Hallo !
auch wenn das Thema schon öfter angesprochen wurde, hab ich noch eine Frage dazu, die mir bis dahin unklar ist.
Wir betreiben auf unserem Segelflugplatz auch Modellflug (Segler bis 5 kg). Dieser Modellflug ist mit dem Flugleiter der Segelflieger abgesprochen und somit nach Luftrecht ja auch zulässig.
Nun meine Frage:
Wird durch die Zustimmung des Flugleiters der Platz automatisch zu einen Gelände mit Aufstiegsgenehmigung für Modellflug ?
Wenn dem so ist, könnten ja auch Modelle mit mehr als 5 kg geflogen werden. Ist dem nicht so, was ist zu tun, um eine zusätzliche Aufstiegsgenehmigung zu erhalten ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß Stefan
auch wenn das Thema schon öfter angesprochen wurde, hab ich noch eine Frage dazu, die mir bis dahin unklar ist.
Wir betreiben auf unserem Segelflugplatz auch Modellflug (Segler bis 5 kg). Dieser Modellflug ist mit dem Flugleiter der Segelflieger abgesprochen und somit nach Luftrecht ja auch zulässig.
Nun meine Frage:
Wird durch die Zustimmung des Flugleiters der Platz automatisch zu einen Gelände mit Aufstiegsgenehmigung für Modellflug ?
Wenn dem so ist, könnten ja auch Modelle mit mehr als 5 kg geflogen werden. Ist dem nicht so, was ist zu tun, um eine zusätzliche Aufstiegsgenehmigung zu erhalten ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß Stefan