Zisch
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Servus miteinander
hat wer eine echte Ahnung, ob es bei Strassen oder Wegen (aller Art, zb. Bundesstrassen, Staatsstrassen oder Landestrassen) eine Regelung gibt, die besagt, dass man mit einer Mindesthöhe über die Selbige zu fliegen hat???
Die LuftVO hilft mir da leider nicht weiter, aber vielleicht gibt es ja Grundsatzurteile irgendwelcher Gerichte o.ä.. Problem ist, das ein Kommunalweg unsere Platzrunde queren könnte. Wir haben ein gepachtetes Gelände für Segel und Elektroflug bis 5 Kg und einige (ich auch) fliegen dort auch Modelle grösser 5 Kg (Einzelaufstiegserlaubnis vorrausgesetzt!)
Das man dort in "angemessener" Höhe die Strasse kreuzt (im übrigen nur sehr schwach befahren, vielleicht 2-3 Autos/Passanten pro Stunde) ist ja klar, aber gibts da was genaueres???
Wer kann helfen???
hat wer eine echte Ahnung, ob es bei Strassen oder Wegen (aller Art, zb. Bundesstrassen, Staatsstrassen oder Landestrassen) eine Regelung gibt, die besagt, dass man mit einer Mindesthöhe über die Selbige zu fliegen hat???
Die LuftVO hilft mir da leider nicht weiter, aber vielleicht gibt es ja Grundsatzurteile irgendwelcher Gerichte o.ä.. Problem ist, das ein Kommunalweg unsere Platzrunde queren könnte. Wir haben ein gepachtetes Gelände für Segel und Elektroflug bis 5 Kg und einige (ich auch) fliegen dort auch Modelle grösser 5 Kg (Einzelaufstiegserlaubnis vorrausgesetzt!)
Das man dort in "angemessener" Höhe die Strasse kreuzt (im übrigen nur sehr schwach befahren, vielleicht 2-3 Autos/Passanten pro Stunde) ist ja klar, aber gibts da was genaueres???
Wer kann helfen???