Bernd Hill
User
Hallo zusammen,
kürzlich kam bei uns die Frage auf, ob wir nicht mit (Warn-) Schildern auf unseren Flugplatz hinweisen sollten.
Direkt an unserem Platz vorbei führen zwei Feldwege, die oft von Spaziergängern und teilweise Reitern genutzt werden. Einer davon dient uns als zugelassene Zuwegung.
Mir ist klar, dass wir nicht einfach auf öffentlichen Flächen oder an öffentlichen Wegen Schilder aufstellen dürfen. Wie sieht es aus, wenn wir ein Hinweisschild an unserer Platzecke auf unserem Grundstück aufstellen möchten?
Es geht uns im Wesentlichen darum, dass z.B. ein Spaziergänger die nicht eingezäunte Wiesenfläche evtl. nicht als Flugplatz erkennen kann. Letztens kam ein Elternpaar mit Kindern vorbei, ein Kind rannte einfach quer über die Wiese, wie Kinder das halt gerne tun. Dass dieses nicht ganz ungefährlich ist, kann ein Kind natürlich nicht realisieren, die Eltern haben dies aber auch nicht erkannt. Hätte dort ein Schild "Flugverkehr" gestanden, wäre es eindeutig zu erkennen gewesen.
Fragen Also:
1.) Ist die Aufstellung einens solchen Schildes auf dem eigenen Gelände (von öffentlichen Wegen einsehbar) erlaubt?
2.) Dürfen wir das offizielle Schild "Flugverkehr" (Dreieck mit rotem Rand/Flugzeugsymbol) verwenden, oder nur z.B. den Hinweis "Achtung! Modellflugplatz".
3.) Wie sieht es versicherungstechnisch bzw. von der Haftung für Verein/Vorstand/Flugleiter/Pilot aus, wenn jemand von der Seite auf den Platz rennt und es zu einem Schaden kommt wenn:
a) Ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen hat
oder
b) Ein Warnhinweis nicht vorhanden war?
Wie handhabt Ihr das, wie sieht die rechtliche Situation aus?
Vielen Dank im Voraus!!
kürzlich kam bei uns die Frage auf, ob wir nicht mit (Warn-) Schildern auf unseren Flugplatz hinweisen sollten.
Direkt an unserem Platz vorbei führen zwei Feldwege, die oft von Spaziergängern und teilweise Reitern genutzt werden. Einer davon dient uns als zugelassene Zuwegung.
Mir ist klar, dass wir nicht einfach auf öffentlichen Flächen oder an öffentlichen Wegen Schilder aufstellen dürfen. Wie sieht es aus, wenn wir ein Hinweisschild an unserer Platzecke auf unserem Grundstück aufstellen möchten?
Es geht uns im Wesentlichen darum, dass z.B. ein Spaziergänger die nicht eingezäunte Wiesenfläche evtl. nicht als Flugplatz erkennen kann. Letztens kam ein Elternpaar mit Kindern vorbei, ein Kind rannte einfach quer über die Wiese, wie Kinder das halt gerne tun. Dass dieses nicht ganz ungefährlich ist, kann ein Kind natürlich nicht realisieren, die Eltern haben dies aber auch nicht erkannt. Hätte dort ein Schild "Flugverkehr" gestanden, wäre es eindeutig zu erkennen gewesen.
Fragen Also:
1.) Ist die Aufstellung einens solchen Schildes auf dem eigenen Gelände (von öffentlichen Wegen einsehbar) erlaubt?
2.) Dürfen wir das offizielle Schild "Flugverkehr" (Dreieck mit rotem Rand/Flugzeugsymbol) verwenden, oder nur z.B. den Hinweis "Achtung! Modellflugplatz".
3.) Wie sieht es versicherungstechnisch bzw. von der Haftung für Verein/Vorstand/Flugleiter/Pilot aus, wenn jemand von der Seite auf den Platz rennt und es zu einem Schaden kommt wenn:
a) Ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen hat
oder
b) Ein Warnhinweis nicht vorhanden war?
Wie handhabt Ihr das, wie sieht die rechtliche Situation aus?
Vielen Dank im Voraus!!