Modellflug auf Segelflugplatz

Hallo !

auch wenn das Thema schon öfter angesprochen wurde, hab ich noch eine Frage dazu, die mir bis dahin unklar ist.

Wir betreiben auf unserem Segelflugplatz auch Modellflug (Segler bis 5 kg). Dieser Modellflug ist mit dem Flugleiter der Segelflieger abgesprochen und somit nach Luftrecht ja auch zulässig.
Nun meine Frage:
Wird durch die Zustimmung des Flugleiters der Platz automatisch zu einen Gelände mit Aufstiegsgenehmigung für Modellflug ?
Wenn dem so ist, könnten ja auch Modelle mit mehr als 5 kg geflogen werden. Ist dem nicht so, was ist zu tun, um eine zusätzliche Aufstiegsgenehmigung zu erhalten ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Stefan
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Nein.
Du betreibst genehmigungsfreien Modellflug.
Eine Aufstiegserlaubnis ist ein sogenannter Verwaltungsakt, der dir Rechte einräumt oder dich auch beschränkt. Wie der Name sagt, wird er von der Verwaltung (=zuständige Behörde) erlassen.
Die Erlaubnis des Flugleiters hat damit nichts zu tun.
wenn du da was in die Wege leiten willst:
1. Einverständnis der Segelflieger einholen
2. Bei der Behörde nachfragen, was es noch so braucht. Im Regelfall ein Gutachten (bekommst du über den DMFV)und in eurem speziellen Fall mit Sicherheit eine Betriebsvereinbarung mit den Segelfliegern.
Bist du dir sicher, dass die da mitmachen?
 
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