Umwidmung von Brachland in Modellfluggelände

Hi All,
wir betreiben nur genehmigungsfreien Modellflug. Trotzdem werden uns immer wieder Schwierigkeiten gemacht, ein Modellfluggelände zu bekommen. Jetzt sind wir auf Dauerbrachland gestoßen, für das der Bauer eine Stillegungsprämie erhält. Obwohl wir eindeutlich höheres Pachtgeld anbieten, wird die Verpachtung an uns unter Hinweis auf die Schwierigkeit der Nutzungsänderung, die vom Landwirtschaftsamt genehmigt werden muß, abgelehnt.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Landwirtschaftsamt und kann uns evtl. Tipps für die Beantragung der Nutzungsänderung geben ?
Besten Dank für Euere Hilfe !
Gruß
PJB
 
Hallo,
da es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben wird kann ich dir nur den Rat geben dich an den DMFV oder DAEC zu wenden.Die wissen auf alle Fälle wie man soetwas "durchbekommt".
 
Grundsätzlich muß eine Änderung von Stillegung zu Wiederbewirtschaftung nicht "genehmigt" werden. Vielmehr meldet der Landwirt dies den zuständigen Ämtern und das wars dann auch.

Stillegung bedeutet vereinfacht, dass der LW für diese Fläche in einem bestimmten Zeitraum eine landwirtschaftliche Nutzung/Bewirtschaftung einstellt. Weil damit auch eine (mögliche) Überproduktion verhindert wird UND eine Stillegung der Natur "gut tut", gibt es dafür vom Staat -bis jetzt noch- dafür einen finanziellen Ausgleich -> die Prämie. Natürlich darf in dieser Zeit weder ein Gewinn entstehen (Verpachtung) oder die Fläche anderweitig, landwirtschaftlich genutzt werden. PRIVATE Nutzung ist aber grundsätzlich nicht verboten. Was aber nur im sehr eingeschränkten Sinne zu verstehen ist. zb. sporadische Nutzung als Sonnen-Liegefläche.

Es gibt noch etliche andere Dinge die der Lw beachten muß, aber für euch weniger ins Gewicht fallen. Ein paar Punkte sind aber für euch interessant:
1. Eine Stillegung gilt für einen vom Lw gemeldeten Zeittraum (meist jährlich) und kann nicht so einfach "zwischendurch" zurückgenommen werden. Da hat der LW absolut Recht: Eine Änderung während eines Stillegunszeitraums ist sehr umständlich und bringt nur Ärger.
2. für eine stillgelegte Fläche erhält der Lw ja eine Prämie vom Staat, eben weil er keinen wirtschaftl. Gewinn erzielen will. Bestehen Zweifel seitens der Ämter kann es auch zu Kontrollen kommen! Verstöße werden sehr streng geahndet.
3. Eine solche Fläche muß mind. einmal pro Jahr gepflegt werden -> Wildwuchs verhindern.
Und genau da könntet Ihr anpacken!

Tipp: Einigt Euch mit dem Bauern (wenn er grundsätzlich mit einer späteren Verpachtung einverstanden ist) darauf, dass Ihr diese Pflege in diesem Jahr übernehmt. Denn. Es ist eigentlich egal ob die Wiese(?) nur einmal pro Jahr gemäht/gepflegt wird oder jede Woche.
NUR. Ihr dürft dann in diesem Jahr weder Pacht an Ihn zahlen (zumindest offiziell nicht) UND ihr dürft keine offiziellen Veranstaltungen o.ä. durchführen. Private (Modellflug)nutzung in Grenzen, dürfte aber kein Problem sein ...

Nach Ablauf der Stillegung könnt Ihr dann mit dem LW alles klar machen, die Wiese pachten und wenn die üblichen Modellflugrichtlinien eingehalten werden, offiziell ans Werk gehen.

Aber immer vor Augen halten: Weckt keine schlafenden Hunde! Stimmt alles, aber auch wirklich alles, was ihr vor einer offiziellen Pacht mit der Wiese "anstellt" unbedingt mit dem LW ab! Fragt auch die Grundstücksnachbarn ob evtl. Bedenken da sind ... Meine Erfahrung hat gezeigt, dass weniger der Grundstücksinhaber "das Problem" ist, sondern vielmehr das Umfeld. Viele Landwirrte fürchten nämlich möglichen Ärger (Nachbar, Jäger, Ämter,...) mehr als etwas zusätzliches Geld aufn Konto.

Viel Glück!
 
Herzlichen Dank für die Antworten !
Beim DMFV habe ich die Frage schon gestellt. Die Antwort steht noch aus.
Peter, Dir ein besonderes Dankeschön für den sehr konstruktiven Beitrag. Das hilft uns schon sehr viel weiter für die nächsten Gespräche !
Gruß
PJB
 
Hi Folks,

aus eigener schmerzlicher Erfahrung weiß ich, daß ein solches Unterfangen nicht ganz unproblematisch ist. Die untere Naturschutzbehörde und der RP haben da nämlich auch noch ein wörtchen mit zu reden, falls ihr einen offiziellen Antrag auf Modellflugbetrieb stellen wollt. Und dann habt ihr Ruck Zuck eine Menge langwierigen Ärger am Hals. Bei uns zieht sich das jetzt schon über mehrere Jahre hin und wir dürfen den Platz gar nicht nutzen, obwohl wir eigentlich unter 5 Kg und 1,5 km vom nächsten Ort gar keine Probleme haben dürften....

Aber ich will Euch keine Angst machen....
 

Zisch

User
Jetzt solltest du aber schon erklären, wie man einen offiziellen Antrag auf Modellflug stellen kann/möchte wenn man eh unterhalb von 5 Kg bleibt und ausserhalb 1,5 Km zum Ort......

Wir hier in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben bekommen in solchen Fällen vom Luftamt Südbayern eine Einzelaufstiegsgenehmigung und dürfen damit Modellflug von 5 bis 25 Kilo sowohl Segler als auch Verbrenner auf jeder Wiese die uns der Bauer gibt und deren äußeren Umstände dies zulassen (z.B.mehr als 1,5 Kilometer, usw. ...) dem Modellflug fröhnen....
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Ja Stefan, eigentlich völlig richtig, was Du da sagst. Bis der Jäger, Förster oder ein Naturschützer auftritt und Bedenken bekommt, ob denn da nicht Wild, Natur oder was auch immer beeinträchtigt werden könnte.

Deshalb würde mich auch der Grund der Antragstellung interessieren.

Besonders pikant ist für mich, daß die Antragsteller nicht fliegen dürfen, aber ein nichtsahnender fremder Modellflieger kann dort fliegen, weil er aus seiner Sicht alle Vorschriften einhalten würde. Und vom Antragsverfahren weiß er ja nichts...

Kann mir das mal jemand erklären???? :confused:

Servus
Hans
 

Zisch

User
Jaaaa, deine Bedenken seh' ich im Prinzip ja auch ein Hans, aber wer will mir denn auf wessen Basis den genehmigungsfreien Modellflug verbieten (ausser der Besitzer der Wiese natürlich auf der ich mich gerade befinde) ???

:D
 
hallo thermikschnüffler.

hilfreich ist immer eine einigung mit dem pächter und / oder eigentümer des grundstücks, auf dem ihr fliegen wollt.
die einigung klärt aber immer nur die privatrechtliche seite.

die öffentlich - rechtliche seite ist aber damit nicht geklärt, das ist aber die seite, die so probleme macht.
natürlich kannst du einzelne behörden, z.b. die naturschutzbehörde fragen, ob sie was gegen den flugbetrieb hat....
du kriegst dann auch eine stellungnahme, die öffentlich rechtlich bindungswirkung hat, aber nur einseitig die belange des naturschutzes vertritt. deine interessen als modellflieger wirst du darin vielleicht nicht vertreten sehen. das geht dann soweit, dass wegen der fülle von auflagen ein flugbetrieb nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

es ist also sinnvoll, alle beteiligten von anfang an einzubinden:

willst du öffentlich - rechtlich ein gelände als fluggelände widmen, so geht das natürlich:
hierzu müsste der flächennutzungsplan geändert werden. flächennutzungspläne erstellen / ändern die gemeinden, also frag mal das ansässige bauamt.

ist der F - plan erst mal geändert, hast du ruhe.
dann kann dir auch kein jäger / keine einzelne behörde etc. mehr was, weil die öffentlichkeit / sämtliche betroffenen behörden im verfahren zur änderung des F - planes beteiligt werden.
bei änderungen des F - planes ist die gemeinde übrigens gehalten, unterschiedliche interessen gegeneinander abzuwägen und einer lösung zuzuführen.

es steht schon einiges hierzu im forum, suche mal nach den stichworten flächennutzungsplan oder bauantrag oder baugenehmigung.

gruss und erfolg, manfred
 
Hi All,
die Diskussion ist sehr nützlich. Sie gibt gute Denkanstöße. Vielen Dank !
Mir ist klar geworden, daß dieses Jahr offiziell nichts mehr geht auf dem Brachland wegen der erforderlichen Nutzungsänderung.
Wir müssen jetzt zunächst die lokalen Hürden überwinden. Dazu ist auch die Unterstützung der Stadt notwendig, die wir wohl erreichen können. Jetzt es darum, den Widerstand einzelner Landwirte und selbsternannter Naturschützer zu brechen.
Da wir nur genehmigungsfreien Modellflug betreiben wollen und das anvisierte Brachland nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, werden wir zunächst von einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung Abstand nehmen, um die Front der Widersacher klein zu halten.
Gruß
PJB
 
Flächennutzungsänderung

Flächennutzungsänderung

Hallo,

eine kurze Frage: Ist es zwingend erforderlich, eine Flächennutzungsänderung zu beantragen, wenn man auf einem Grundstück (Genehmigung des Eigentümers liegt vor -> landwirtschaftliche Nutzfläche) Modellflug betreibt?
Von was hängt das ab?
Meines Erachtens wäre dies nur notwendig, wenn man über "5kg" fliegt und der Modellflug somit nicht mehr genehmigungsfrei ist?!
Auf was bezieht sich das "genehmigungsfrei" bei genehmigungsfreiem Modellflug? Nur auf das Thema "Aufstiegsgenehmigung" oder auch auf die Flächennutzung?

Danke
Heiko
 

dreischarpflug

User gesperrt
Hallo,

die Aufstiegserlaubnis ist eine Sache der Luftfahrtbehörde, für den Flächennutzungsplan sind die Städte/Verbandsgemeinden/Landkreise usw. zuständig.

Um mit Modellen über 5kg fliegen zu dürfen, brauchst du nur die Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde, aber keine Änderung des Flächennutzungsplans. Ein geänderter Flächennutzungsplan schafft nur größere Sicherheit, daß die Aufstiegserlaubnis nicht wieder entzogen oder nicht mehr verlängert wird, wenn wieder irgendwelche Ökö- XXXXXX quertreiben wollen. Also wenn neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden oder WKA's ? oder anderes. Außerdem kannst du z.B. leichter eine Baugenehmigung für eine Hütte oder eine Hartbahn bekommen.

Fazit: Wenn du eine Änderung des Flächennutzungsplans hinbekommst, dann haben das vorher alle möglichen Behörden abgesegnet und du weißt dann, daß zukünftig wohl kaum noch Quertreiber plötzlich auf der Matte stehen werden. Bei der Aufstiegserlaubnis werden zwar auch alle Behörden usw. gefragt, aber mit nem geänderten Flächennutzungsplan hast du auch bauplanungsrechtlich noch ne zusätzliche Sicherheit.

Mfg
 
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