ohne Garantie- von 3 zusammenstehenden Wohngebäuden aus. Die Regelung bzw. die Auslegung ist aber nicht bundeseinheitlich gleich.
Im Zweifel mal beim Landratsamt anfragen (die Jungs und Mädels werden verweifeln).
Olli
 

FlyHein

Vereinsmitglied
Hallo Schorsch

ich kann dem nur Zustimmen.
Als wir vor 3 Jahren unsere Aufstiegserlaubnis beantragt haben, wurde im Vorfeld auch dieser Begriff der Siedlung, Wohngebiet etc. diskutiert. Wenn ich mich recht erinnere sind Gehöfte, einzelne Wohnhäuser etc. nicht relevant. Ich kann dem Oliver nur zustimmen, ab drei zusammenliegenden Wohnhäusern wirds kritisch. Der Behörde kann man aber den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man sich von den Eigentümern der Wohnhäuser eine Einverständniserklärung zum Modellflugbetrieb besorgt. Die gibts bei guter Nachbarschaft eigentlich problemlos.

[ 02. Mai 2002, 12:38: Beitrag editiert von: FlyHein ]
 

peterk

User
Servus Schorsch,
leider ist die Definition sehr gebietsabhängig und wird leider immer wieder "nach Ermessen" ausgelegt.

Angabe v. Luftamt Südbayern (Stand 2001):
Ein Wohngebiet liegt vor wenn zusammenliegend 3 Wohnhäuser und mind. 10 (dauerhafte) Anwohner vorhanden sind.
Die Wohnhäuser sollen/müssen zudem einzelnen Besitzern gehören. Ein Bauernhof mit 3 Einliegerwohnungen zählt zb. als 1 Haus.

Näheres kann Dir das zuständige regionale Luftamt sagen.

Wichtig: Was im Sinne des Luftamtes ein "Wohngebiet" ist, ist noch lange kein "Wohnort" im Sinne des Landratsamtes. Daher ist das LA die falsche Adresse.

Servus.
Peter
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
LA => LuftAmt
LA => LandratsAmt

LA => ? :confused: :confused:

...ist schon ein Kreuz mit den vermaledeiten Abkürzungen! ;)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Och Peter,

bevor's Frieden gibt, muss es doch Kampf oder Krieg , zumindest aber Streit gegeben haben.

Wir haben aber doch wegen so einer Nebensächlichkeit keinen Streit, sind nicht mal unterschiedlicher Meinung, wie jeder sehen kann...

War ja auch mehr humorvoll gemeint, so wie Du's auch verstanden hast.

Der Frieden ist folglich auch nie gebrochen worden!
 
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