Gilt die Angebotsbeschreibung??

Tegro

User
Hallo miteinander...
ein bekannter Onlinehändler wirbt mit folgendem Angebot:

Die wunderschöne Nachbildung des berühmten Pylon Racers mit der Nummer 232 wird als ARF Version mit einem fertig lackiertem Rumpf, fertig bespannten Tragflächen und Leitwerken ausgeliefert.Zum üppigen Lieferumpfang gehört des weiteren noch ein Scale-Aluminium-Spinner, eine Scale GFK-Motorhaube, ein Einziehfahrwerk und Dreiblattpropeller.

Hab ich bestellt.Leider war der Prop bei der Lieferung nicht dabei. Auf meine Anfrage erhielt ich die seltsame Antwort:
Der Hersteller ist Schuld. Die Fa.............hat deren beschreibung übernommen und so veröffentlicht. Ich hab das jetzt noch mal angemahnt. Die Lieferung hab ich noch nicht bezahlt.....weil nicht vollständig.
Wie sieht das nun rechtlich aus....???
Was würdet ihr tun...???

netten Gruß
 

Gast_8827

User gesperrt
Sicherlich hast Du recht, aber kaufe doch so einen Propeller einzeln. Ich denke, der wird für solche Modelle nicht mehr als 5 Euro kosten, ... und meide eben den Verkäufer.
 
Berufe Dich auf das schriftliche Angebot ! Danach hast Du bestellt.

Erfolgt keine Nachlieferung, dann kaufe selbst einen Prop und kürze die Rechnung.

fg
 
Hi Tegro,

Sende den Baukasten doch zurück. Du hast doch sicher Online bestellt, oder.

Irgendwo in den AGB´s wird sicher stehen das Fehler in der Beschreibung vorkommen können. Ist nicht schön, aber wie ich glaube üblich.
Daher zurückschicken.

Dann hast du zwar das schöne Modell nicht mehr, dafür aber auch kein Problem wegen dem Propeller.

Wie machen die das eigentlich mit dem Prop.. Gibt es da eine Größe die für alle möglichen Motorisierungen passt?

lg
Andreas
 

micbu

User
Zunächst einmal gilt die Angebotsbeschreibung, aaaaaber.........
Der VK hat die Möglichkeit den Kaufvertrag (erfolgreich) wegen Irrtums anzufechten. Ein Irrtum scheint offensichtlich zu sein.
Du hast dann die Möglichkeit das neue Angebot (Baukasten ohne Propeller) anzunehmen oder abzulehnen.

Viele Grüße, Michael
 
Meine Güte Leute, nur weil wir Modellbauer sind müssen wir doch nicht auf alle unsere Rechte verzichten, nur um den Verkäufer nicht zu nahe zu treten :(
Wie auch schon franjogri geschrieben hat, bin ich teilweise direkt erschüttert wie großzügig hier manche sind...
Und sofort den Widerspruch erklären und die Ware zurück zu schicken, sobald ein Mangel auftritt, halte ich auch nicht für den richtigen Weg, da man den Problemen so nur aus den Weg geht, sie aber nicht löst. Das kommt eher einen Rückzugskommando gleich und ausserdem ist der sonst schöne Flieger dann auch weg ;)

So, nun zum eigentlichen Ratschlag:
Die Angebotsbeschreibung ist in deinem Fall für den Verkäufer bindend, da sie Vertragbestandteil wurde. Dass sich der auf falsche Angaben des Herstellers beruft ist absoluter Quatsch!
Generell steht dir das Recht nach §320 I1 BGB zu, die Kaufpreiszahlung zurückzubehalten, solange der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt hat, d. h. solange der Verkäufer den Prop nicht nachgeschikt hat.

Also, den Verkäufer kontaktieren und ihm bestimmt aber höflichen sagen, dass du gerne den Prop nachgeschickt haben möchtest. Solange das nicht passiert ist, gibt's auch kein Geld (wie schon gesagt, ist dein gutes Recht). Wenn du's gleich richtig machen willst, solltest du das ganze schriftlich machen und auch eine angemessen Frist setzen.
Wenn sich der Verkäufer weigert oder die Frist verstreichen lässt, kannst du entweder den Kaufpreis mindern oder aber vom Vertrag zurücktreten (wobei ich das nicht machen würde, wenn der Flieger sonst ganz nett ist). Ich würde dann eher den Kaufpreis mindern.

Nicht vergessen: Sobald das Ganze geklärt ist, z.B. in dem der Verkäufer den Prop nachgeschickt hat oder aber nicht reagiert hat und du nach Ablauf der Frist den Kaufpreis gemindert hast, musst du den Betrag dann auch bezahlen ;)

Gruß Martin


P.S.: Das was micbu geschrieben hat ist richtig, dazu muss er aber auch die Anfechtung ausdrücklich erklären. Solange das nicht der Fall ist, gilt das oben gesagte...
 

Tegro

User
Hallo...
dank euren hilfreichen Ratschlägen habe ich gestern noch einmal mit der Geschäftsleitung des Händlers telefoniert. Heute bekam ich dann eine Mail:
"Bitte teilen Sie uns mit für welchen Motor Sie den Prop. benötigen. Wir übernehmen die Kosten incl. den Versand."

Danke für eure Hilfe. Manchmal gilt ja doch noch ....Der Kunde ist König...
 
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