Hallo Rechtsexperten,
nun kennen wir ja alle die gängigsten Vorschriften dieses Gesetzes, aber wie verhält sich das mit Sonderanfertigungen.
Können diese auch wieder so einfach zurückgegeben werden?
Soweit uns bekannt ist nicht, aber was sagt das Gesetz?
Wer weiß Bescheid?
Und nicht vergessen, wir wünschen allen das Doppelte von dem was Sie uns wünschen!
------------
Es passt besser zu den Rechtsfragen.
da steht es nun.
HWE
[ 18. Januar 2003, 16:56: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
nun kennen wir ja alle die gängigsten Vorschriften dieses Gesetzes, aber wie verhält sich das mit Sonderanfertigungen.
Können diese auch wieder so einfach zurückgegeben werden?
Soweit uns bekannt ist nicht, aber was sagt das Gesetz?
Wer weiß Bescheid?
Und nicht vergessen, wir wünschen allen das Doppelte von dem was Sie uns wünschen!
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Es passt besser zu den Rechtsfragen.
da steht es nun.
HWE
[ 18. Januar 2003, 16:56: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]