Grundsätzlich muß eine Änderung von Stillegung zu Wiederbewirtschaftung nicht "genehmigt" werden. Vielmehr meldet der Landwirt dies den zuständigen Ämtern und das wars dann auch.
Stillegung bedeutet vereinfacht, dass der LW für diese Fläche in einem bestimmten Zeitraum eine landwirtschaftliche Nutzung/Bewirtschaftung einstellt. Weil damit auch eine (mögliche) Überproduktion verhindert wird UND eine Stillegung der Natur "gut tut", gibt es dafür vom Staat -bis jetzt noch- dafür einen finanziellen Ausgleich -> die Prämie. Natürlich darf in dieser Zeit weder ein Gewinn entstehen (Verpachtung) oder die Fläche anderweitig, landwirtschaftlich genutzt werden. PRIVATE Nutzung ist aber grundsätzlich nicht verboten. Was aber nur im sehr eingeschränkten Sinne zu verstehen ist. zb. sporadische Nutzung als Sonnen-Liegefläche.
Es gibt noch etliche andere Dinge die der Lw beachten muß, aber für euch weniger ins Gewicht fallen. Ein paar Punkte sind aber für euch interessant:
1. Eine Stillegung gilt für einen vom Lw gemeldeten Zeittraum (meist jährlich) und kann nicht so einfach "zwischendurch" zurückgenommen werden. Da hat der LW absolut Recht: Eine Änderung während eines Stillegunszeitraums ist sehr umständlich und bringt nur Ärger.
2. für eine stillgelegte Fläche erhält der Lw ja eine Prämie vom Staat, eben weil er keinen wirtschaftl. Gewinn erzielen will. Bestehen Zweifel seitens der Ämter kann es auch zu Kontrollen kommen! Verstöße werden sehr streng geahndet.
3. Eine solche Fläche muß mind. einmal pro Jahr gepflegt werden -> Wildwuchs verhindern.
Und genau da könntet Ihr anpacken!
Tipp: Einigt Euch mit dem Bauern (wenn er grundsätzlich mit einer späteren Verpachtung einverstanden ist) darauf, dass Ihr diese Pflege in diesem Jahr übernehmt. Denn. Es ist eigentlich egal ob die Wiese(?) nur einmal pro Jahr gemäht/gepflegt wird oder jede Woche.
NUR. Ihr dürft dann in diesem Jahr weder Pacht an Ihn zahlen (zumindest offiziell nicht) UND ihr dürft keine offiziellen Veranstaltungen o.ä. durchführen. Private (Modellflug)nutzung in Grenzen, dürfte aber kein Problem sein ...
Nach Ablauf der Stillegung könnt Ihr dann mit dem LW alles klar machen, die Wiese pachten und wenn die üblichen Modellflugrichtlinien eingehalten werden, offiziell ans Werk gehen.
Aber immer vor Augen halten: Weckt keine schlafenden Hunde! Stimmt alles, aber auch wirklich alles, was ihr vor einer offiziellen Pacht mit der Wiese "anstellt" unbedingt mit dem LW ab! Fragt auch die Grundstücksnachbarn ob evtl. Bedenken da sind ... Meine Erfahrung hat gezeigt, dass weniger der Grundstücksinhaber "das Problem" ist, sondern vielmehr das Umfeld. Viele Landwirrte fürchten nämlich möglichen Ärger (Nachbar, Jäger, Ämter,...) mehr als etwas zusätzliches Geld aufn Konto.
Viel Glück!