Aufgenommener Flugbetrieb

Dude

User
Hallo zusammen,
bei RC-online gab es mal einen Thread in der Abteilung Rechtsfragen über Wildflieger,
die in der Nähe eines zugelassenen Flugplatzes flogen.
Einer der an der Diskussion Beteiligten schrieb von einem Gesetz/Vorschrift/Regel
nachdem schon aufgenommener Luftverkehr nicht gestört werden darf.

Weiß jemand, um welchen Paragraphen oder was auch immer es sich handelt???

Bin für eure Hilfe sehr dankbar!

Dude
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ja, das ergibt der Wortlaut § 1, Abs. 1, LuftVO:

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Am Rande bemerkt: Es gibt keine "zugelassenen Modellflugplätze" sondern einfach nur "Modellfluggelände", rechtlich ein himmelweiter Unterschied.
 
Hallo zusammen,

in Oesterreich gab es sogar ein Gerichtsurteil welches den "Wildflieger" zum Schadensersatz verurteilte. Dort ist es zu einem Absturtz gekommen durch Frequenzdoppelbelegung.

Hier ist ein Link wo Ihr ein weitere Infos darueber bekommt. Prop.at und dann unter 'Top aktuell'.Am Ende von dieser Seite ist ein Link zum 'Gerichtsurteil zur Frequenzdoppelbelegung'.
 
Zumindest dann, wenn der "Wildflieger" seine Frequenz nicht mit den Leuten auf dem Platz abstimmt, handelt er grob fahrlässig, denn die Leute auf dem Platz haben sich frequenztechnisch organisiert, so dass er da im Hintertreffen ist.
Olli
 
Hallo Olli,

in diesem speziellen Fall ist mir die Sachlage klar, der "Wildflieger" kannte den Platz. Wie sieht es aber aus, wenn der "Wildflieger" den Platz nicht kennt? Die organisierten Mitglieder eines Modellflugvereins sehen, dass in der Nähe ihres Modellfluggeländes jemand fliegt. Dürfen sie dann in Deutschland einfach mit dem Flugbetreib beginnen, oder müssen sie §1 LuftVO beachten und sich um eine Abstimmung der Frequenzen bemühen? :confused:

Grüße von
DoubleWhiskey
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo,

wenn ich auf den Platz komme und sehe in der nähe einen fliegen, dann greift doch wieder § 1, Abs. 1, LuftVO
Ich muss sicher stellen, daß der nicht auf einer Frequenz rumturnt die ich auch haben könnte.
Sicherstellen heisst für mich: Entweder nachfragen beim "Wildflieger" oder aber scannen.

Sollte wirklich der selbe Kanal geflogen werden, muss man sich wohl oder übel abstimmen. Dies ist aufgrund der Entfernung schwierig. Am einfachsten für alle Beteiligten ist es doch den "Wildfreiherumflieger" als Gastflieger auf den Platz ein zu laden. Das fördert auch die Kameradschaft unter Modellfliegern und bringt evtl. noch ein neues Vereinsmitglied. ;)
 
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