So wie es Sebastian gemacht hat, ist es eine gute Lösung! Ausserdem sparst Du dir eine Menge Arbeit, um alle Positionen deiner Ansprüche glaubhaft und nachvollziehbar aufzulisten. Allerdings bekommst Du bei Abrechnung über ein Angebot oder Kostenvoranschlag nicht die MWST erstattet.
Ansonsten hilft nur eine detailierte Auflistung aller Teile in Form von Rechnungen/Quittungen.Falls Quittungen/Rechnungen nicht mehr vorhanden sind, genügt es in aller Regel, daß Du den Schadenhergang- und umfang "glaubhaft" machst! Z.B. kannst Du den Wert der versicherten Sache durch Kataloge oder Verweise auf Online-Shop's (eventuell mit Ausdrucken) glaubhaft machen. Grundsätzlich hängt der Ablauf der Regulierung auch vom "Guten Willen" des Sachbearbeiters und von dir ab. Die Entschädigung der Baustunden ist sowieso Verhandlungssache. Ich habe damals 6 € angesetzt, die ich dann auch bekommen habe. Das Wichtigste ist jedoch, daß Du durch die Plausibilität der Darstellung deiner Ansprüche es dem Sachbearbeiter so einfach wie möglich machst, in Deinem Sinne zu entscheiden. Bei Streitigkeiten diesbezüglich wird's dann jedoch schwierig. Ein freundliches persönliches Gespräch mit dem Saxchbearbeiter hilft dann häufig weiter. Auch eine betreuende Versicherungsagentur vor Ort kann weiterhelfen. Notfalls hilft jedoch nur ein Sachverständiger und/oder Rechtsanwalt.
Bevor Du dir jedoch all diese Arbeit machst, solltest du klären, ob Elementarschäden, wie Rückstau oder Überflutung,über Deine HR-Versicherung mitversichert sind!
Die Haftpflichtversicherung des Gebäudebesitzers ist nicht haftbar zu machen, denn dem Besitzer trifft kein Verschulden! Wenn Du selbst Besitzer bist, gibt's sowieso nichts!Und die Gebäudeversicherung (wenn Elementarschäden/Rückstau eingeschlossen sind) zahlt nur Schäden am Wohngebäude, nicht jedoch am Hausrat.
@Sebastian
Wer hat Dir denn ein solches Angebot erstellt? Ich halte Deinen Weg auch für am Einfachsten, nur sollte so ein Angebot allgemein anerkannt sein.
Viele Grüße
Udo