Hi Niko,
das geht grundsätzlich
Es sieht so aus, dass zwar der Aufstieg von Flugmodellen unter 5kg genehmigungsfrei ist, aber nicht, dass Modelle über 5kg grundsätzlich Flugplatzpflichtig sind.
Eine Aufstiegserlaubnis erhält man grundsätzlich von der zuständigen Behörde (nach Land unterschiedlich, in Niedersachsen sind es die Bezirksregierungen).
Dies kann man da ziemlich formlos beantragen (' Hiermit beantrage ich eine Aufstiegserlaubnis gemäß §§ x, y, z in der Region nn') und erhält dann typischerweise die Erlaubnis gemeinsam mit einer Rechnung.
Vorher anrufen und freundlich fragen, wie sie es am liebsten hätten, dann haben sie es am leichtesten das abzunicken.
Manche sind sogar so nett, und diktieren einem quasi das Schreiben, wie sie es nachher abnicken würden (aber lieber nicht darauf drängen)
Ich mache sowas ähnliches jedes Jahr für die Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhen im Kunstflug. Ich schicke meinen Standardbrief und bekomme dann meine Standardantwort. Nett, unkompliziert aber eben halt die notwendige Form wahrend.
Für Einzelpersonen fällt den Leuten sowas normalerweise leicht, weil es zeitgebunden ist. Für einen Modell-Flugplatz ist dies aus diversen luftrechtlichen Gründen halt viel komplizierter.
und wenn Du das auf diesem Wege gelöst hast: schreib hier, wie der Text war, alle anderen freuen sich, wenn sie es mal brauchen
Ciao, Steffen