Rechtliche Sachlage bei an Industriegebieten angrenzende Modellflugplätze

Hallo,

das Industriegebiet unserer Gemeinde wurde erweitert und unser Modellflugplatz ist nun nur noch durch einen Feldweg vom Industriegelände getrennt. Neuerdings hat ein Unternehmer das Gelände, welches direkt auf der anderen Seite dieses Feldwegs angrenzt, bebaut. Die dort stehende Halle steht etwa 25 Meter zurück. Für den Modellflugplatz wurde keine Genehmigung erwirkt. Es handelt sich um einen reinen Elektro- bzw. Segelflugmodell Verein.
Ein paar Anlieger dieses Industriegebietes, die auch in Ihrem Firmengebäude wohnen (ca. 100 Meter entfernt), haben sich nun über etwas lautere Elektromodellflugzeuge beschwert.
1. Wie ist die rechtliche Sachlage? 2. Müssen wir mit Elektromodellen bis 5 kg Abfluggewicht einen Mindestabstand zum Industriegebiet bzw. den Gebäuden einhalten? 3. Kann uns größerer Ärger gemacht werden?
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

kaum zu beantworten. Möglicherweise gab es bereits bei der Änderung des Bebauungsplans eine Einspruchsfrist, die vom Verein nicht wahrgenommen wurde.
Theoretisch kann man Euch zwar die Fliegerei nicht verbieten, aber letztlich muss die Gemeinde bei Beschwerden eine Interessensabwägung vornehmen. Und da steht dann vielleicht ein Industriegebiet mit Gewerbesteuer, steuerzahlenden und wählenden Anwohnern etc. gegen ein paar Modellflieger.
Ich wäre an Eurer Stelle sehr vorsichtig und würde jeden Ärger wenn möglich im Vorfeld vermeiden.

Grüße, Ulrich Horn
 
Grundsatz: Fliegen unter 5kg elektrisch ist dann erlaubt, wenn kein Anderer gefährdet wird.
"Lärm" ist zivilrechtlich nach der Ortsüblichkeit zu bemessen. Wenn in dem Industriegebiet "lärmintensiv" produziert wird oder es bebauungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen ist, habt ihr zumindest gute Karten.
Aber -wie Uli sagte- Ball flach halten.
Olli

[ 14. Juni 2002, 23:59: Beitrag editiert von: Oliver Fell ]
 
Hallo,

für elektrisch betriebene Flugmodelle gibt es keinen Mindestabstand.

Bezüglich der Geräuschemmissionen und der Beschwerde wäre interessant zu wissen, wo sich die Beschwerdeführer beschwert haben; bei euch oder bei der Gemeinde?

Hierzu ist zu bemerken, dass der Modellflug dem Luftrecht unterliegt und die Gemeinde erst einmal nichts zu sagen hat, anders als z. B. bei Modellautos. Zuständig für uns Modellflieger ist die zuständige Luftaufsichtsbehörde, das ist ganz klar geregelt.

Zu beachten ist:

Paragraph 1 LuftVO
(1)Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2)Der Lärm, der beim Betrieb eines Luftfahrzeuges verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.

Es läuft also auf die Vermeidbarkeit beim Betrieb hinaus. Vermeidbar sind z. B. das Überfliegen der Wohnhäuser oder Personen.

Die Vermeidbarkeit betrifft nicht das Fliegen als solches. Dass durch das Betreiben der Modelle Lärm entsteht ist unvermeidbar. Wenn jedoch gleiche Flugleistungen z. b. mit einem 'leiseren' Propeller zu erreichen sind, so muss dieser Verwendung finden.

Da ihr nur Modelle bis 5 kg Masse fliegt, bedarf es keiner offiziellen Zulassung, das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorausgesetzt.

Hier könnten lediglich die Beschwerdeführer auf den Grundstückseigentümer einwirken, mit dem Ziel, dass dieser euch das Fliegen verbietet. Ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer würde ich daher auf jeden Fall führen.

Sonst sehe ich rechtlich keine Gefahr, euch das Fliegen zu untersagen, ausgenommen ihr würdet ohnehin in einer offiziellen Flugverbotszone fliegen.

[ 15. Juni 2002, 16:17: Beitrag editiert von: Andreas Michel ]
 
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