Genehmigung für Sicherheitszaun

Birki

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Hallo,

wir haben vor, parallel zu unserem Aufenthaltsbereich einen festen Sicherheitszaun von 30m Länge und 3m Höhe zu montieren. Bisher übernahm ein mobiles Netz diese Aufgabe und dann auch nur bei Veranstaltungen. Da vermutet wurde, dass dieses nicht ganz ohne den üblichen Behördenaufwand gehen würde, wurde dem Vorstand nach längerem Durchfragen die untere Naturschutzbehörde (UNB) als zuständig genannt. Ein Anruf dort erbrachte in etwa folgende Auskunft:
Da es sich hier um einen Zaun höher 1,6m handelt, ist ein Vororttermin notwendig um dafür eine Genehmigung zu erhalten. Soweit, so gut. Interessant war die Aussage, dass wir auch nach über 25 Jahren auf dem Pachtgelände, in den Augen der UNB nur „geduldet" sind und damit eine Genehmigung nicht sicher sei. Hoppla, wir haben eine Pacht, eine Aufstiegsgenehmigung und sind auch sonst nicht unangenehm aufgefallen. Leider ist das durch uns genutzte Grundstück auch trotz wiederholten Anträgen und Anfragen in den letzten 10 Jahren nicht im Flächennutzungsplan aufgenommen worden und gilt daher nur als Aussenbereich, da hinter der Ortsgrenze. Für den „ortsveränderlichen" Bauwagen haben wir vor Jahren eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Frage ist, warum ist plötzlich die UNB für uns zuständig, vorher (leider vor meiner Zeit) war es eine andere Behörde. Die UNB hat bei der Verlängerung der Aufstiegsgenehmigung auch mehr Augenmerk auf Hege und Pflege der Natur gelegt, als sich mit dem Flugbetrieb auseinander zu setzen, was eigentlich Kern der Genehmigung sein sollte. Welchen Behördenaufwand haben andere Vereine getrieben. Es müsste doch irgeneine bindende Richtlinie geben, oder?
Ich werde dieses Thema parallel im DMFV-Forum einstellen, was die geneigten Mitglieder aber nicht als Abwertung ihrer Antworten werten mögen ;)
 
hallo birki.

fester sicherheitszaun mit fundamenten etc. ist ein bauwerk, zur errichtung braucht ihr formaljuristisch gesehen eine baugenehmigung.
zuständig hierfür ist die baubehörde. dass ihr von der UNB eine erlaubnis zur errichtung bekommt ist eigentlich nicht zulässig. die UNB klärt auch nur ihre eigenen belange, den naturschutz eben. so ist das auch mit der aufstiegsgenehmigung, die habt ihr von der luftfahrtbehörde erhalten, und die kümmert sich eben nur um luftfahrtrechtliche belange. richtig ist euer ansatz, eine generelle nutzung des gebietes als modellflugplatz im flächennutzungsplan aufzunehnmen, da würde ich in jedem fall nochmal nachhaken. wende dich an euren verband oder an einen ortsansässigen architekten oder stadtplaner, der erfahrung mit der aufstellung von FNP oder bebauungsplänen hat. dieses verfahren führt alle öffentlichen belange zusammen. nur durch die ausweisung im FNP habt ihr auf dauer rechtssicherheit.

gruss, manfred
 
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