Versicherungsschäden

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Hallo,
Wer hat schon mal Erfahrungen zu zerstörten Modellen und der Versicherungsabwicklung dazu gemacht.
- Was wurde erstattet?
- Was musste dazu angegeben werden
- Sonstiges...

Zum Hintergrund:
Uns ist gestern zum 2. Mal seit Donnerstag der Keller abgesoffen und dabei ist dann auch ein großer Teil meines Hobbykellers beschädigt worden...

;)
Björn
 
Petrus?

Ich vermute mal, das ist ein "Flut"schaden, der - wenn er denn abgedeckt ist - von der Hausratversicherung getragen werden müßte.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Björn,

wenn es sich um Hochwasser wegen Regen etc. handelt, dann zahlt die Hausratversicherung, falls dieses Risiko mit eingeschlossen wurde (muss i.d.R. extra beantragt werden).

Handelt es sich um Leitungswasser z.b. wegen Rohrbruch, so zahlt die Leitungswasserversicherung, so man bzw. der Hausbesitzer eine solche hat.

Hans
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Bei uns wird im Moment die Strasse aufgerissen und die Kanalisation wird neu gemacht, dabei ist dann wohl irgendeine Pumpe ausgefallen und das dann am letzten Donnerstag und Gestern Nacht schon wieder.
Das Wasser ist also definitiv Abwasser.
Es hat dann durch alle Öffnungen reingedrückt und alles geflutet...

Interessant wäre in erster Linie, was ihr der Versicherung ggf. wie angegeben habt und was wie erstattet wurde.
Zum Beispiel Baustunden, Kleinteile, etc.

;)
Björn
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Ich glaube, ich hatte das etwas unglücklich formuliert - es geht mir in erster Linie nicht darum, was so passieren muss, damit die Versicherung zahlt, sondern was sie so in der Vergangenheit schon gezahlt hat, bzw. wofür.

;)
Björn
 
Hallo Björn,

durch Verschulden anderer ist mein Modell abgestürzt. Die Versicherung hat damals den Preis des Baukastens und die Reparaturkosten von Servos und Empfänger ersetzt. Porto für das Versenden der Anlage mußte ich selber tragen.

Grüße von
Werner
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Also musstest du selber reparieren, Porto zahlen, Kleinteile zahlen und hattes die Rennerei?
Hat man dir das so vorgeschlagen, oder beschlossen?
Hast du versucht, dagegen was zu unternehmen?

;)
Björn
 
Hi,

ich hatte vor Jahren durch Fremdverschulden meine Mustang verloren. Ich hatte unter Anderem auch meine Baustunden in Rechnung gestellt und auch mit geringen Abzügen bezahlt bekommen. Hilfreich war für mich allerdings, daß ich selbst in der Versicherungsbranche tätig bin und somit meine Rechte kannte und unmissverständlich eingefordert hatte. :cool: Dies war ein Haftpflichtschaden, wo nur der Zeitwert erstattet werden mußte. Bei einen Hausratschaden steht Dir mehr zu!

Bei der Hausratversicherung hast Du laut Bedingungen sogar einen Anspruch auf "Wiederherstellung in gleicher Art und Güte zum Neuwert" !!! Lass dich also nicht mit Almosen abspeisen!

Viele Grüße
Udo

[ 10. Mai 2005, 23:05: Beitrag editiert von: donnerflug ]
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Hallo Udo,
erstmal Danke für den Hinweis...
Könnte du vielleicht kurz sagen, worauf man so besonders achten sollte?

;)
Björn
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Hallo Björn,

für das bei einem Einbruchdiebstahl entwendete Modell habe ich mir ein schriftliches Angebot für ein gleichwertig ausgestattetes und fertiggebautes Modell eingeholt und bei der Versicherung eingereicht.Der Schaden wurde anstandslos reguliert.
 
So wie es Sebastian gemacht hat, ist es eine gute Lösung! Ausserdem sparst Du dir eine Menge Arbeit, um alle Positionen deiner Ansprüche glaubhaft und nachvollziehbar aufzulisten. Allerdings bekommst Du bei Abrechnung über ein Angebot oder Kostenvoranschlag nicht die MWST erstattet.

Ansonsten hilft nur eine detailierte Auflistung aller Teile in Form von Rechnungen/Quittungen.Falls Quittungen/Rechnungen nicht mehr vorhanden sind, genügt es in aller Regel, daß Du den Schadenhergang- und umfang "glaubhaft" machst! Z.B. kannst Du den Wert der versicherten Sache durch Kataloge oder Verweise auf Online-Shop's (eventuell mit Ausdrucken) glaubhaft machen. Grundsätzlich hängt der Ablauf der Regulierung auch vom "Guten Willen" des Sachbearbeiters und von dir ab. Die Entschädigung der Baustunden ist sowieso Verhandlungssache. Ich habe damals 6 € angesetzt, die ich dann auch bekommen habe. Das Wichtigste ist jedoch, daß Du durch die Plausibilität der Darstellung deiner Ansprüche es dem Sachbearbeiter so einfach wie möglich machst, in Deinem Sinne zu entscheiden. Bei Streitigkeiten diesbezüglich wird's dann jedoch schwierig. Ein freundliches persönliches Gespräch mit dem Saxchbearbeiter hilft dann häufig weiter. Auch eine betreuende Versicherungsagentur vor Ort kann weiterhelfen. Notfalls hilft jedoch nur ein Sachverständiger und/oder Rechtsanwalt.

Bevor Du dir jedoch all diese Arbeit machst, solltest du klären, ob Elementarschäden, wie Rückstau oder Überflutung,über Deine HR-Versicherung mitversichert sind!

Die Haftpflichtversicherung des Gebäudebesitzers ist nicht haftbar zu machen, denn dem Besitzer trifft kein Verschulden! Wenn Du selbst Besitzer bist, gibt's sowieso nichts!Und die Gebäudeversicherung (wenn Elementarschäden/Rückstau eingeschlossen sind) zahlt nur Schäden am Wohngebäude, nicht jedoch am Hausrat.

@Sebastian
Wer hat Dir denn ein solches Angebot erstellt? Ich halte Deinen Weg auch für am Einfachsten, nur sollte so ein Angebot allgemein anerkannt sein.

Viele Grüße
Udo
 
Die Summe im Verhältnis zum Aufwand war nicht groß genug, um noch einen längeren Schriftverkehr zu führen. Das hätte zu viel Nerven und Zeit gekostet. Außerdem war mein Wissen noch nicht so gut wie heute. Und RCN gab es auch noch nicht. :D

Grüße von
Werner

[ 11. Mai 2005, 14:11: Beitrag editiert von: Werner Wöhlecke ]
 
Hallo Björn,

für mich ist dieser Fall ganz einfach. Es müssen nur ein paar wenige Fragen geklärt werden: Gibt es einen Verursacher ( z.b.die Baufirma die
Eure Strasse aufbudelt). Wenn ja, muss deren Betriebshaftpflicht den Schaden übernehmen.
Dann allerdings mit Abzug alt für neu, das heisst
Zeitwertersatz. Wenn nein, dann wird die Hausrat-
versicherung zur Kasse gebeten, dann gibt es den
Ersatz in Neuwert. Voraussetzung ist allerdings,
das Elementarschäden durch überschwemmung mit-
versichert sind. Wenn nein- Pech gehabt.Ich würde meinen Versicherungsvertreter damit beauftragen, diese Situation zu prüfen.Hoffentlich gibt es da einen, sonst wirst Du viel Spass haben mit dem Schriftverkehr.

Zu dem Thema Wertfestellung auch DeinerArbeitszeit
gibt es keine allgemeinen Regeln. ein Wert von 5-20 € pro nachgewiesener Stunde ist denkbar, in der Praxis wird aber oft viel weniger als Vergleich angeboten. bei einem KFZ-Schaden
wird ja auch nur Material ersetzt und nicht dieZeit fürs putzen und polieren.
wenn Du weitere Infos benötigst, melde dich bei mir. Ich kann dann in unserer Fachabteilung gerne
nachfragen,wie sowas bei uns ( Allianz ) geregelt
wird. Dazu brächte ich aber genauere Infos.

Liebe Grüße aus Bayern
Raimund
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Original erstellt von donnerflug:


@Sebastian
Wer hat Dir denn ein solches Angebot erstellt?
Mein Modellbauhändler.
Ich hatte ihm sämtliche Positionen mit Preis,Bestelnummer und Lieferant sowie der Bauzeit aufgeschrieben,so das er recht wenig Arbeit mit dem Angebot hatte
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Hallo,
Erstmal Danke für die Vielen Antworten und Anregungen...
Ich habe morgen noch ein Gespräch mit der Versicherung, danach würde ich ggf. auf dein nettes Angebot zurückkommen.
Ansonsten werde ich natürlich berichten, wie sich die Sache entwickelt.
Ich denke, es ist sicher für andere auch interessant, mal einige Beispiele zu haben, wie der Kontakt/die Abwicklung mit einer Versicherung in unserem speziellen Fall so ist.

;)
Björn
 
Hallo Björn,
so wie Du den Vorgang geschildert hast, war in meinen Augen die Baufirma an dem Schaden schuld, daß hier nur über die Hausratversicherung diskutiert wird leuchtet mir nicht ein.
In meinen Augen ist die Versicherung der Baufirma für den Schaden zuständig.
Gruß Gerrit
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Jein - bei uns wird es vermutlich so sein, dass die Hausratversicherung das jetzt erstmal alles zahlt und dann von der gegnerischen Haftpflicht wiederbekommt.
Das ist insofern ja auch ein Vorteil, weil die Haftpflicht ja nur Zeitwerte und die Hausrat die Neuwerte zahlt...

;)
Björn
 
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