Mindestflughöhen über Strassen ???

Zisch

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Servus miteinander :D

hat wer eine echte Ahnung, ob es bei Strassen oder Wegen (aller Art, zb. Bundesstrassen, Staatsstrassen oder Landestrassen) eine Regelung gibt, die besagt, dass man mit einer Mindesthöhe über die Selbige zu fliegen hat???
Die LuftVO hilft mir da leider nicht weiter, aber vielleicht gibt es ja Grundsatzurteile irgendwelcher Gerichte o.ä.. Problem ist, das ein Kommunalweg unsere Platzrunde queren könnte. Wir haben ein gepachtetes Gelände für Segel und Elektroflug bis 5 Kg und einige (ich auch) fliegen dort auch Modelle grösser 5 Kg (Einzelaufstiegserlaubnis vorrausgesetzt!)
Das man dort in "angemessener" Höhe die Strasse kreuzt (im übrigen nur sehr schwach befahren, vielleicht 2-3 Autos/Passanten pro Stunde) ist ja klar, aber gibts da was genaueres???
Wer kann helfen???
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Da brauchst Du Dir überhaupt keine Gedanken zu machen, so etwas gibt es nicht.
 

Zisch

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Hi EM ;) ,
mmmhh, bei der LuftVO stimmst du mir ja sicherlich zu, aber weisst du vielleicht auch von irgendwelchen Grundsatzurteilen??? Mir ist, denke ich, schon klar, das die LuftVO über dem Ganzen steht, aber gibt es nicht vielleicht doch noch ein paat Beispiele, es handelt sich übrigens nicht um bewohntes Gebiet.
'tschuldige EM, das soll kein Misstrauen sein, aber ich muss aufgrund unserer neuen Platzsituation eine neue FBO verfassen und diese sollte dann schon in meinem eigenen Interesse (Vorstandschaft :D ) hib- und stichfest sein.....
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Grundsatzurteile gibt es meines Wissens nicht dazu. Das einzige Kriterium ist der universale § 1 LuftVO, nachzulesen im RCN-Magazin.

Und pass auf, dass Du in die FBO nichts reinbringst, was keiner Überprüfung standhält. Sinnvoller als z.B. festzuschreiben, dass die Straße in mind. 5m überflogen werden muss, wer will das überwachen?, wäre es, zu sagen, die Straße muss so überflogen werden, dass niemand gefährdet wird. Aber genau genommen ist das auch nicht nötig. Denn eigentlich reicht alleine der Hinweis, dass der Flugbetrieb in Einklang mit § 1 LuftVO abgewickelt werden muss. Damit ist alles abgedeckt, ohne sich in unnötigen Kleinigkeiten zu verlieren. Wenn dann mal, was Gott verhüten möge, etwas passiert, war's eben ein Verstoß gegen § 1. Damit umgeht man das Gezerre, ob es nun 4,95m oder doch 5,05m waren.
 

Zisch

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Ahaaa, jau das ´macht Sinn :D
Ich danke dir bis hier hin schon mal....
Guter Tip (amkopfkratz...wieso komm' ich nicht selber auf sowas ;) ...grübel... )
 

Dix

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Ich fände es am besten, wenn die Strasse irgendwie möglich komplett vermieden wird.

Dazu fallen mir nämlich zwei Dinge ein:

Als Autofahrer ist es verdammt mies, wenn Du plötzlich in Deinem Blickwinkel einen Schaten bemerkst und dieser dann wieder verschwindet. Man erschrickt und weiß nich was Sache ist. Diese Unsicherheit kann (im Versicherungsfall) teuer werden! Man sollte Überlegen, Schilder "Flugbetrieb" aufzustellen.

Das zweite: Fliege mit einem zweiten Mann (Aufpasser, Flugleiter usw.) nebenan. Der kann Dir dann ansagen, ob die Straße tatsächlich frei ist. Dann könntest Du so tief drüberfliegen, wie Du willst, denn Du weißt schon vorher, ob frei ist.
 

Zisch

User
Servus Dirk,
da gebe ich dir bei deinen Ausführungen völlig Recht!
Das überfliegen lässt sich je nach Modell und Windrichtung leider nicht ganz unterbinden, trotzdem möchte natürlich auf Nummer Sicher gehen...zum Glück ist es meist so, dass die Autofahrer aus Neugier heraus eh recht langsam fahren und lieber mal einen Blick riskieren als vorbei zu rasen (ist wie gesagt ein Kommunalweg, also eher klein und schmal), trotzdem.....
 
MoinMoin !

Gestern bin ich nach Mannheim reingefahren und da kreiste eine manntragender Segler vielleicht 100 Meter über der zweispurigen und vielbefahrenen Straße. Den Piloten konnte man schon recht gut erkennen. Soviel zu den großen Kisten.

Persönlich würde ich über der Straße in mindestens 15 Meter Höhe fliegen, dann ist man auf jeden Fall sicher, das nichts passieren kann. Und bei Start und Landung kann man (bzw. der Flugleiter) sich vorher ja umschauen. Wenn man in Bodennähe rumturnen möchte, kann man dies ja auch in einer anderen Ecke vom Platz machen.
 

Zisch

User
Um es nochmal klar zu stellen :) , ihr habt alle völlig recht und so würde ich es auch jedem sagen, der mich fragt, ABER!!! :D :D ich suche halt eine rechtliche Aussage zu dem Thema und wenn mir da wie EM sagt nur §1 LuftVO weiterhilft umsobesser, weil unkomplizierter.....
 
Ich finde es gut , wenn man nicht überall eine rechtliche AUSSAGE bekommt, oder hat.Da das Gesetz dir sonst bald vorschreibt , wie du die Glühkerze zu wechseln hast . Wir haben sowieso zu viele Gesetze.Und da bräuchten wir Beamte , die das kontrollieren.......!!!!
mfg
werner
 
MoinMoin !

Ich bin der Meinung, das bei den Modellfliegernder klare Menschenverstand noch ganz gut funktioniert und wir Risiken für Dritte schon von uns aus auf ein minimum reduzieren. Die Zahl der Unfälle ist doch absolut gering und meißt sehr harmlos. Eine gesetzliche Regelung ist meiner Ansicht nach nicht erforderlich.

Bei Plätzen mit großem Passantenaufkommen steht in der Regel eine entsprechende Klausel in der Aufstiegserlaubnis. Es ist besser die Regelung konkret auf die jeweiligen Platzverhältnisse abzustimmen, was auch im vernünftigen Rahmen geschieht. Sieht man als Verein handlungsbedarf, kann man immer noch entsprechende Regeln in der Platzordnung aufnehmen, die dann vom Flugleiter zu kontrollieren sind.
 

Zisch

User
Grundsätzlich gebe ich dir ja recht, Werner, aber in der Vorstandsarbeit kommt man halt dummerweise mit dem einen oder anderen Gesetz in Berührung und da möchte ich mich einfach sicher fühlen.
 

Zisch

User
Eine gesetzliche Regelung ist meiner Ansicht nach nicht erforderlich
Ich fragte ja auch nicht was hier in meinem Fall konkret erforderlich ist, sondern was an Vorschriften eventuell schon existiert...
Bei Plätzen mit großem Passantenaufkommen steht in der Regel eine entsprechende Klausel in der Aufstiegserlaubnis.
Jaaaa, :D :D aber wie ich ganz oben schon erwähnte fliegen wir auf eine von uns gepachteten Wiese ausschliesslich Segel und Elektro bis 5 Kg oder halt mit Einzelaufstiegserlaubnis auch grösseres, es gibt keine Aufstiegserlaubnis.....

Es ist besser die Regelung konkret auf die jeweiligen Platzverhältnisse abzustimmen, was auch im vernünftigen Rahmen geschieht. Sieht man als Verein handlungsbedarf, kann man immer noch entsprechende Regeln in der Platzordnung aufnehmen, die dann vom Flugleiter zu kontrollieren sind
Siehste ;) ...und genau das versuche ich ja genau und dafür ging es mir erst einmal um grundsätzliches zum Thema :D
 
Hi Stefan !

Eine genaue Aussage wirst du nur bekommen, wenn du einen fachkundigen Rechtanwalt fragst.

Außerdem gelten in Bayern sowieso andere Gesetze :D
 
Hallo Stefan,

mit der Einzelaufstiegserlaubnis und § 1 LuftVO ist wirklich alles geregelt. Wenn Du ein Problem hättest, dann wäre es in der Aufstiegserlaubnis angesprochen. So sehe ich Deine Lage. :)

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 
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