Rechtliches Problem beim Fliegen auf einem Großflugplatz ?

Hallo,

angenommen man fliegt auf einem Zivilflugplatz für die Großfliegerei mit einem Jetmodell, was ist zu beachten ? Gibt es rechtliche Probleme ? Ist eine gesonderte Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge erforderlich oder beinhaltet die Betriebserlaubnis des Flugplatzes das sowieso ?

Danke für Eure Hilfe

Heiko
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Heiko,

ich sehe da rechtliche Gegebenheiten zu beachten
§ 16 LuftVO

Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen

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(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Die Minimalforderung zur Aufstiegserlaubnis ist daher die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung des entsprechenden Flugplatzes. Die generelle Aufstiegserlaubnis durch die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes gilt als erteilt.

Quelle: Magazin - Modellflug und Luftrecht
 
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