"Fernabsatzgesetz" wer weiß Bescheid?

Hallo Rechtsexperten,

nun kennen wir ja alle die gängigsten Vorschriften dieses Gesetzes, aber wie verhält sich das mit Sonderanfertigungen.
Können diese auch wieder so einfach zurückgegeben werden?
Soweit uns bekannt ist nicht, aber was sagt das Gesetz?
Wer weiß Bescheid?

Und nicht vergessen, wir wünschen allen das Doppelte von dem was Sie uns wünschen!
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Es passt besser zu den Rechtsfragen.
da steht es nun.
HWE

[ 18. Januar 2003, 16:56: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo tf,

Das Fernabsatzgesetz gilt nicht mehr. Seit 1.1.02 ist das BGB zuständig:

Auszug aus §312d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)

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4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
2. [...]
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Grüße, Ulrich Horn
 
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