Über 5Kg außerhalb eines Modellflugplatzes

ralphx

User
Hallo,

wer kann mir helfen.
Ich fliege auf der Wiese eines Bekannten (kein öffentlicher Modellflugplatz). Ich bin beim DMFV versichert (mit Zusatzversicherung) und möchte mir nun ein Modell zulegen welches über 5kg hat. Bin ich nun versichert, oder darf ich überhaupt außerhalb eines Modellflugplatzes fliegen ??

Gruß

Ralph
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Ja Du bist Versichert. Der DMFV hat seine Versicherungsleistungen nicht an einen Ort gebunden. Somit sind alle Modelle bis 25kg versichert unabhänig vom Aufstiegsort.

Allerdings begehst Du eine Straftat wenn Du mit einem Modell über 5kg, auf einem nicht für dieses Gewich zugelassenen Platz, fliegst.

Also besser ist dort nicht zu fliegen.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Beim Start eines Flugmodells über 5kg ohne Aufstiegserlaubnis begeht man wohl eher eine Ordnungswidrigkeit, Straftaten liegen vor, wenn die §§ 59 und 62 (Luftverkehrgefährdung und Luftsperrgebietsverletzung) in Betracht kommen, dort sind Freiheitsstrafen vorgesehen - siehe auch im Magazin Modellflug und Luftrecht.
 

Niko2

User
Hallo,
kann man denn auf so einer Wiese, wie sie von Ralph beschrieben wird, trotzdem eine Aufstiegserlaubnis beantragen oder geht das grundsätzlich nicht?
mfG Niko
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Niko,

ich gehe davon aus, daß das möglich ist.

Die Zustimmung des Grundeigentümers muß vorliegen und die weiteren gesetzlichen Bedürfnisse der bewilligenden Dienststelle müssen erfüllt werden.
 

Steffen

User
Hi Niko,

das geht grundsätzlich :D

Es sieht so aus, dass zwar der Aufstieg von Flugmodellen unter 5kg genehmigungsfrei ist, aber nicht, dass Modelle über 5kg grundsätzlich Flugplatzpflichtig sind.

Eine Aufstiegserlaubnis erhält man grundsätzlich von der zuständigen Behörde (nach Land unterschiedlich, in Niedersachsen sind es die Bezirksregierungen).

Dies kann man da ziemlich formlos beantragen (' Hiermit beantrage ich eine Aufstiegserlaubnis gemäß §§ x, y, z in der Region nn') und erhält dann typischerweise die Erlaubnis gemeinsam mit einer Rechnung.

Vorher anrufen und freundlich fragen, wie sie es am liebsten hätten, dann haben sie es am leichtesten das abzunicken.
Manche sind sogar so nett, und diktieren einem quasi das Schreiben, wie sie es nachher abnicken würden (aber lieber nicht darauf drängen)

Ich mache sowas ähnliches jedes Jahr für die Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhen im Kunstflug. Ich schicke meinen Standardbrief und bekomme dann meine Standardantwort. Nett, unkompliziert aber eben halt die notwendige Form wahrend.

Für Einzelpersonen fällt den Leuten sowas normalerweise leicht, weil es zeitgebunden ist. Für einen Modell-Flugplatz ist dies aus diversen luftrechtlichen Gründen halt viel komplizierter.

und wenn Du das auf diesem Wege gelöst hast: schreib hier, wie der Text war, alle anderen freuen sich, wenn sie es mal brauchen :)

Ciao, Steffen
 

Niko2

User
Hallo Konrad und Steffen,
schönen Dank für Eure schnellen Antworten. Ich werde die Sache dann demnächst mal Versuchen und melde mich, wenn es geklappt hat.
mfG Niko
 

ralphx

User
hallo

vielen dank für eure antworten.
niko, das würde mich auch interssieren, bzw. ich versuche da ebenfalls mal etwas in erfahrung zu bringen.
steffen, mal dumm gefragt, ist das dann auf die person bezogen oder auf das gelände ?? ich vermute auf die person, oder?
mit was unterschreitest du denn die mindestflughöhe ;)

gruß

ralph
 

Steffen

User
Hi,

Ob das Personen- oder Regionsgebunden ist, ist eine Verhandlungssache.
Die auf dem einfachen Weg ohne Personenbindung für mehr als ein Gelände zu kriegen fällt mir aber schwer zu glauben, letztendlich wäre es ein Freifahrschein für jeden Modellflugplatz.

Problemlos lösbar sollte es sein, ein Gelände für beliebige Personen freizugeben (zB einen bestimmten Acker oder ein Segelfluggeälnde) oder bestimmte Personen für einen bestimmten Raum.

Diese Erlaubnisse sind zeitlich beschränkt und werden deswegen relativ freizügig vergeben. Für eine Dauererlaubnis wird man das nicht ohne die üblichen umfangreicheren Verfahren erhalten.

Aber es wäre eine Alternative: entweder Dauererlaubnis mit all dem dranhängenden Aufwand, oder auf dem einfachen Weg immer wieder neu.

mit was unterschreitest du denn die mindestflughöhe
Meistens damit:
1076586304.jpg
Im Allgemeinen mit einer SZD59 oder einer ASK21. Manchmal auch mit einem Fox oder einem Cirrus K.
Mit der Erlaubnis darf ich auf 200m GND runter (sonst 450m GND)

Ciao, Steffen
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Steffen, gibt es denn überhaupt Fälle dieser "Einzelgenehmigung". Mir sind keine bekannt außer "Oberbayern". Du kennst doch den Fred?
 

Steffen

User
Keine Ahnung, aber ich gehe davon aus, dass ich das problemlos bekommen würde. Die Bezirksregierung hier ist wie gesagt in solchen Dingen ziemlich unkompliziert.

Ich fand die Oberbayern-Diskussion auch schon fruchtlos, weil einfach behauptet wurde, dass etwas woanders nicht gehen würde, ohne dass es jemals jemand versucht hätte.

Daher habe ich hier aufgeführt, wie ich es machen würde und fest glaube, dass es hier geht, weil ich etwas ähnliches ja auch bekomme.

Ciao, Steffen
 
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