Christian Dombrowski
User
Hallo!
Dieses Thema wurde in diesem Thread schon andiskutiert, dort aber (unter anderem wegen des verfehlens des Forumsthemas) meines erachtens bei weitem nicht zufriedenstellend behandelt.
Deshalb hier folgende Frage: Auf welche rechtliche Risiken lässt man sich hier in Deutschland mit der Anbringung einer Swastika oder eines verwandten Symboles auf ein Semiscale- oder Scalemodell ein?
- Auf der einen Seite hat man jemanden, der in dem Bau von Scalemodellen vollständig aufgeht und sich nicht damit abfinden möchte, ausgerechnet dieses Detail des Flugzeuges nicht scalegerecht ausführen zu dürfen. Eine rechte Gesinnung ist bei dem Meschen nicht vorhanden und was soll denn dann schlimmes daran sein, etwas auf ein vorbildähnliches oder -getreues Modellflugzeug anzubringen, was z.B. in Museen oder Geschichtsbüchern ungestraft dargestellt werden darf?
- Auf der anderen Seite steht der Paragraph 86a, der die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ausdrücklich verbietet. Auch mit dem gespiegelten Hakenkreuz (in der Form dann Sonnekreuz) oder Abwandlungen (negativ) wird man (soweit ich mir das zusammengoogeln konnte) mit dem §86a kollidieren.
Kann mir jetzt jeder Staatsanwalt der sonntagsmorgens übellaunig durch die Landschaft stromert ohne größere Schwierigkeiten an den Karren fahren, bloß weil ich ein existierendes Vorbild möglichst exakt als Flugmodell wiedergeben mochte? Wenn nicht, warum darf ich dann nicht in SS-Uniform einschliesslich Totenkopf und Doppelsigrune die Dorfstraße herunterbummeln. Das replizieren von Uniformen kann ja ebenfalls in einem Interesse an der Historie begründet sein. Und warum soll sich Reenactment denn immer nur auf Wikinger oder Ritter beziehen?
[ 24. März 2003, 23:31: Beitrag editiert von: Christian Dombrowski ]
Dieses Thema wurde in diesem Thread schon andiskutiert, dort aber (unter anderem wegen des verfehlens des Forumsthemas) meines erachtens bei weitem nicht zufriedenstellend behandelt.
Deshalb hier folgende Frage: Auf welche rechtliche Risiken lässt man sich hier in Deutschland mit der Anbringung einer Swastika oder eines verwandten Symboles auf ein Semiscale- oder Scalemodell ein?
- Auf der einen Seite hat man jemanden, der in dem Bau von Scalemodellen vollständig aufgeht und sich nicht damit abfinden möchte, ausgerechnet dieses Detail des Flugzeuges nicht scalegerecht ausführen zu dürfen. Eine rechte Gesinnung ist bei dem Meschen nicht vorhanden und was soll denn dann schlimmes daran sein, etwas auf ein vorbildähnliches oder -getreues Modellflugzeug anzubringen, was z.B. in Museen oder Geschichtsbüchern ungestraft dargestellt werden darf?
- Auf der anderen Seite steht der Paragraph 86a, der die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ausdrücklich verbietet. Auch mit dem gespiegelten Hakenkreuz (in der Form dann Sonnekreuz) oder Abwandlungen (negativ) wird man (soweit ich mir das zusammengoogeln konnte) mit dem §86a kollidieren.
Kann mir jetzt jeder Staatsanwalt der sonntagsmorgens übellaunig durch die Landschaft stromert ohne größere Schwierigkeiten an den Karren fahren, bloß weil ich ein existierendes Vorbild möglichst exakt als Flugmodell wiedergeben mochte? Wenn nicht, warum darf ich dann nicht in SS-Uniform einschliesslich Totenkopf und Doppelsigrune die Dorfstraße herunterbummeln. Das replizieren von Uniformen kann ja ebenfalls in einem Interesse an der Historie begründet sein. Und warum soll sich Reenactment denn immer nur auf Wikinger oder Ritter beziehen?
[ 24. März 2003, 23:31: Beitrag editiert von: Christian Dombrowski ]